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Bataillonanhänger als Reservist

Begonnen von Anton, 03. November 2007, 21:58:29

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wolverine

#30
Zitat von: F_K am 25. Dezember 2007, 21:00:22
(Ich kann sehr gut mit Posts von z. B. Wolverine leben,
Ohh, danke für die Blumen. Ist halt Weihnachten.

Einigen wir uns doch hierauf (Damit können wir wohl alle leben)

§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.

...

(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.



§ 12 Kameradschaft

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.


Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ Wolverine:

"fremde Anschauung?", also bitte ...

Es GIBT bei Vorschriften einen gewissen Interpretationsspielraum, der bei der Anzugordnung aber gegen "Null" geht.

Insoweit bin ich nicht bereit, solche "abwegigen Ansichten" (oder anders gesagt: "gequirlte Schei ...") als "fremde Anschauung" einzustufen.

Wären wir im Dienst, und Moppel mein Untergebener, dann wäre zumindest eine EM für solche Äußerungen fällig (Thema: Was sind unrechtmäßige Befehle o.ä.).

Und auch im Dienst: Wenns wie Sch... riecht, so aus sieht, dann ist es Sch... .
Und das sage ich dann auch genauso im Dienst, auch, weil Vorgesetzte eine deutliche und eindeutige Sprache sprechen sollen.

Aber um im Einzelnen auf Deine Zitate einzugehen:

§ 10: Halte ich wie Du, am Feldanzug trage ich lediglich grüne Litzen, Dienstgradabzeichen und Namensband. Am Dienstanzug ist "Lametta" dran, aber streng nach Vorschrift.
Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn andere Kameraden durch Tragen der Abzeichen andere zu diesen Leistungen animieren wollen.

Zurückhaltung: Auch gerne, aber es gibt Grenzen, und wenns so "bodenlos" ist, dann auch deutliche Worte.

§ 12 Kameradschaft: Schon klar, es gibt aber KEIN RECHT auf eine rechtlich eindeutig falsche Meinung bzw. auf ausbleibende Strafe / EM aus den daraus resultierenden Handlungen ..

Im übrigen gilt Kameradschaft nur unter Soldaten, im Moment bin ich Zivilist, und der Status von Moppel ist unklar.

@ Dennis:

Ich bleibe dabei: Wenns Sche... ist, nenne ich es auch so.

... und ich bin meinen Vorgesetzten dankbar, wenn Sie meine Fehler deutlich ansprechen, nur so ist Verbesserung machbar ..

... denn das hat NICHTS mit Würde, Ehre und Recht zu tun.

Moppel

Hallo F_K,

Ich denke es ist auch ein wenig Lebens- und Berufserfahrung, mit einigen Dingen umzugehen.
In meiner 12 Jährigen aktiven Dienstzeit, in der ich bei der PzTruppe, FSK100 und im Btl Stab
als Vorgesetzter tätig war. Habe ich viele kommen und gehen sehen. Es gibt Situationen die muss man gelebt und erlebt haben um damit umgehen zu können. Vorher ist da nix zu machen, auch nicht mit Dienstanweisungen oder Vorschriften. Man lernt halt nie aus. Ich hatte auch Reservisten. Sie waren motiviert, fachlich kompetent und zuverlässig in allen Situationen.
Sie hatten nur ein Makel, ein Stoffabzeichen ihrer alten Kp am Feldhemd.
Um es mal wie du zu äußern- das war mir sch...egal!!!

Nicht nur, weil ich dich persönlich nicht kenne, steht mir ein Urteil über dich nicht zu! Sondern weil diese Dinge hier einfach nicht reingehören!



Frohes Fest noch und eine gesundes neues Jahr 2008,

MkG

Moppel 
Das Denken der Zukunft muss Kriege unmöglich machen!

Holgi33

Zitat von: F_K am 25. Dezember 2007, 20:15:11
Machen wir uns nichts vor:
Ein aufgelöster Verband ist AUFGELÖST. D. h. bei diesem Abzeichen handelt es sich definitiv um "Asche", und Asche wird nur von 3S Reservisten aufbewahrt.

Aufgelöst ist aufgelöst, richtig! Deshalb ist das Verbandsabzeichen eines aufgelösten Verbandes immer noch keine Asche. Auch halte ich mich nicht für einen 3S Reservisten, ganz im Gegenteil.

Die Jungs von der aktiven Truppe können mir ja beim Hartenkerlmarsch, am 02.02.2008, zeigen was sie auf der Pfanne haben.

Aber, man sollte auch wissen zu welchen Gelegenheiten man ein solches Verbandsabzeichen trägt. In meinen Augen gehört dazu ein Treffen ehemaliger Angehöriger eines solchen Verbandes, wir er bei mir am 14.11.2008, in der Lützow-Kaserne Münster-Handorf statt findet. Dazu müsste ich auch das Barettabzeichen ändern ... Oh Gott ! Eingekleidet als Pz. Gren und ausgekleidet als Jäger (hiermit will ich keine weitere Diskusion um das Barettabzeichen lostreten!).

der FR

Auch (...oder, wie ich finde, insbesondere) als Reservist trägt man eine vorschriftsmäßige Uniform (und ggf. ein Barett mit der TrpGtg, der man angehörig ist). Verbandsabzeichen aufgelöster Einheiten oder Einheiten, denen man nicht (mehr) zugehörig ist, werden nicht getragen. Das erinnert mich dann doch an diejenigen Resis, die bei DVag (...in der Regel nur DVag ohne körperliche Anstrengung - wie z.B. Schießen) in Fantasieuniformen inklusive aufgenähter Fantasieabzeichen/-auszeichnungen/-orden erscheinen. Wer Uniform trägt, hat sich an die entsprechenden Vorschriften zu halten.

F_K

Hallo,

prima, das wir den Diskussionsfaden mit "unrechtmäßigen Befehl" nicht weiter verfolgen, daher gehe ich davon aus, das nun alle das selbe Verständnis haben, das solche Befehle rechtmäßig sind.

Ein Beispiel:
Es fragt jemand, ob man bei Rot über die Ampel gehen darf / soll. Da kann eine gute Antwort nur lauten: Nein, das ist verboten und im Regelfall eher gesundheitsschädlich.
(Trotzdem gibt es Situationen, wo man mal bei Rot über eine Ampel geht).

Auf den Fall bezogen:

- Es ist für mich durchaus nachvollziehbar (und sogar begrenzt sinnvoll) wenn auf einem Ehemaligentreffen mehrerer Verbände die "alten" internen Verbandsabzeichen getragen werden, damit man sich "wiedererkennt". Da es sich hier ja nicht um Truppenalltag handelt, gibt es wohl keine negativen Auswirkungen.

- Ist man allerdings in einem "neuen" Verband verplant und leistet dort Dienst (das Beispiel von Moppel?), dann sollte man das dortige Abzeichen tragen.

- Wenn man z. B. in einer "anderen" Einheit Dienst macht, sollte man sogar drüber nachdenken, KEIN Abzeichen zu tragen, um sich nicht "auszugrenzen".

Holgi33

Zitat von: F_K am 27. Dezember 2007, 08:10:40
Auf den Fall bezogen:

- Es ist für mich durchaus nachvollziehbar (und sogar begrenzt sinnvoll) wenn auf einem Ehemaligentreffen mehrerer Verbände die "alten" internen Verbandsabzeichen getragen werden, damit man sich "wiedererkennt". Da es sich hier ja nicht um Truppenalltag handelt, gibt es wohl keine negativen Auswirkungen.

- Ist man allerdings in einem "neuen" Verband verplant und leistet dort Dienst (das Beispiel von Moppel?), dann sollte man das dortige Abzeichen tragen.

- Wenn man z. B. in einer "anderen" Einheit Dienst macht, sollte man sogar drüber nachdenken, KEIN Abzeichen zu tragen, um sich nicht "auszugrenzen".

Meine volle Zustimmung!

GebJgOffz

Zum Thema, welches Verbandsabzeichen ein nicht beorderter Reservist zu tragen hat liest sich InfoDstRes 1/2008

"Aktuelles aus dem Heer
Fü H I 1: Verbandsabzeichen

Alle aktiven und nichtaktiven Heeresuniformträger tragen als Ausdruck ihrer Zugehörigkeit und Verbundenheit am linken Oberärmel der Dienstjacke sowie am Mantel (,,Zweireiher") das Verbandsabzeichen ihres Großverbandes. Wechselt ein Reservist oder eine Reservistin im Rahmen der
Beorderung den Großverband, so trägt er bzw. sie das Verbandsabzeichen des neuen Großverbandes.

Scheidet ein Soldat oder eine Soldatin ohne anschließende Beorderung aus dem aktiven Dienst aus, so trägt er bzw. sie – sofern eine Uniformtrageerlaubnis vorliegt – weiter das alte Verbandsabzeichen. Wurde dieser Großverband im Rahmen der Umgliederungen aufgelöst, so ist das Verbandsabzeichen des
Wehrbereichskommandos zu tragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der bzw. die Angehörige der Reserve wohnt."


HORRIDO

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