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Frage zum Dienstzeitausgleich

Begonnen von freddy_111, 28. September 2007, 18:31:33

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freddy_111

Hallo Kameraden

habe folegendes Problem....

Habe im letzten Monat ziemlich viel DZA geleistet.

Von einem Kameraden habe ich nun gehört, dass ich maximal 10 Anrechnungsfälle einreichen soll und den Rest als FVD geltend machen soll.
Grund dafür soll angeblich sein, dass ich bei Ansetzung eine höheren Zahl wohl in eine höhere Steuerklasse fallen soll und so mehr Steuern zahlen muss.
Was sagt ihr dazu?
Wieviel Anrechnungsfälle sollte man max einreichen?

Noch so zur Info.
Gehaltgruppe A6

MFG

Freddy

BulleMölders

In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.
Ob und wie  sich der Prozentsatz erhöhen könnte kann man nicht Pauschal anhand des Bruttolohns und der zusätzlichen Zahlungen sagen.
Wenn das aber ein einmaliger Fall in dem Jahr bleibt, gleicht sich ein eventuelle Höherer Prozentsatz in dem Monat am Ende bei der Einkommensteuerveranlagung wieder aus.

Dennis812

Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.

Das passt für Unwissende nicht ganz zu dem hier:

Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.

Richtig ist in dem Zusammenhang, dass der Betrag, der abzuführen vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt/Lohn abhängig ist. Soll heißen, dass bei im Schnitt rund 100€ mehr auch mehr abzuführen ist, trotz gleicher Steuerklasse ---> google mal nach "Stollfusstabelle", da kannst du dir das Ganze selbst zusammen rechnen.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

freddy_111

#3
Habe auch die Lohnsteuer kam bloß nicht auf den Namen.

Da ich in den anderen Monaten auch ein paar Anrechnungsfälle geleistet habe und so eine hohe Zahl von DZA wahrscheinlich nochmal im Oktober vorkommt.

Insgesamt werde ich in diesem Jahr auf ca. 70 Anrechnungfälle kommen.

@Dennis

google findet dazu nichts

MFG

freddy

bayern bazi

ja - aber das ist so kompliziert - vergiss es

besorg dir am besten ein pc prgramm das dir deine steuererklärung macht - da kannst du dann auch die verschiedensten einnahmen und ausgaben ausprobieren wie du am besten wegkommst

einkommenssteuer ist vom

Verdienst
Familienstand (ledig-verheiratet- kinder)

versicherungen - spenden - ausergewöhnlichen belastungen - unterhalten und noch 1000 anderen faktóren abhängig

fausregel jedoch - wenn du mehr verdienst must du meistens mehr zahlen

also am besten oben gemeinten tipp befolgen und ausrechnen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BulleMölders

Habe hier mal einen Link raus gesucht:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/LSt2007Script.htm
Dort kannst du dir anhand deiner Verhältnisse ja mal selber ausrechnen in wie weit sich die abzuführende Lohnsteuer erhöht, wenn das gezahlte Bruttogehalt erhöht wird. Wichtig, bei der Berechnung angeben, das man Beamter ist. Da man als Zeitsoldat nicht Sozial versicherungspflichtig ist, muss bei der Berechnung der Lohnsteuer der Besondere Tarif angewandt werden.
Danach musst du selber entscheiden ob es sich für dich lohnt oder nicht.

Zitat von: Dennis812 am 28. September 2007, 18:48:13
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
In eine höre Steuerklasse wirst du nicht kommen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familiären Verhältnissen und noch ein, zwei anderen Faktoren.

Das passt für Unwissende nicht ganz zu dem hier:

Zitat von: BulleMölders am 28. September 2007, 18:42:08
Bei der Berechnung der Lohnsteuer kann sich höchsten der Prozentsatz der Lohnsteuer erhöhen.

Doch es ist so. Die Steuerklasse spiegelt nur die Familienverhältnisse wieder.
Steuerklasse I, ledig ohne Kinder.
Steuerklasse II, ledig mit im Haushalt lebenden Kindern.
Steuerklasse III, IV und V, für verheiratete in den Möglichen Kombinationen III und V oder IV und IV.
Steuerklasse VI, Steuerklasse bei zweiter und jeder folgenden Steuerkarte.

Nach der Steuerklasse richtet sich dann der jeweilige Steuertarif, nach dem die monatliche Lohnsteuer einbehalten wir.
In die unterschiedlichen Tarife der Steuerklassen sind die entsprechenden Grund- und Freibeträge schon berücksichtigt.
Da ist es dann bei allen Steuerklassen gleich, je höher das Bruttogehalt, desto höher der prozentuale Steuersatz.
Dieser ist aber nicht linear sonder in Sprüngen. Das heißt wenn ich etwas mehr Brutto in dem einen Monat habe, muss es nicht unbedingt sein, dass sich auch der prozentuale Steuersatz erhöht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ich die Schwell zum nächsten Sprung überschritten wird.

Bei der Jährlichen Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen. Die Steuer berechnet sich entweder nach der Grundtabelle (für ledige) oder nach der Splittingtabelle (für Verheiratete).
In diese beiden Tabellen sind keine Grund- und Freibeträge eingearbeitet. Diese werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Auf das so entstehende zu versteuernde Einkommen wird dann die Grund- oder Splittingtabelle an gewand.

madu

@ BulleMölders:

Sehr schön erklärt...

Nur noch ein bis zwei Ergänzungen. Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 15% und der Spitzensteuersatz bei 42%. Und irgendwo dazwischen liegt dann der jeweils persönliche Steuersatz.

ZitatSteuerklasse II, ledig mit im Haushalt lebenden Kindern.

Aber nur, wenn keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Es sei denn, es kann nachgewiesen, dass die beiden Erwachsenen komplett eigene Haushalte führen.

Es funktioniert also nicht, einfach mal schnell eine Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerberechnung durchzuführen..., aber der Link ist schon nicht schlecht.

Zitat von: Dennis812 am 28. September 2007, 18:48:13
Richtig ist in dem Zusammenhang, dass der Betrag, der abzuführen vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt/Lohn abhängig ist.

Nicht ganz:

Zitat von: BulleMölders am 29. September 2007, 09:17:27
Da man als Zeitsoldat nicht Sozial versicherungspflichtig ist, muss bei der Berechnung der Lohnsteuer der Besondere Tarif angewandt werden.
Es muss also vom einkommensteuerpflichtigen "Gehalt" ausgegangen werden (was aber zu über 90% und bei Soldaten zu 100% [wenn ich jetzt nichts übersehen habe] mit dem SVpflichtigen übereinstimmt.
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Ninjarider23123

Ich bin SAZ12.

Ich hau einfach mal meine Frage hier mit rein, da es in etwa zur Überschrift passt.

Ich habe nun die Dienstzeit erreicht, in der ich meine Überstunden geltend machen kann.

Kann mir jemand sagen wie hoch die Sätze sind, wenn ich mir den DZA auszahlen lasse.
(da es nicht nur 6-7 Fälle sind, sondern über 10-20 je Monat)

Werden Übungslager (Auslandsvorbereitung) mit 24 Stunden je Tag berechnet?
Welchen Zuschlag gibt es für außergewöhnliche Zeiten?

Wenn es eine bestimmte Quelle gibt, reicht mir auch ein Link und ich lese mich da durch.

StDSdt

ZitatWelchen Zuschlag gibt es für außergewöhnliche Zeiten?

Ich denke Du sprichst hierbei vom Dienst zu ungünstigen Zeiten (DzuZ)?
   

Ungünstige Zeiten sind:
                                                                     
Montag - Freitag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 20:00 Uhr - 24:00 Uhr zu 1,36 EUR pro Stunde
                                                                     
Samstag: 00:00 Uhr - 06:00 Uhr / 13:00 Uhr - 24:00 Uhr von 00:00 bis 06:00 und 20:00 bis 24:00 zu 1,36 EUR, zwischen 13:00 und 20:00 zu 0,66 EUR pro Stunde (Im Feldjägerdienst 0,77 EUR pro Stunde)
                                                                     
Sonntag: 00:00 Uhr - 24:00 Uhr zu 2,88 EUR pro Stunde
                                                                     

Weiterhin für Dienst an Samstagen vor Ostern und Pfingsten, sowie am 24. und 31. Dezember wenn diese nicht auf einen Sonntag fallen, bereits ab 12:00 Uhr.

Info:
Es muss mehr als fünf Stunden im Kalendermonat Dienst zu ungünstigen Zeiten geleistet werden, um die Zulage zu erhalten. Bei Wachdienst muss im Kalendermonat eine Stundensumme von mindestens 24 Stunden erreicht werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei Teilzeitbeschäftigten gelten anteilige Mindestforderungen (BVerwG v. 26.03.09 (2 C 12/08)).
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

Ninjarider23123

Ok, das weiß ich darüber schon mal bescheid.

Und wie sieht es mit DZA aus?
Der normale Soldatentag wird glaube ich mit 9 1/2 Stunden angesetzt.
Was ist wenn ich mehr als 12 Stunden Dienst oder bis zu 24 Stunden Dienst habe?

Wie wird die Stunde berechnet, die über den 9 1/2 Stunden liegt, sofern man diese nicht für dienstfreie Tage einlößt?

ulli76

#10
Dafür musst du erstmal über 46 Stunden in der Woche bzw. 12 Stunden pro Tag kommen, damit überhaupt was ausgeglichen wird.
Das Ganze ist ziemlich kompliziert- am Besten du schaust mal in den sog. Dienstzeiterlass rein. Bzw. fragst mal deinen KpTrpFhr- der kennt sich meist damit aus.
Mal als Beispiel: Wenn ich jeden Tag eine Überstunde mache (was regelmäßig vor kommt), bekomm ich am Ende -nichts, weil ich nicht über die 46 Stunden komme.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ninjarider23123

Ich bin jede Woche (4 1/2) Tage Woche bei min. 70 Stunden, meistens über 80.
Wenn ich am Wochenende auch noch dienst habe, dann noch mehr.

Das Fundament für DZA sollte somit gegeben sein.

Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?

Ich suche mal nach dem Dienstzeiterlass, vll. finde ich dort die Informationen die ich brauche.

StDSdt

Wie Ulli schon sagte, ist die generelle Voraussetzung dafür, dass Du einen Ausgleich bekommst, erst einmal die, dass Du über 46h in der Woche kommst.




Einzellstunden bekommst Du, wenn Du an einem Tag mehr als 10 Stunden Dienst hattest, aber weniger oder genau 12 Stunden und die Wochenstunden von 46h überschritten wird. Einen finanziellen Ausgleich für Einzelstunden gibt es nicht.

Bsp1:
Wochenstunden 46:30h (Wochenstunden werden ab 0:30 auf, unter 0:30 abgerundet: Hier also 47h)
Dienst von 7:00 bis 18:30 (11:30h) macht einen Ausgleich von 1h, weil die Wochenstunden nur 1h über den 46h liegt.

Bsp2:
Wochenstunden 45:30 (46h)
Dienst von 7:00 bis 18:00 (11:00h) macht keinen Ausgleich, weil die Wochenstunden nach dem Runden nur 46h beträgt.

Bsp3:
Wochenstunden 48:15h (48h)
Dienst von 7:00 bis 19:00 (12:00h) macht einen Ausgleich von 2h. (Wenn Du bis 19:05 dienst gehabt hättest, wär's ein halber AF)


Ganze AF's (Anrechnungsfälle) bekommst Du, wenn die Wochenstunden über 46h liegen und Du an einem Tag über 16 Stunden Dienst hattest. Wichtig: ÜBER 16h!

Halbe AF's bekommst Du, wenn Du ÜBER 12h bis 16h Dienst hattest. Grundsätzlich ist es so, dass Dir ein halber AF in der Woche nicht ausreicht, um über die 46h zu kommen. Sprich: Der halbe Tag war für das Vaterland.

Was oft auch falsch gemacht wird:
Am Wochenende (Fr. bis So.) werden Stunden nicht durchgehend geschrieben (bspw. 07:00 bis 07:00 = 24h für UVD) sondern immer bis 24:00 Uhr!
Im UvD-Bsp:

Fr: 07:00 bis 24:00 (17h)
Sa: 00:00 bis 07:00  (7h)
Wochenstunden: 65h

Ausgleich:
- Ein ganzer AF (weil 17h)
- 7 Einzelstunden (weil Wochenstunden über 53h liegt (46h + 7h = 53h)


Ich hatte da die letzten Tage/Wochen wilde Diskussionen mit meinem KpFw. Darum bin ich da gerade auf dem laufenden... :-)
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

StDSdt

Zitat von: Ninjarider23123 am 14. August 2010, 14:12:11
[...]
Wenn ich z.B. 10 Tage in einem Truppenübung in Iron Taurus bin, werden dann 10x24h berechnet?
[...]

Wenn Du über das Wochenende da warst, und Dein KpFw o.Ä. sagt, "ihr schreibt durch" rechnet man das wie folgt:

Mo: 07:00 bis 07:00 = 24h
Di: 07:00 bis 07:00 = 24h
Mi: 07:00 bis 07:00 = 24h
Do: 07:00 bis 07:00 = 24h
Fr: 07:00 bis 24:00 = 17h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h

Mo: 00:00 bis 24:00 = 24h
Di: 00:00 bis 24:00 = 24h
Mi: 00:00 bis 24:00 = 24h
Do: 00:00 bis 24:00 = 24h
Fr: 00:00 bis 24:00 = 24h
Sa: 00:00 bis 24:00 = 24h
So: 00:00 bis 24:00 = 24h

(Wir schreiben TrÜbPl-Aufenthalte nach den Vorgaben vom KpFw was Dienstbeginn und Dienstschluss betrifft)



Grüße

Stefan
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

Ninjarider23123

Wie im Beitrag vor StDsdt schon erwähnt, hab ich ziemlich viele Überstunden.

Mich interessiert nun wie die Überstunden bezahlt werden, da die große menge eher für eine Auszahlung interessant ist, sofern der Dizi das akzeptiert.

Zum Dienstzeiterlass konnte ich leider noch nichts finden.

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