Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Benötige dringend eure Hilfe !!!

Begonnen von deranon, 18. April 2008, 13:42:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

deranon

Hallo,
ich hab ein großes,wirklich großes Problem... .
Es ist so, dass meine Mutter 55 (Diplompädagogin) keine Anstellung mehr findet, da sie angeblich zu alt ist;
wir bekommen Alg II ( Hartz IV)
Kindergeld ect. zusammen ca 1000 Euro
wenn ich nun am 1.7. meinen Gwd antreten werde, werden uns 200 Euro Verpflegungspauschale abgezogen.
Wird auch mein kompletter Wehrsold abgezogen?
julius

Piet

Du bildest also zur Zeit mit Deiner Mutter gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft, richtig?

Kindergeld fällt auf jeden Fall weg, wenn Du zum GWD eingezogen wirst, allerdings verlängert sich der (spätere) Anspruch auf Kindergeld wegen des geleisteten Dienstes um ein Jahr.

Der Wehrsold würde, soweit ich es bisher erlebt habe, als Einkommen angerechnet.

Wäre die Wohnung denn "klein" genug, dass nur Deine Mutter drin wohnen bleibt? Im Prinzip hast Du ja die Möglichkeit, Dich an Deinem Standort wohnhaft zu melden, so dass Du kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr wärst. Fraglich ist eben nur, ob die Wohnung dann noch angemessen groß für nur eine Person ist.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

StOPfr

Zitat von: Piet am 18. April 2008, 14:57:04
Wäre die Wohnung denn "klein" genug, dass nur Deine Mutter drin wohnen bleibt? Im Prinzip hast Du ja die Möglichkeit, Dich an Deinem Standort wohnhaft zu melden, so dass Du kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr wärst. Fraglich ist eben nur, ob die Wohnung dann noch angemessen groß für nur eine Person ist.
Hmmm, daran hatte ich auch schon gedacht, aber das würde bedeuten, dass die Mutter als Einzelperson ALG II bezieht, eventuell in einer zu großen Wohnung lebt und ausziehen muss. Für neun Monate? Und dann? Kommando zurück? 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

deranon

Genau da liegt der Hase im Pfeffer,
für sie alleine ist die Wohnung zu groß.

Normalerweise darf man 100 Euro + 20% des Geldes darüber behalten, aber die beim Amt sagten mir das das nicht zutreffend ist... ...Eine andere Bearbeiterin meinete das man das Geld doch behalten darf...
Scheinbar wissen die selber nicht WER, WAS, WANN, bekommt.
julius

wolverine

#4
Hoppla, kompliziert! Ich würde evtl. einmal folgende Anfrage (vielleicht in Form eines Antrags) an die entsprechende Leistungsstelle schicken: Kopie des Einberufungsbescheides und Vorschlag, den eigenen Erstwohnsitz an den Dienstort zu verlegen. Gleichzeitig beantragen, auf einen Umzug der Mutter zu verzichten, da nach neun Monaten GWD wieder eine Rückverlegung des eigenen Wohnsitzes erfolgen wird und zwei Umzüge plus Kosten wie Renovierung/Kaution etc. höher seien (so eine Art Kosten/Nutzen-Rechnung und der Behörde so letztlich Kosten ersparen!). Die Reaktion der Behörde abwarten und im Ablehnungsfalle evtl professionelle Hilfe eines RA in Anspruch nehmen. Im Zustimmungsfall auf jeden Fall eine schriftliche Zustimmung der Behörde verlangen, da diese als Zusicherung gem. § 38 VwVfG gilt. Eine Abschrift des Antragsschreibens würde ich umgehend an den örtlich zuständigen Sozialdienst der Bw senden (Anruf in der Einheit und Adresse geben lassen).
Für das Erste ist das alles. Ich denke noch einmal nach!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

deranon

Vielen dank schonmal... :
Wie is das denn wird der wehrsold komplett angerechnet oder kann ich da auch die obligatorischen 100 Euro behalten und nur den rest in die Bedarfsgemeinschaft einfließen lassen?
Weil mit ca. 50 Euro im Monat in der Kasere komme ich nicht aus... .
Alleine schon falls ich etwas verliere oder etwas zu bruch geht; wenn dann 10 Euro fehlen .... 40 euro für einen ganzen monat... .
Sonst sehe ich das einfach als erschwerte Bedingung an... ein Soldat muss sich neuen Situationen schnell anpassen können .

julius

BulleMölders

Ich glaube kaum, dass die hier jemande eine entsprechende Auskunft geben wird.
Leider weiß ich nur zu genau was für eine schwierige Materie ALGII ist.
Mein Vater ist ebenfalls ALGII Empfänger und hat leider auch immer wieder zu Anfragen unterschiedliche Antworten von unterschiedlichen Bearbeitern bekommen.
Liegt leider viel daran, dass die Bearbeiter zumeist einen sehr unterschiedlichen Vordbildungsstand haben, was die Aktuellen Gesetze und Anwendungsvorschriften angeht.
Mittlerweile hat der Gesetzesbereich des ALGII die Steuergesetzgebung als den schnelllebigsten Gesetzesbereich abgelöst.

Mein Tipp, den solange auf den Geist gehen, bis du eine Verbindliche Auskunft bekommen hast. Das alledings in einer freundlichen aber bestimmten Form.
Sollten sich die Bearbeiter ausserstande sehen dir eine Verbindliche Auskunft zu geben, dann weiter bohren und diese von deren Vorgesetzten verlangen und wenn du bis zum Amtsleider gehen musst.

StOPfr

Zitat von: deranon am 18. April 2008, 17:29:42
Sonst sehe ich das einfach als erschwerte Bedingung an... ein Soldat muss sich neuen Situationen schnell anpassen können .
Das hört sich löblich an, aber ich finde, dass solcherlei "erschwerte Bedingungen" nicht zur Alltagsbeschäftigung werden sollten.   
Die Tipps von wolverine sind sicher erstmal zweckmäßige Hinweise.* Eventuell hilft auch noch der Kontakt zur Unterhaltssicherungsbehörde in der Annahme, dass Deine "Mitgliedschaft" in der Bedarfsgemeinschaft einem eigenen Mietanteil entsprechen könnte...
Leider stimmen die Anmerkungen von BulleMölders wohl auch. Beharrlichkeit ist gefragt.   

* Wenn er schreibt, er denkt noch einmal nach, dann kommt meist noch was  ;).
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

deranon

Das hab ich natürlich schon gamacht; nur im ersten Stockwerk darfst du einen Teil des Soldes behalten und im Erdgeschoss nicht mehr  ;D
Dann melde ich mich am besten nur noch im ersten stockwerk, da is auch mein wehrdienstberater^^
Da kann man sich während der wartezeit ein bisschen unterhalten und n kaffee trinken...
In Hamm ist der beste Wdb den es überhaupt gibt^^ Stabsfeldwebel...
julius

wolverine

Zitat von: deranon am 18. April 2008, 17:29:42
Wie is das denn wird der wehrsold komplett angerechnet oder kann ich da auch die obligatorischen 100 Euro behalten und nur den rest in die Bedarfsgemeinschaft einfließen lassen?

Mein Gedanke war eigentlich, dass Sie für die Zeit des GWD aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden und damit Ihren Wehrsold auch behalten dürfen sollten.
Meines Wissens nach steht einer Einzelperson 45 qm Wohnraum zu und für jede weitere Person 15 qm mehr. Mit Ihrem "Auszug" in die Kaserne wäre die Wohnung für Ihre Mutter zu groß. Also müsste eine neue (adäquate) Wohnung gefunden  und der Umzug durch die ALGII-Behörde übernommen werden. Nach 9 Monaten ziehen Sie wieder in die Bedarfsgemeinschaft ein und die Wohnung der Mutter wäre folglich zu klein. Also wieder Wohnung suchen und Umzug auf Kosten der Behörde. Vorschlg (Antrag): Auszug aus der Bedrafsgemeinschaft für 9 Monate, belegt durch Einberufungsbescheid und (schriftlicher!!!) Verzicht der Behörde auf Wohnungsveränderung der Mutter.
Diesen Gedanken einmal dem Bearbeiter ALG-Behörde, SozialdienstBw und evtl USG-Behörde verständlich darlegen und hören, was er davon hält.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

deranon

Wir haben schon 15 m² zu viel aber das bezahlen wir selber, weil die Wohnung wirklich schön ist und in guter Lage liegt, das is auch kein Problem, nur wenn wir das jetzt für 9 Monate Stellen und ich dann direkt in die Feldwebel Laufbahn einsteige, nach dem Gwd, dann gibt es da bestimmt Probleme.
Ich werde da in den nächsten Tagen nochmal hin und alles versuchen abzuklären.
julius

wolverine

#11
Ich habe noch etwas: Sozialgericht Berlin Aktenzeichen: S 63 AS 5005/05:
"Nach ständiger Rechtsprechung sind die Kosten der Unterkunft im Regelfall nach der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen aufzuteilen (BVerwGE 79, 17-22, vgl. auch BSGE 87, 228-239). Es besteht keine Veranlassung von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn der volljährige Sohn den Grundwehrdienst ableistet und den Wohnsitz weiterhin bei seiner Mutter hat. Der Wehrpflichtige kann sich vom Wehrsold an den Unterkunftskosten beteiligen und ggf. einen eigenen Antrag auf ALG II stellen."

Wenn Sie natürlich SaZ werden und der "Rückzug" fraglich ist, funktioniert mein oben Geschriebenes nicht, da dann der Behörde keine Kosten erspart werden. Aber das Urteil hilft glaube ich weiter.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau