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wohnen bei der bundeswehr?

Begonnen von Soldat Kettler, 24. März 2008, 19:20:29

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Soldat Kettler

Hallo Leute folgendes problem!:

bin gestern bei meinen eltern rausgeflogen weil die meinen ich wäre nicht oft genug zu hasue, habe aber noch keine eigene wohnung und bin jetzt mal eben bis zum 1.4. beim kumpel und seiner fam undtergekommen, jetzt meine frage, kann ich übers wochende inner kaserne bleiben oder muss ich mir zwangsläufig ne wohnung suchen? (wäre scheiße da die ja alle kaution wollen)

danke im vorraus,

"ein wald- und wiesenkindergärtner"

bayern bazi

du kannst auch über we in der kaserne bleiben

kannst da sogar deine verpflegung - sprich dein essen bekommen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

peppie

Wie alt bist du und welchen Status (GWDL/FWDL/SaZ) hast du?
Deine Eltern können dich nämlich nicht einfach rausschmeißen wenn du unter 25 und GWDL/FWDL bist.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Fiestaman

#3
Und was soll er dann machen? Sich zu Hause reinklagen?

Zur Zeit hat er ja noch die Möglichkeit in der Kaserne unter zu kommen. Und in während seiner restlichen Dienstzeit kann er ja eine Wohnung suchen.

Pioneer

So wie ich das lese ist er doch erst ab 1.4. in der Bw...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Fiestaman

Und die eine Woche ist er ja bei einem Freund untergekommen.

Dietmar79


Gräfin

Leute!
Also du kannst in der Kaserne bleiben.
Je nachdem, was du fürn Stand hast (SaZ ect.), kannst du dir dann ne eigene Wohnung suchen.
Oder einfach mal den Tip einer Frau annehmen: setz dich mit deinen Eltern in Verbindung und bitte sie um ein Gespräch und klärt das untereinander.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

SpaxXx

Wenn du am Wochenende Langeweile hast, kannst du dich auch zum freiwilligen Wachdienst melden, da gibts dann noch mal n bisschen Extrageld.

Andi

Zitat von: SpaxXx am 25. März 2008, 12:09:11
Wenn du am Wochenende Langeweile hast, kannst du dich auch zum freiwilligen Wachdienst melden, da gibts dann noch mal n bisschen Extrageld.

Ist das so? Überall? Immer? Oder nimmt da gerade jemand den Mund ein wenig voll und stellt falsche Bilder...
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Zitat von: Andi am 25. März 2008, 12:11:35
Zitat von: SpaxXx am 25. März 2008, 12:09:11
Wenn du am Wochenende Langeweile hast, kannst du dich auch zum freiwilligen Wachdienst melden, da gibts dann noch mal n bisschen Extrageld.

Ist das so? Überall? Immer? Oder nimmt da gerade jemand den Mund ein wenig voll und stellt falsche Bilder...

Worauf Andi hinaus will ist, in der AGA darf der Rekrut keine Wachdienste machen. Und für GvD/TePo gibt es KEINEN Cent bei erstmaligem absolvieren der AGA.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: peppie am 25. März 2008, 19:46:19
Worauf Andi hinaus will ist, in der AGA darf der Rekrut keine Wachdienste machen. Und für GvD/TePo gibt es KEINEN Cent bei erstmaligem absolvieren der AGA.

Darauf will ich hinaus?  ???

Nö. Ich will darauf hinaus, dass es längst nicht überall militärische Wachen oder sonstige Sonderdienste zu besetzten gibt und wenn es diese gibt nicht unbedingt auf Freiwilligenmeldungen Rücksicht genommen wird.

Und ein SaZ hat auch während der Grundausbildung Anspruch auf DzuZ.

Gruß Andi
the rest is silence...

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peppie

Naja, hab halt geraten, weil es auch passt. Und das ein SaZ während der AGA Anspruch auf DzuZ hat ist mir persönlich neu, aber ich war auch nie SaZ ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

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