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Schwangerschaft

Begonnen von tina, 25. April 2008, 08:37:11

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tina

Hallo an alle!
Ich habe da mal eine Frage, die ich so noch nicht in eurem Forum gefunden habe...
Ich habe vor mich nächstes Jahr bei der Bundeswehr als Sanitätsoffizier zu bewerben. Ich weiß, dass man sich 17 Jahre verpflichten muss.
Ich weiß auch, dass ich noch in der Bundeswehrzeit gerne ein Kind hätte. Wie sieht das dann aus? werde ich dann für eine bestimmte Zeit vom Dienst freigesprochen? Muss ich die versäumte Zeit wieder hintenranhängen?
Das würde mich sehr interressieren und ich sage jetzt schon mal danke für eure hilfe
lg
tina

schlammtreiber

Ja, Mutterschutz gilt bei der Bundeswehr genau so wie bei jedem anderen Arbeitgeber in Deutschland.
Semper Communis
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tina

das heißt, ich muss die zeit nicht hintenranhängen?

StOPfr

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wolverine

Probleme können auftreten, wenn die Kindererziehungszeit mit dem Freistellungsanspruch für befrufsfördernde Maßnahmen zum Ende der Dienstzeit kollidiert. Das ist jedoch ein einzelfallspezifisches Detail.
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tina

Ich wollte nicht noch ein neues Thema aufmachen...deshalb hier:
Könnt ihr mir sagen wie viel Gehalt man als Sanitätsoffizier während und nach dem Studium und nach seiner Amtszeit bekommt?
Vielen Dank schon mal
tina

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