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Bestehen der AGA trotz MSG

Begonnen von Mädchen, 16. April 2008, 09:45:53

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Mädchen

Guten Morgen,
frage für meinen Sohn:

er ist seit 1.4. in der Grundausbildung, wegen momentaner akuter Rückenschmrezen (schiefer Rücken) ist er z.Zt. MSG bis Ende dieser Woche - ist wohl alles sehr ungewohnt  ;D
Er hat jetzt Bedenken, dass er die Grundausbildung nicht besteht.

Habe schon gelesen, dass er
Sandienst, Wachdienst-Wachposten, Schießen und Rekrutebesichtgung auf jeden Fall machen muss, um die AGA zu bestehen.

Was muss er alles mitmachen, um die AGA zu bestehen und nicht wiederholen zu müssen? Wir wissen, dass eigentlich lt. Auskunft seiner Vorgesetzten alles wichtig ist. Gegen Krankheit ist man ja machtlos....

Wir danken für Eure Hilfe.

schlammtreiber

Wegen einer Woche MSG am Anfang der AGA wird er kaum nicht bestehen  ;)
Semper Communis
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Mädchen

OK, danke.

Gibt es Möglichkeiten, seinen offensichtlich schwachen Rücken gut durch die AGA zu brignen. Er hat wohl im Moment solche Schmerzen, dass er schon Panik vor der nächsten Woche hat.

Lieben Dank für die Hilfe

erdpichel

trainieren und in dieser zeit noch mehr auf "richtige" bewegungen achten!
einfach mal rücksprache mit dem sanbereich halten, die haben oft gute ratgeben mit rückenübungen, die gut helfen und den rücken stärken! wenn gar nix geht, dann wieder zum arzt, status verlängern lassen und schonen. eventuell mal den onkel doktor auf andere behandlungen (massagen) professionelle rückenschule etc. ansprechen...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Homie

Zitat von: erdpichel am 16. April 2008, 16:27:15
eventuell mal den onkel doktor auf andere behandlungen (massagen) professionelle rückenschule etc. ansprechen...

Die Bundeswehr müsste solche Maßnahmen ja theoretisch bezahlen. Wird das bei einem FWDL übernommen? Oder nach Dienstschluss machen und privat bezahlen?
Will ja keine unnötige Panik durch (Un-) Halbwissen verbreiten, darum formuliere ich es als Frage:

Könnte es nicht sein, dass sein Status deswegen auf GWD gekürzt wird, oder dass er sogar ausgemustert wird?

Gruß, Homie

Fiestaman



Zitat von: Homie am 16. April 2008, 16:49:48
Die Bundeswehr müsste solche Maßnahmen ja theoretisch bezahlen. Wird das bei einem FWDL übernommen? Oder nach Dienstschluss machen und privat bezahlen?

Wenn diese orthopädischen Hintergrund haben und vom Arzt verschrieben sind übernimmt natürlich die Bundeswehr die Kosten. Genauso wie eine gesetzl. Krankenversicherung dies auch machen muss.


Zitat von: Homie am 16. April 2008, 16:49:48
oder dass er sogar ausgemustert wird?

Kann passieren.

Zitat von: Homie am 16. April 2008, 16:49:48
Könnte es nicht sein, dass sein Status deswegen auf GWD gekürzt wird

Wie kommst du darauf das er einen anderen Status hat?

Homie

Zitat von: Fiestaman am 16. April 2008, 17:12:56
Wie kommst du darauf das er einen anderen Status hat?

In einem anderen Thread von Mädchen hat sie geschrieben dass er zumindest als FWDL eingestellt wurde, aber ich hab nichts gefunden dass ihm der Status aberkannt wurde... (aufgrund einer BTM-Geschichte)

Sollte ich es überlesen haben:´tschuldigung

Dennis812

Zitat von: Homie am 16. April 2008, 16:49:48
Zitat von: erdpichel am 16. April 2008, 16:27:15
eventuell mal den onkel doktor auf andere behandlungen (massagen) professionelle rückenschule etc. ansprechen...

Die Bundeswehr müsste solche Maßnahmen ja theoretisch bezahlen. Wird das bei einem FWDL übernommen? Oder nach Dienstschluss machen und privat bezahlen?
[...]

Dafür gibts in fast jedem SanZ den SanFwPhysTherapie!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Fiestaman

Ist der Neu ? ;D Also in den Kasernen in denen ich bisher war, wurde ich für solche Behandlungen zu Physiotherapeuten ausserhalb der Kaserne überwiesen.

StOPfr

Mindestens einen kenne ich auch, und der ist schon länger als solcher im Dienst. 
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Mädchen

Danke für die Hinweise.

Er hat ein Rezept bekommen für Physiotherapeuten ausserhalb der Kaserne, will er natürlich auch wahr nehmen.

Wie sieht es mit den daraus resultierenden Fehlzeiten aus? Kann er die nachholen im Laufe der AGA?

Vielleicht ist es ja auch gar nicht  so gravierend mit den Fehlzeiten wg. Krankheit, so dass hier, oder natürlich auch in anderen Fällen, nicht zu befürchten ist, die AGA wiederholen zu müssen.

StOPfr

Da es nur um wenige Tage gehen wird, dürfte es kein Problem sein, Ausbildungsinhalte noch während der AGA nachzuholen. Die AGA komplett wiederholen zu müssen ist eher unwahrscheinlich.   
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KpTrpFhr



Wo liegt das Problem?


Wer MSG ist, ist halt MSG und kann nichts dafür. Als GWDL ist es auch eher unwahrscheinlich, dass er die komplette AGA wiederholen muss. Spezielle Inhalte sicherlich (Helfer im SAN-Dienst).

MfG
KpTrpFHr


P.S.: Ich bin MSG bis LZE und das ist gut so!!!!  ;D
Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

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