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Frage zu Wehrdienst und Führerschein

Begonnen von Anton, 26. April 2008, 08:31:49

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Anton

Hallo,
ich will hier gleich zwei fragen stellen.
1. Ich wurde während meines Schulbesuchs auf der Fachoberschule 11te klasse mit T2 gemustert. nach der 12ten klasse habe ich dann eine ausbildung gemacht und bin für die zeit bis zum feb 2009 zurückgestellt. ich verkürze jedeoch meine berufsausbildung auf 3 jahre und werde demnach im juli 2008 fertig. ich will danach ein studium aufnehmen habe aber keine lust nach dem 2ten semester oder so da herausgerissen zu werden. deswegen würde ich den wehrdienst gerne davor machen. wie in meinem zurückstellungsschreiben genannt muss ich angeben dass ab juli der zurückstellungsgrund nicht mehr besteht (weil meine ausbildung ja endet). das werde ich die nächsten tage tun. meine frage also: werde ich nochmal gemustert? (meine erste musterung war im jan. 2004, da war ich grade 17)
wann kann ich einberufen werden? noch im juli? (meine ausbildung endet am 18. juli mit der prüfung) oder muss ich bis okt warten?

2. ich habe bereits einen Führerschein der klasse CE (normaler lkw führerschein)
ich würde gerne im wehrdienst (sollte dieser fall eintreten) eine aufgabe übernehmen die damit zusammenhängt (kraftfahrer zB). Ist das möglich und wie sollte man am besten vorgehen wenn ich sowas machen will? ist es evtl möglich noch eine weiterbildung zu bekommen wenn man schon einen solchen führerschein hat wie ich (fahrlehrer zB). oder ist es so wie jeder erzählt dass der bedarf an kraftfahrern so gering ist dass nicht mal mehr welche ausgebildet werden und ich folglich gar keine chance hätte mal wieder ein bisschen lkw zu fahren?

ich hoff ihr wisst mehr, besonders zu frage 1.

Anton

.... da wollt ich noch sagen, dass ich vor meiner ausbildung die jetzt dann abschließe die fachhochschulreife an einer fachoberschule erworben habe (fachabi) und meine lehre die ich jetzt abschließe kfz-mechatroniker ist.
kann sich dadurch irgendwas ergeben? karrieremäßig?
ich bin jetzt 21 jahre alt

Fiestaman

Du kannst frühestens im Okt. einberufen werden. Es besteht die Möglichkeit beim KWEA einen Wunsch zu äußern im Bezug auf die Verwendung. Das KWEA wird versuchen deinem Wunsch zu entsprechen, wenn Stellen vorhanden sind. Dies ist aber keine Garantie und das KWEA ist nicht verpflichtet deinen Wunsch zu berücksichtigen.
Fakt ist je früher du dich beim KWEA meldest und deinen Wunsch äußerst, desto besser stehen die Chancen in deine Wunschverwendung eingeplant zu werden!

Weiterbildungen oder Karriere wirst du als normaler Grundwehrdienstleistender nicht bekommen/machen können. Du bist 9 Monate da, die Bundeswehr wird sicher nicht unnötig Geld in dich investieren und dich zum Fahrlehrer ausbilden.

wolverine

Auch ein GWDLer hat Ansprüche auf Förderung des BFD. Ob das jedoch zum Fahrlehrer reicht, wage ich eher zu bezweifeln. Jedoch kenne ich den Umfang der Ausbildung nicht. Der zivile BCE hilft nicht wirklich für eine Verwendung als Kraftfahrer. Wenn Bedarf besteht, würde die Bw erneut ausbilden und einen ienstführerschein ausstellen. Die Mechantronikerausbildung könnte aber für eine Verwendung in der Instandsetzung sprechen. Ich würde alles zusammen mit Kopie der Zeugnisse dem WDB im örtlichen KWEA vorlegen und ihn auf Wünsche und Möglichkeiten ansprechen.
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Fiestaman

#4
Zitat von: wolverine am 26. April 2008, 14:41:02
Auch ein GWDLer hat Ansprüche auf Förderung des BFD.

Welche sich aber lediglich auf durch den Bfd Angebotene Fortbildungen beschränken. Eine berufliche Weiterbildung wird für einen Gwdl nicht drin sein.

Anton

Zitat von: wolverine am 26. April 2008, 14:41:02
. Der zivile BCE hilft nicht wirklich für eine Verwendung als Kraftfahrer. Wenn Bedarf besteht, würde die Bw erneut ausbilden und einen ienstführerschein ausstellen.

ich kann mich aber noch wage an meine musterung erinnern und an das 'beratungsgespräch'. schon damals wollte ich mich für eine de kraftfahrerabteilungen einteilen lassen, dies wurde jedoch abgelehnt mit der begründung, dass ich den ensprechenden führerschein nicht besitze und mir auch nicht abgenommen wurde dass ich ihn bis zum besagten termin haben werden.
nun bin ich jedoch in der situation einen führerschein zu haben der heute weissgott nicht mehr alltäglich ist (bei dem finanziellen aufwand der dafür zu betreiben ist verständlich). da müsste doch was gehen oder?!

wolverine

Wie gesagt: Die Bw bildet den BCE selbst in Lehrgangsform aus. Ein ziviler BCE hilft nur als "Erfahrungsschatz" oder führt evtl. zur Verkürzung der Fahrausbildung (selbst das muss nicht so sein!). Gehen Sie mit Ihren Qualifikationen und Wünschen zum WDB. Wenn der Sie einplant, wissen Sie es sicher.
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sliderbp

Kumpel von mir hatte wegen Firma des Vaters auch schon den BCE als er zur Musterung ging. Er hat BCE-Fahrer als Wunschverwendung eintragen lassen, der KWEA-Mensch sagte auch, dass das klappen müsste.

Ergebniss des Einberufungsbescheid -> Arztschreiber  ???

Fazit: Alles kann, Nichts muss.

erdpichel

also zumindest bei uns gibt es den erlass, das nur noch diejenigen einen führerschein (militärisch) bekommen, die noch mindestens 10 monate restdienstzeit haben! da du ja trotz zivil-vorhandenem schein trotzdem nochmal die prüfung militärisch machen musst, glaube ich nicht, dass das war wird....
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)