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Wieviel Urlaub kann man hintereinander nehmen?

Begonnen von Crystep, 18. Dezember 2007, 11:47:17

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Crystep

Hi,
mal ne Frage an euch.

Trete am 2.1.08 mein Wehrdienst an.
Hab mitlerweile auch gehört das man in der 3 Monatigen AGA kein Urlaub bekommt.

Aber wie schauts danach aus?
Will dann nämlich ma meine Freundin die derzeit in USA is besuchen.
Kann man also auch mal 2 Wochen Urlaub auf einma nehmen oder gibts da ne Grenze?

Danke schonma!

Spochtschuetze

Sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, sollte es keine Probleme geben. Probier es einfach aus.
Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null. Dies bezeichnen sie dann als ihren Standpunkt.

bayern bazi

aber frag bitte nicht gleich in der ersten woche nach urlaub   ;) :o ::)


sonst hast du dich für seämtliche aufträge schon mal freiwillig gemeldet  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Crystep


myday

Also ich muss auch ab 02.01 meinen Wehrdienst antreten und habe letze Woche ein "Begrüßungsschreiben" vom Kompaniechef bekommen. Ich weiss nicht genau ob das jeder bekommt, oder ob das davon abhängt wo er hinkommt und das das jeder anders regelt. Naja wie auch immerl. Darin stand dies : " Um Ihre Planung für die nächsten 9 Monate zu unterstützen, möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen, dass der Abbau Ihres Jahresurlaubses momentan für den Zeitraum vom 05. bis 27. Juli 200 8vorgesehen ist. ... "

Das heisst quasi nun nen festgelegten (fast) 1 monatigen Urlaub im Juli machen kann. ??


MfG myday
Semper Fidus, Fortis, Talis !

StOPfr

Ja, das heißt, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit vom 5. bis 27. Juli drei Wochen Urlaub machen darfst.
Was das Begrüßungsschreiben angeht: Es ist tatsächlich Sache des jeweiligen Kompaniechefs, ob er solche Schreiben verschickt. Mit dem Schreiben wird manchmal auch über eine Änderung der erwarteten Ankunftszeit informiert.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Dave


madu

#7
Zitat von: myday am 18. Dezember 2007, 14:51:03
Das heisst quasi nun nen festgelegten (fast) 1 monatigen Urlaub im Juli machen kann. ??
MfG myday
Das heisst sicherlich nicht, dass du einen Monat lang Urlaub machen kannst...

Aber du kannst zumindest in dieser Zeit deinen Urlaub planen ( FRÜHBUCHERRABBATT)  ;D

Diese Info haben sicherlich viele nicht...
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

peppie

Zitat von: madu am 18. Dezember 2007, 23:22:44
Zitat von: myday am 18. Dezember 2007, 14:51:03
Das heisst quasi nun nen festgelegten (fast) 1 monatigen Urlaub im Juli machen kann. ??
MfG myday
Das heisst sicherlich nicht, dass du einen Monat lang Urlaub machen kannst...

Aber du kannst zumindest in dieser Zeit deinen Urlaub planen ( FRÜHBUCHERRABBATT)  ;D

Diese Info haben sicherlich viele nicht...

Ich werde den kompletten Februar Urlaub haben... Ich hab nämlich noch ca 20 EU und Ende Februar DZE, wenn ich Pech habe.. ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

AGAmachtGAGA

#9
Zwecks AGA und Urlaub. Bei uns war es so, dass man Sonderurlaub beantragen konnte, wenn bspw. Oma 90. hatte oder Bewerbungsgespräche/-tests waren. Das ging. Ansonsten Erholungsurlaub und dann noch zwei Wochen sieht ehrlich gesagt schlecht aus. Du musst im Hinterkopf haben, dass du dann zwei Wochen Ausbildung verpasst!! Es ist ja so, dass du bestimmte Grobziele/Schwerpunkte mitmachen musst, um die AGA zu bestehen. Hast du die nicht, musst du wiederholen. Da wären bspw. die Schulschieß-Übungen, Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst, Wachausbildung, usw. Fällt das in die Woche fehlt dir die Sache und du darfst die AGA wiederholen. Darauf soll angeblich nicht jeder stehen ;) Ansonsten gibts hier noch ein paar ausführlichere Infos dazu:  Als Gefreiter in der AGA, also als Wiederholer, war es natürlich möglich, Urlaub zu nehmen, da die nur bestimmte Sachen zum Bestehen brauchten.

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AGA macht GAGA - Infos zum Grundwehrdienst und der Allgemeinen Grundausbildung

peppie

Kurze Frage: Wer hat denn nach Urlaub in der AGA gefragt? DAS will ich sehen, dass jemand in der AGA Erholungsurlaub bekommt. Selbst, wenn die Oma 120 werden würde, wäre es kein Anlass für Sonderurlaub. Wenn die Oma stirbt, dann liegt es im Ermessen des KpChef, ob er Sonderurlaub gewährt oder nicht. Soweit ich informiert bin, besteht ein Anrecht auf Sonderurlaub nur, wenn ein Verwandter 1. Grades stirbt (Vater, Mutter, Schwester, Bruder). Alles andere liegt im Ermessen des KpChef.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

AGAmachtGAGA

Natürlich liegts im Ermessen des KpChef, wenn der nein sagt, gibts egal ob in der AGA oder danach keinen Urlaub. Wie gesagt, AGA Wiederholer bekommen natürlich auch Erholungsurlaub.
AGA macht GAGA - Infos zum Grundwehrdienst und der Allgemeinen Grundausbildung

Crystep

Mir gings ja auch nicht um Urlaub gleich in der AGA.

Mir gings um die Zeit danach.
Also so ab Ende April oder Mai in meinem Fall