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Kindergeld nach FWDL

Begonnen von Martin 2, 04. Oktober 2007, 13:18:03

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Martin 2

Hallo zusammen,
ich habe ein komplizierte (?) Frage zum Thema Kindergeld in Bezug auf Freiwilligen Wehrdienst.

Zu meiner Situation
Juni 2005 Abi,
Oktober 2005 Beginn GWD,
dann bis August 2007 FWDL,
ab Oktober 2007 Studium.

Nun muss ich zum Antrag meiner Eltern auf Kindergeld 2007 selbst eine Erklärung über Einkünfte und Bezüge abgeben. Weitere Einnahmen (außer dem Wehrsold) und Zinserträgen habe ich dieses Jahr nicht.

Nun heißt es in den Anmerkungen:
Für Kalendermonate, an denen die Anspruchsvoraussetzungen [für Kindergeldansprüche] an keinem Tag vorliegen (sog. Kürzungsmonate, z.B. ... Ableistung von Grundwehr-/Zivildienst), verringert sich der Betrag um ein Zwölftel. Einkünfte und Bezüge, die auf Kürzungsmonate entfallen, bleiben bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag [Einkünfte des Kindes, damit der Anspruch auf Kindergeld erhalten bleibt] überschritten wird, außer Ansatz.


Meine Frage nun: fällt mein freiwilliger Wehrdienst, also von Jan 07 bis Aug 07, unter diese Kürzungsmonate und wird daher nicht auf den Grenzbetrag angerechnet, sprich wird der FWD bei der Kindergeldbrechnung für das restliche Jahr so betrachtet wie der GWD?
Dass es für die Zeit des Wehrdienstes kein Kindergeld gibt, ist mir bekannt.

Und falls der FWD hier nicht wie der GWD angesehen wird, muss ich zwecks Berechnung, ob der Grenzwert erreicht wird, unter Bezügen den reinen Wehrsold, oder Wehrdienstzuschlag und Verpflegungsgeld mit angeben?

Ich hoffe, es kann mir einer Helfen

Martin

Dennis812

Naja, mir wurde damals gesagt
Zitat[...]Sie bekommen bereits Bezüge vom Staat[...]
. Das bezog sich auf den GWD - da bei FWDL die Bezüge ungleich höher sind, gehe ich davon aus, dass kein Kindergeld gezahlt - die Grenze liegt bei einem Jahresbrutto von 74xx€ (genauer Betrag fällt mir gerade net ein).

Ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Familienkasse ist aber zu empfehlen!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Martin 2

Danke erstmal für die Antworten.

Dass meine Eltern kein Kindergeld für die Dauer meines Wehrdienstes bekommen, ist mir klar.
Es ging - das hatte ich leider nicht explizit herausgehoben - um die Zeit ab 1.9., also ob die Einnahmen aus dem FWD auf den Grenzwert 7680 € angerechnet werden oder nicht und ob wir daher Geld für Sept bis Dez bekommen.

Müsste aber dann schon sein, wenn der FWD hier wie der GWD angesehen wird. Schließlich heißt es in den Anmerkung zu dem Formular ja, dass die Ableistung des GWD in die Kürzungsmonate hineinfällt. Der neue Grenzwert wäre ja dann 4/12 von den 7680 €, da ich in den ersten 8 Monaten an keinem Tag die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt habe (ich war ja im Wehrdienst = Kürzungsmonate).

Bin mal gespannt was die Familienkasse sagt.

axid

Thema ist zwar ein bissel älter ,aber für die googler sicherlich hilfreich
Also
"Einkünfte, die in Zeiten erzielt werden,
in denen kein Anspruch auf Kindergeld bestand, sind bei der
Einkommensberücksichtigung NICHT zu berücksichtigen.
Rechtsquelle: § 2 Abs. 2 Satz 7 und 8 BKGG

kein Cent vom Fwdl-Gehalt fließen in die 7xxx Eurogrenze rein. Bzw ich war selber Fwdl23+3 Monate Anschlüsswehrüberung als Reservist.Hab direkt nach Entlassung wieder Kindergeld bekommen.

Paramedic

Aha...

Kindergeld ist ab jetzt nur vom Alter und Ausbildungsweg abhängig, nicht vom Einkommen.

Aber wenn es die Googler suchen...
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.