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MKF-Lehrgang

Begonnen von PommesWeis2, 24. September 2007, 11:28:54

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PommesWeis2

Hallo

Ich bin bei meinem PzBtl als MKF/Verpflegungssoldat eingeplant.
Ich könnte jetzt aber beim Sanitätsführungskommando 3 Monate als MKF üben.

Ich war aber nie auf einem MKF Lehrgang.
Wie komme ich an den MKF?
Muss das die Mob Einheit machen, da ich ja diesen Lehrgang brauche um auf der Mob Stelle zu üben.
Kann das das Sanitätsführungskommando durchführen, bzw Einweisung vor Ort?
Oder kann irgendwo gesondert den MKF Lehrgang anfordern?
Das KWEA hat mir per Email mitgeteilt, der zivile Führerschein wird einfach in einen Bundeswehrführerschein umgeschrieben wird.


btw, muss ich jetzt meiner Diener auf Rosa umnähen lassen und mein Barett in einn schwarzes tauschen wenn ich jetzt beordert bin?

MkG

der OSG

Du würdest dann eben nur zivile Fahrzeuge des BwFuhrparkservice bewegen - dazu braucht man keinen Bw-Führerschein. Wenn du in einem PzBtl beordert bist, dann wirst du wohl deinen Dienstanzug ändern lassen müssen - sowohl das Verbandsabzeichen als auch die Waffenfarbe.

PommesWeis2

Hallo

Danke für die schnelle Antwort.
Als Anforderung bei den San Übungsstelle ist nur MKF angegeben.
Heißt das nun ich muss auch nen Wolf fahren können; oder eben nur T4, Sprinter usw?
Ist ja als Kraftfahrer eh ungewöhlich, da man ja meinst Material oder Personen zu transportieren hat.

Nehmen wir mal an ich steuere dann nur zivile Fahrzeuge, wer wäre denn für diese Erlaubnis (wie das sich auch immer nennt) zuständig?

der OSG

Mit zivilem Führerschein wirst du keinen Wolf fahren dürfen, da es sich nicht um ein handelsüblichen PKW handelt. Ich nehme an, dass du einen zivilen Autoführerschein besitzt(?). Der reicht aus, um Fahrzeuge des BwFuhrparkservice fahren zu dürfen - vorausgesetzt du hast die entsprechende Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse. Änderung oder Umschreibung deiner zivilen Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.

PommesWeis2

Gut, ich frage jetzt nochmal nach:

Warum steht dann bei den Anforderungen: MKF?
Wie ist denn MKF definiert? Gibt es da keine verschiedenen Klassen?
Sont würde da ja stehen : "Anforderung: ziviler Führerschein Klasse B" .

Oder irre ich?

der OSG

Um als MKF eingesetzt werden zu können, benötigt man selbstverständlich einen Bw-Führerschein. Hierzu ist ein einwöchiger Lehrgang zu absolvieren - sofern man bereits im Besitz einer zivilen Fahrerlaubnis B ist. Du wirst aber als Reservist NICHT in den Genuss dieses Lehrgangs kommen. Warum auch? Schließlich darfst du einen großen Teil der Fahrzeuge mit zivilem Führerschein fahren. Nun alles klar?
MKF gibt es in verschiedenen Klassen: B, BCE etc. Welche Führerscheine besitzt du denn?

PommesWeis2

Ich besitze B.
Kann also T4, Sprinter usw fahren.
Ich hab die Sanis mal angeschrieben, mal schauen welche Anforderungen sie genau an einen MKF stellen.

GebJgOffz

Salve,

mit einen zivilen Führerschein werden Sie kein Bw-Fahrzeug mehr bewegen dürfen. Der sog. Selbstfahrerlass ist seit Einführung der Btl-Internen MKF-B Lehrgänge (für Besitzer des zivilen B-Führerscheins) gekippt. Es gibt zwar noch einige Verbände bzw. Einheiten die nichts hiervon gehört haben (wollen), doch die FJg bzw. die Schadensermittler wissen bestens bescheid! Kommen Sie in eine FJg-Kontrolle oder haben einen Unfall verursacht bzw. sind hieran beteiligt haben Sie die a*Karte gezogen.

Um ein Fahrzeug des BwFuhrparkservice bewegen zu dürfen brauchen Sie einen Lehrgang und eine Einweisung auf das jeweilige Fahrzeug. Dies ist für alle Fahrzeuge der Kategorie 2 und 3 (MB-Sprinter/Vito bzw. MB Wolf) erforderlich. Bei Fahrzeuge der Kategorie 1 (1er BMW, MB C-Klasse, etc.) brauchen Sie nur den Lehrgang.

Der Lehrgang zum Erwerb der ATB "MKF-B" dauert je nach Kategorie 1 bis 5 Tage und schließt mit einer Einweisung auf den Fahrzeugtyp durch einen MKL ab. Sie erhalten einen Lehrgangsnachweis und ein Fahrtennachweisheft (KEINEN Bw-Führerschein).


Horrido

P.S.: MKF = Militärkraftfahrer
MKF gibt es für jede Fahrzeugklasse der Bundeswehr (A, B, C1, F, G,...). Voraussetztung ist die Teilnahme an einen Lehrgang der zwischen einen Tag und sechs Wochen dauert.
In der STAN ist genau definiert welcher MKF wo vorhanden ist (z.B.: StDienstSold und MKF-B, PzGren und MKF-F)

GebJgOffz

P.P.S.: Am Btl-Internen MKF-B-Lehrgang können selbstverständlich auch Reservisten teilnehmen! Eignung und Bedarf vorausgesetzt.

der OSG

Und trotzdem bewegt er die Fahrzeuge dann mit einem zivilen Führerschein - wenn auch mit Bw-spezifischer Einweisung.

GebJgOffz

Mit zivilen Führerschein und Bw-Lehrgang inkl. ATN/ATB-Zuerkennung und Fahrtenbuch!

Ohne Bw-Lehrgang und Einweisung auf den Fahrzeugtyp (Kategorie 2 und 3) ist das Führen von Y-Fahrzeugen nicht erlaubt / nicht mehr möglich.

F_K

Nachfrage:

Wie lauten denn die ATN für MKF B und werden diese noch zuerkannt?

(Ich habe jetzt vorläufige Fahrerlaubnis, mil Führerschein kommt noch, ein Lehrgangszeugnis gab es nicht).

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Danke, E-Mail an S1 ist raus.

Um hier noch inhaltlich etwas beizutragen (Suchmaschinen finden auch so Schätzchen ..):

- Selbstfahrer gibt es für zivile Fahrzeuge (HÜ, "Silber") zwar noch, ist aber auf absolute Ausnahmen zu beschränken.
- Wenn die Fahrertätigkeit in der Dienstposten Beschreibung steht oder regelmäßig notwendig ist (z. B. bei "Diensten"), dann darf man nicht (mehr) "Selbstfahrer"  sein.

(Daher waren auf dem Lehrgang auch hauptsächlich erfahrene Soldaten, die erst jetzt, nach Jahren "selbstfahrend" den Führerschein gemacht haben.)

Schnellantwort

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