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Dienst in fremden Streitkräften - wer ist zuständig?

Begonnen von Petrine, 21. August 2007, 18:20:33

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Petrine

Hallo  :)

ich lebe seit 2 Jahren in Norwegen und würde mich hier gerne im Heimatschutz engagieren, was formal auch möglich wäre. Das ähnelt der US Nationalgarde - Feierabendsoldaten, wenn man so will, sind aber Teil der Streitkräfte.

Ist es korrekt daß es dafür einer Genehmigung bedarf, oder gilt dies nur für Männer (wegen Wehrpflicht)?

Wenn es mich auch betrifft, wohin muß ich mich dann wenden?

Und zuguterletzt: ich weiß jetzt schon daß ich nach meinem Studium nach Deutschland zurück kehren möchte - würde die Meldung zum norwegischen Heimatschutz einer eventuellen späteren Bewerbung bei der Bundeswehr (schließe ich nicht aus) im Wege stehen?

Vielen Dank schonmal  :)

mailman


Dennis812

Zitat von: mailman am 21. August 2007, 18:36:23
In Deutschland ist das werben für fremde Streitkräfte verboten.

MWn das Rekrutieren, ja - aber in dem Kontext hat das damit wenig zu tun.

@TE: Wie ist deine Staatsbürgerschaft, das könnt imho eine Rolle spielen, ob du rechtlich überhaupt dort dienen dürftest.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

mailman

Hier noch eine Ergänzung vom User "hbmännchen". Er konnte nicht posten, da ich das Thema versehntlich geschloßen hatte.


ZitatWer freiwillig in fremde Streitkräfte eintreten will, bedarf der Zustimmung
des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Zustimmung zum Eintritt wird in
der Regel nur Deutschen und deutschen Mehrstaatern erteilt, die sich ständig
im Ausland aufhalten oder dorthin auswandern wollen. Ein aufgrund
gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leistender Wehrdienst
bedarf keiner Zustimmung.
Und jetzt kommt dazu § 17 RuStaG (Staatsangehörigkeitsgesetz ):
§ 17

Die Staatsangehörigkeit geht verloren

durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
durch Verzicht (§ 26),
durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
durch Erklärung (§ 29).

Und über zwischenstaatliche Verträge BRD-SWE, die das entschärfen, bzgl dieser Thematik weiß ich nichts; ist auch schwierig bei der Menge an zwischenstaatlichen Verträgen, die Deutschland eingegangen ist, da was zu finden.

Auf jeden Fall also Zustimmung des BmVg einholen, bevor Du die deutsche Staatsangehörigkeit evtl. verlierst.

Petrine


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