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Wehrdienst als Praktikum

Begonnen von Guetta, 09. September 2007, 12:37:55

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Guetta

Hi,
also ich hab vor nachm Bund Maschinenbau zu studieren. Jetzt hab ich auf der Seite der Uni gelesen, dass ich mir den Wehrdienst als das für den Studiengang erforderliche Praktikum anrechnen lassen könnte, wenn ich in einer Instandsetzungseinheit wäre.

Jetzt hab ich ja meine Einberufung schon zum 1.10 zum Führungsunterstützungsbataillon und weitere Verwendung steht auch Raum Lahnstein. Wo ja keine Instandsetzung ist.
Das Praktikum muss nur 12 Wochen lang sein, also würde die Zeit nach der AGA ausreichen. Kann ich mich irgendwie nach der AGA zur Instandsetzung versetzen lassen oder besteht dazu keine Chance? Wäre nämlich aus zeit- und geldtechnischen Gründen für mich echt wichtig sonst verschenk ich nämlich mit einem extra Praktikum beides wieder -.-

Timid

#1
Zitat von: Guetta am 09. September 2007, 12:37:55Jetzt hab ich ja meine Einberufung schon zum 1.10 zum Führungsunterstützungsbataillon und weitere Verwendung steht auch Raum Lahnstein. Wo ja keine Instandsetzung ist.

Eigentlich jeder Verband der Bundeswehr verfügt über eigene Instandsetzungskräfte! Diese sind normalerweise Bestandteil der 1./Stabs- und Versorgungskompanie des Bataillons. Dort finden sich eigentlich auch fast immer Fernmelder, Nachschieber, Transportsoldaten etc..

ZitatKann ich mich irgendwie nach der AGA zur Instandsetzung versetzen lassen oder besteht dazu keine Chance?

Du kannst eventuell mal mit deinem Zugführer o.ä. über das Problem sprechen, da die eigentliche Einplanung "für die Zeit danach" erst gegen Ende der AGA erfolgt. Eventuell kann dann auf dieser Grundlage die Einplanung beeinflusst werden, so dass du etwa in die Verbands-eigene Instandsetzung gesteckt wirst.

Ansonsten kannst du natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Versetzung etwa in ein Logistik- oder Instandsetzungsbataillon beantragen, solltest dir aber keine große Hoffnung darauf machen, dass diesem Antrag entsprochen wird. Dazu würde der Vorgang an sich und die anschließende Ausbildung am Arbeitsplatz einfach zuviel Zeit in Anspruch nehmen ...
Also: Sieh zu, dass du direkt für eine Einheit oder Teileinheit eingeplant wirst, die Instandsetzungsaufgaben ausführt, ansonsten wird das nichts!
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Guetta

Also gibt es keine reinen Instandsetzungsbataillone sondern jedes hat seine eigene Instandsetzung?

Timid

Zitat von: Guetta am 09. September 2007, 13:22:39Also gibt es keine reinen Instandsetzungsbataillone sondern jedes hat seine eigene Instandsetzung?

Ich wüsste nicht, dass ich sowas geschrieben hätte ...

Was ich geschrieben habe, ist, dass jeder Verband über eigene Instandsetzungs-/Fernmelde-/Nachschubkräfte verfügt. Dementsprechend wird es auch in Lahnstein, wenn dort die 1./- des Verbandes stationiert ist, Instandsetzungskräfte geben, auch wenn diese in keinem frei verfügbaren Stationierungskonzept o.ä. aufgeführt sind (für solche Informationen müsste man dann schon auf Quellen zugreifen, die wenigstens VS-nfD sein dürften). Trotzdem gibt es weiterhin Instandsetzungs- bzw. Logistikbataillone.
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Guetta

Ok dann werd ich das wohl vorher noch mal genau mit der Uni abchecken, aber es ist wohl doch einfacher ein extra Praktikum zu machen, weil man da bestimmte Sachen gemacht haben muss und es is ja nich sicher dass ich die beim Bund machen muss.

sliderbp

Also ich weiß zumindest aus meinem persönlichen bekanntenkreis, dass der Wehrdienst (bei entsprechender Verwendung) angerechnet werden kann.
Ob und wie musst du mit deiner zukünftigen Uni regeln.

Guetta

Ja klar geht auf der Uni auch, aber wie gesagt nur in einer Instandsetzungseinheit. Aber dann muss man da 4 Wochen schweißen, drehen, schleifen gemacht haben und 4 wochen pressen, drücken was weiß ich. Also so vorgegebene bereiche was beim Bund wohl kaum gewährleistet ist. leider :(

Piet

Ein Kollege von mir hat es in der WaffenInst gemacht und es war völlig unproblematisch!

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Dennis812

Zitat von: sliderbp am 10. September 2007, 15:17:15
[...]
Ob und wie musst du mit deiner zukünftigen Uni regeln.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es so nicht ganz krrekt ist. Die Uni gibt zwar in gewisser Hinsicht den rahmen vor (Vgl. drehen, schweißen etc.) aber gehemigt werden muss das Ganze von der IHK/ggf. HWK.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Guetta

Ne also so wie ich das seh muss das nur vom Praktikantenamt (in dem Fall der TU Darmstadt) genehmigt werden. Ist aber dann sone unsichere Sachen.

Vllt hat er ja in der WaffenInst einfach genau das erforderliche gemacht. Aber kommt auch auf die Uni an. Die Bestimmungen für das Praktikum sind nämlich in Hessen etwas geregelter als in andren Bundesländern z.B. In manchen heißt es nur 12 Wochen Praktikum in einem industriellen Betrieb. Größe und Tätigkeit ist da fast egal. Ist im Fall TU Darmstadt aber leider nich so

sliderbp

Was kann man denn studieren um in der WAFFENINST genau das Richtige als Paktikum zu machen  :o

Guetta

Was weiß ich???
Aber vllt wars eben so dass bei seinem Studium die Tätigkeit nun mal wurscht war. Also gings problemlos ^^

Piet

Mein Kollege hat damals Maschinenbau auf Diplom in Bochum studiert und hat das Ganze eben an der HUS in der WaffenInst gemacht. Wenn Bedarf besteht, spreche ich ihn gerne einmal an und frage genau nach.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

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Guetta

Ja das wär gar nich verkehrt.
Kannst ihn mal fragen wie das mit der Zulassung war und ob er keine Vorgaben hatte wie 2-4 Wochen schweißen, schleifen, bohren z.B
Und wenn doch wie er das dann alles beim Bund machen konnte :)

Piet

So, ich hab nachgefragt und ich hoffe, ich krieg das alles korrekt zusammen (bin nicht ganz vom Fach).

Die Prüfungsordnung der Bochumer Fakultät sieht vor, dass vom Wehrdienst bis zu 8 Wochen anerkannt werden können, das scheint aber von Uni zu Uni unterschiedlich zu sein.

Aus dem Bereich des Grundpraktikums (Schweißen, Drehen, Schmieden, Gießen) konnte er 2 Wochen absolvieren, und zwar über einen Kurs, den die Handwerkskammer Münster exklusiv für Soldaten angeboten hat (über BFD). Sprich: Im Studium konnte er sich 2 Wochen Grundpraktikum sparen, das Grundpraktikum erfordert aber insgesamt 6 Wochen. Sprich: Er musste statt 6 Wochen nur noch 4 absolvieren.

Aus dem Bereich des Hauptpraktikums (Instandsetzung, Reparatur, Qualitätskontrolle etc.) hat er 6 Wochen angerechnet bekommen, und zwar für die Arbeit in der WaffenInst. Zusammen mit den 2 Wochen HWK-Grundpraktikum kommt er dann somit auf die 8 Wochen, die durch die Fakultät maximal anerkannt werden.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)