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Einstellung trotz laufender Bewährungsstrafe?

Begonnen von Kivlov, 11. Januar 2008, 14:24:03

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Andi

Zitat von: Birgit am 13. Januar 2008, 17:44:58
Was auch immer er gemacht hat: er ist dafür bereits verurteilt und bestraft worden. Ich find's nicht in Ordnung, daß er sich hier solche Sachen anhören muß.

Nun, das mag hart klingen, aber wer sich aktiv und vorsätzlich gegen die Werte und Normen der Gesellschaft und die Gesellschaft an sich stellt muss selbst aktiv werden, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sonst stellt sich die Gesellschaft - mit Recht - gegen ihn.
Und seine Beiträge sind nunmal (schöngeredet) höchstens unbeholfen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 13. Januar 2008, 23:54:40
Nun, das mag hart klingen, aber wer sich aktiv und vorsätzlich gegen die Werte und Normen der Gesellschaft und die Gesellschaft an sich stellt...

Andi, wir reden hier nicht von der Linkspartei  ;D
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Schanzer

Liebe Birgit  :-*, es geht hier nicht darum eine Neuanklage aufzustellen, es geht lediglich darum klarzustellen von was wir hier reden.
Wenn der junge Padavan Schüler Mist baut, dann wird er kein Jedi so einfach ist das.
wenns unseren Freund Kivlov wegen Gefährlicher Körperverletzung hat, dann is das nicht bloß mal eben den Nachbarsjungen verdreschen.
wenn jemand eine ehrliche Antwort will, dann brauchts auch eine ehrliche Frage.
Sorry, aber meine Meinung

Gefährliche Körperverletzung §224 StGB

MfG Schanzer


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