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Waffenschein

Begonnen von zesar, 07. Oktober 2007, 17:45:19

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zesar

Hallo
Ich hab ne frage zum waffenschein...
Wie läuft es beim Bund ab? Kann man da nen waffenschein machen und ist der nur für die bundeswehr gültig, und fürwelche waffen genau? Ist es dan genauso wie bei ner Führerscheinprüfung, erst theorie dann Praxis..?... danke voraus

bayern bazi

beim bund gibt es keinen waffenschein und keine waffenesitzkarten


du bekommst für die waffen die du brauchst eine ausbildung und dann die bereichtigung, diese im dienst - wenn bedarf dafür da ist, diese waffen auch zu führen

punkt aus

alles andere an waffenbesitz muss über einen zivilen Schützenverein erworben werden.

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Timid

Die Frage hatten wir wenigstens einmal schon diskutiert, die Suchfunktion hätte also helfen können ...

Abgesehen davon wird man als "Durchschnittslandser" eh nur an KRIEGSwaffen (und eventuell Pistolen ...) ausgebildet werden, für die man sowieso keinen Waffenschein machen können dürfte ...
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Spochtschuetze

Weshalb würdest du eine geladene Handwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen?

Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null. Dies bezeichnen sie dann als ihren Standpunkt.

mailman

Ich denke das dem TE wahrscheinlich der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht klar ist.

Umgangssprachlich wird der Waffenschein ja of der WBK gleichgesetzt.

Spochtschuetze

#5
Das ist leider wahr.
Für den Fall, dass tatsächlich eine Waffenbesitzkarte gemeint ist, zwei Gründe für das Nein.

- am Anfang steht die Waffensachkunde. Das kann man sich tatsächlich so ähnlich vorstellen wie die Fahrschule. Die Bundeswehr vermittelt wichtige Inhalte dieses Lehrgangs NICHT.
- die Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dazu muss u.A. ein glaubhaftes Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein solches Bedürfnis wird durch geleisteten Wehrdienst ebenfalls NICHT gegeben. Wie auch? Die Waffen der Bundeswehr dienen einem anderen Zweck als Jagd- oder Sportwaffen und dieser "Bundeswehr-Zweck" hat im zivilen Bereich nichts zu suchen.

Bitte danke.
Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null. Dies bezeichnen sie dann als ihren Standpunkt.

Mariner

Hallo,

ein Waffenschein ist sowieso nur den allerwenigsten vorbehalten. Eine Waffe zu besitzen und geladen zu führen, da fällt mir nur spontan ein Jäger ein, der dies in seinem Revier darf.

Dazu hat er aber eine fundierte Ausbildung erhalten, die lange dauert und bis ins letzte geprüft wird.

Diese Prüfung ist nicht leicht und das ist auch gut so.

Die Waffen der BW, haben wie Spochti schon anmerkte im Zivilen nichts zu suchen.


Gruß Mariner ;)

Flexscan

Und zu dienstlichen Zwecken reicht der Satz im Truppenausweis völlig aus.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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mailman

Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 00:05:00
Hallo,

ein Waffenschein ist sowieso nur den allerwenigsten vorbehalten. Eine Waffe zu besitzen und geladen zu führen, da fällt mir nur spontan ein Jäger ein, der dies in seinem Revier darf.

Dazu hat er aber eine fundierte Ausbildung erhalten, die lange dauert und bis ins letzte geprüft wird.

Diese Prüfung ist nicht leicht und das ist auch gut so.

Die Waffen der BW, haben wie Spochti schon anmerkte im Zivilen nichts zu suchen.


Gruß Mariner ;)


Also  ich hatte einen Waffenschein. Zwar nur ein Firmenwaffenschein aber immerhin. 8). Bei Geld und Wertransporten ist das durchaus normal. Ansonsten gibt es für besonders gefährdete Privatpersonen die Möglichkeit einen Waffenschein zu bekommen. Ich denke da an Juweliere oder ähnliches. Aber das dürften verdammt wenig sein.

Mariner

Hallo,

Zitat von: mailman am 08. Oktober 2007, 14:00:32
Also  ich hatte einen Waffenschein. Zwar nur ein Firmenwaffenschein aber immerhin. 

Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Munition ist in einem Schnellladefutter und die Waffe müsste vor gebrauch erst geladen werden. Es ist permanent keine Patrone in der Trommel.

Gruß Mariner ;)

zesar

Ja, da fragt man sich wozu man dan den Sicherheitsdienst braucht...^^
bei uns in der nachbarschafft wurden 3 Häuser ausgeraubt, und ob wohl man ein waffenschein hat
und der Feind schonbei dir im Haus ist darfst du auf ihn nicht Abfäuern (ganz im gegenteil, du sollst so tuhen als ob du den "Räuber" nicht bemerkst"! ich hoffe ,dass das selbe nicht auch bei auslandseinsätzen der deutschen bundeswehr abläuft.. . und ich finde die Deutsche Regierung sollte damit härter umgehen^^.. " ein freund hat mir mal erzählt, als der in America studiert hat..., wurde bei dem in der wohnung eingebrochen, ausgeraubt usw.... am nächsten tag meinte ein Polizist, der sollte den räuber besser abknallen, damit es weniger probleme für meinen Freund und der Polizei gibt.
Weil da Sollte jeder eine waffe Zuhause haben, und die in fällen wie diese auch benutzen......
über Texas will ich garnicht erst anfangen ;)

schlammtreiber

Zitat von: zesar am 08. Oktober 2007, 15:18:41
ich hoffe ,dass das selbe nicht auch bei auslandseinsätzen der deutschen bundeswehr abläuft.. .

So ähnlich, auf Taliban darf erst geschossen werden wenn sie eine Eidesstattliche zu ihren bösen Absichten unterschrieben haben, und vorher gibt´s noch eine kleine Anfrage der SED-NO ob es sich nicht doch um lauteren antikapitalistischen Widerstand handeln könnte.

Außerdem wird nur bei starkem Westwind geschossen, damit die schädlichen Abgase möglichst gut verteilt werden.
Semper Communis
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Andi

#12
Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 14:37:00
Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Dann aber wohl nur auf Grund des Unvermögens ihrer Vorgesetzten. ;)
Als Angehörige eine militärischen Wache fallen sie nicht unters Waffengesetz, sondern unter die Rechte der Bundeswehr und unter das UZwGBw.

Und auch der Werkschutz eines zivilen Unternehmens darf im Rahmen des Waffengesetzes auf dem Privatbesitz des Unternehmens  selbstverständlich geladene Waffen führen.

Im Übrigen sind Vergleiche zwischen USA und Deutschland müßig. Wir haben in Deutschland das Prinzip der staatliche Haftung, während in den USA das Prinzip der Individualhaftung gilt. Von anderen geschichtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten mal abgesehen. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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Mariner

Hallo,

Zitat von: Andi am 08. Oktober 2007, 16:57:56
Zitat von: Mariner am 08. Oktober 2007, 14:37:00
Und der berechtigte zum Führen einer geladenen Waffe ? Von den zivilen Sicherheitsdiensten, die zb. die Kasernen hier bewachten, weis ich dass die keine geladene Waffe führen.

Dann aber wohl nur auf Grund des Unvermögens ihrer Vorgesetzten. ;)
Als Angehörige eine militärischen Waffe fallen sie nicht unters Waffengesetz, sondern unter die Rechte der Bundeswehr und uunter das UZwGBw.


Ich gehe nicht davon aus dass der Vorgesetzte Unvermögens war. Dann wird es eher so gewesen sein dass der Betreiber der Kaserne ( es war nicht die BW ) wohl nicht wollte dass dieser Sicherheitsdienst mit geladener Waffe am Kasernentor rumhüpft. Was man bei manchen Gestalten die da standen durchaus verstehen konnte.

Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Mariner ;)

zesar

Im Klartext: Eine waffe ist nur ohne Patronen im besitz zu halten, die nur in seltesten fällen aufzuladen
und erst dann abfeuern. Es wird jedoch alles dem Richter danach vorgeführt und mann könnte noch wegen  "falschen handeln" im knast enden!!
hab ich das so richtig verstanden ?! ^^

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