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opz und znwg

Begonnen von der stefan, 18. August 2007, 11:27:15

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der stefan

Hallo.ich habe mal ne frage.meine freundin hat dieses jahr den oa lehrgang abgebrochen.sie war mit der situation nicht zufrieden.aber mittlerweile hat sich rausges als feldwebel in allgemeinen truppendienst.ist das möglich da ihre opz ergebnisse noch ein jahr gültigkeit haben?

mailman

Es kann sein das ein Teil der Ergebnisse noch gültig ist. Aber zum Pyschologen wird sie auf jeden Fall  müßen.

der stefan


wolverine

Also ich verstehe die "Frage" im ersten Posting nicht. Vielleicht bin ich aber zu blöd.
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Der stefan

Naja ich wollte eigentlich wissen ob es für sie ein bewerbungsstop gibt.An deR Opz hat man gesagt das man dann zwei jahre bewerbungsstop hat.Da die ergebnisse so lange gültig sind

mailman

Das mit den gültigen Daten mag vielleicht für Leute gelten die den Test nicht schaffen. Aber sie hat den Test bestanden und hat dann aufgehört das ist was anderes.

wolverine

Eine Karenzzeit für ausgeschiedene Soldaten gibt es nicht. Jedoch existiert eine Personalakte, die vollumfänglich in das Bewerberverfahren einbezogen wird.
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der stefan

Also sind ihre chancen erstmal weniger gut?sollte sie eurer meinung nach erstmal abwarten und sich erst in ein paar jahren nochmal bewerben?schließlich bereut sie es extrem aufgehört zu haben.und möchte eigentlich so schnell wie möglich wieder zum bund.

mailman

Natürlich sind ihre Chancen weniger gut. Und daran wird sich auch in einer paar Jahren nichts änderen. Vor allem wird ihre Personalakte da immer vorhanden sein.

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