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Allgemeine Fragen...

Begonnen von Die Jenny, 09. August 2007, 21:18:17

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Die Jenny

ich habe da so einige fragen.. vielleicht könnt ihr mir diese ja beantworten..


also.. zum einen.. wenn er sich verpflichten lässt: bin ich dann über ihn versichert, wenn wir heiraten?


dann zum nächsten: bekommt er die fahrtkosten immer noch übernommen nach den 3 Monaten aga? Weil momentan hat er ja so eine bahn-pändler karte wo er jederzeit nach hause kann...

als drittes: gibt es die möglichkeit, dass er, wenn er will in der nähe von bocholt untergebracht wird? muss er das dann beantragen? oder kann er das gar nicht entscheiden? und würde er dann für immer da bleiben oder kann es sein, dass er dann irgendwann z.b. nach münchen oder sowas kommt?  ???

danke schon mal im voraus

liebe grüße

madu

Hallo Jenny,
ein bisschen was kann ich dir schon sagen.

Wenn du von "er" sprichst, gehe ich mal davon aus, dass es sich um deinen Freund handelt.
Dieser lässt sich nicht verpflichten, sondern er verpflichtet sich selber. Und damit verpflichtet er sich auch bundesweit eingesetzt zu werden.

Die Möglichkeit heimatnah stationiert zu werden, besteht schon. Aber er hauptsächlich dort eingesetzt, wo ihn die BW braucht, und nicht dort, wo er möchte. Außerdem gibt es immer wieder Lehrgänge, Einsätze, Übungen.

Ich gehe mal davon aus, dass er sich dann als SaZ verpflichten will, dann hat er auch seine Fahrtkosten selber zu tragen, da er ja auch genug Geld erhält.
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Die Jenny

 mh.. aber man kann doch aus den gründen ehe oder gemeinsames kind so ein antrag stellen, dasser hier in die nähe kommt?

und man darf doch auch tauschen, oder nich? ???

Die Jenny

achsoo.. joa..dann danke erst mal für die antworten...

aber sein vater konnte damals, bevor er sich verpflichten ließ anforderungen stellen,unter welcher voraussetzung er sich nur verpflichten lassen würde. er hat es nur unter der voraussetzung eines LKW-führerscheines und der heimatnahen versetzung getan.
Das ist aber schon veraltet oder?


liebe grüße
die jenny

Brina

Hallo Jenny

Mein Freund hat damals beim Wehrdienstberater gefragt wie es aussieht mit Heimatnah, da wir auch ein gemeinsames Kind haben. Sie haben dann gemeinsam geguckt für was er sich bewerben könnte und wo es dann sein wird. Er hat dann bewußt verwendungen genommen, die in der Nähe waren. Jetzt ist er 80 km von zuhause (also in der Nähe) er hat da aber auch Glück gehabt. Versuchen würde ich es auf alle Fälle


Lg Brina
....und tschüß!!!!!

Andi

@Die Jenny: und nochmal: Man verpflichtet sich im Vollbesitz der geistigen Kräfte selber und lässt sich nicht verpflichten. ;)

Wenn ihr verheiratet seid bist du zu 70% und ein etwaiges Kind zu 80% Beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass ihr euch nur für den Restbetrag privatversichern müsst, den Rest bezahlt der Bund. Sobald ihr verheiratet seid gilt übrigens euer Wohnsitz als anerkannter Hausstand und dein Freund (dann Ehemann) ist Trennungsgeldberechtigt und hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für 2 Familienheimfahrten. Zudem hat er hierfür auch Anspruch auf einige Tage mehr Urlaub.

Gib dich bitte nicht der Illusion hin er könnte an den Standort, an den er will. Spontane Versetzungen von Flensburg nach München sind genauso möglich, wie mal ein Auslandseinsatz über mehrere Monate oder eine dauerhafte Auslandsverwendung. Sei dir über eins klar, wenn du einen Soldaten heiratest, dann heiratest du auch seinen Beruf mit!

Gruß Andi
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Running

Heimatnah ist da wo die Kaserne ist  ;D

Und ja, Frau + Kind darf auch mitziehen zum Standort, wenn er mit dem Gedanken spielt, nur heimatnah zu arbeiten soll er es lassen.

Es gibt nur 2 Ausnahmen für sowas.

Schwer behindertes, pflegebedürftiges Kind oder schwer pflegebedürftige Verwandte ersten Grades.

Heutzutage wird es einfach verlangt, das die Familie mitzieht.

froggy

Zitat von: Running am 14. August 2007, 11:00:57
Heutzutage wird es einfach verlangt, das die Familie mitzieht.

das habe ich damals (1977) schon von meiner familie erwartet  ;)

gruß

froggy

westernivy

 :) Challo ^^ ich bin ganz neu und schreib auch gleich mal was dazu... Meine Meinung nämlich.
Ich denke, so schwer es manchmal auch sein mag- in erster Linie dient der Partner dem Land. Das hat er unterschrieben und daran muss er sich auch halten.
Ich bin mit meinem Freund vielleicht noch nicht lange zusammen, aber wenn er sagen würde, er müsse sonst wohin, dann würde ich sofort mitgehen... Er ist Soldat und wenn sein/unser Land sagt: Junge wir brauchen dich da und da... dann muss er da auch hin. Vertrag ist Vertrag. Ich glaube, dass in solchen besonderen Umständen der Verzicht einfach notwendig ist...
Versteht ihr, was ich meine?
The task ahead of you, is never as great as the power behind you.

madu

Zitat von: westernivy am 22. November 2007, 00:06:10
... aber wenn er sagen würde, er müsse sonst wohin, dann würde ich sofort mitgehen...

Das ist natürlich auch nicht ganz so einfach... Dort wo meine Freundin zur Zeit stationiert ist, bekomme ich keinen Job. Also bringt uns das beiden nicht allzuviel, wenn ich dort hin ziehen würde.

Es bleibt also erstmal weiterhin bei einer Fernbeziehung...
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

westernivy

Jaaaa... ne neue Stelle würde ich mir schon suchen und nich einfach da hinziehen und nix machen (<<< ohne was zu tun aggressiv wird^^). Da ich im Oktober mein Studium anfange, könnte ich auch die Uni wechseln. Ist da nich ganz so schwer, wenn man sich im Studi gescheit anstrengt und Leistung bringt.
Unter anderen Umständen gebe ich madu aber völlig Recht- ohne neuen job wird´s wohl wirklich erstmal ne Fernbeziehung...
Schönes Wochenendeeeee =)
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Timid

Zitat von: westernivy am 24. November 2007, 14:05:10Ist da nich ganz so schwer, wenn man sich im Studi gescheit anstrengt und Leistung bringt.

Ich kenne allerdings einige Beispiele, bei denen ein Wechsel der Uni nicht ohne weiteres möglich war ... Hängt natürlich vom Studiengang und den Fächern gemäß DPO zusammen, aber mit Pech werden Studienleistungen nicht anerkannt, da Kurse nicht äquivalent sind o.ä..

Kann sich aber natürlich im Zuge der Umstellung auf Bachelor/Master mittlerweile auch geändert haben.
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westernivy

Es hat sich tatsächlich mit der Umstellung zum Ba- und Ma-Studium vieles geändert. Zum Beispiel ist es jetzt einfacher bestimmte Studiengänge als Fernstudium durchzuführen. Aber egal... gehört ja nich zum eigentlichen Thema- Das mit dem Studi wollt ich nur mal so "just for info" sagen =)
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