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werden sie mich zum 1.7. einziehen?

Begonnen von g0zZ, 22. April 2008, 22:28:55

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g0zZ

hi,

folgendes:

meine schulbescheinigung, die beim kreiswehrersatzamt vorliegt, geht bis zum 30.6.

d.h. sie könnten mich zum 1.7. ja einziehen.
jetzt hab ich ne bescheinigung hingeschickt, die besagt, dass ich noch bis in den juli hinein schule habe.
heute kam ein anruf: sie müssen uns von der schule den termin bestätigen lassen, denn umändern könne man das ja immer.

gut, am 1.7. habe ich meine abiverleihng war mir am telefon vorhin aber nich sicher und sagte 15. die dame meinte es würde ok gehen, so könne sie es ändern.

wenn ich nun hinschicke, dass ich die abi-verleihung am abend des 1.7. habe (ist ein dienstag) wäre die einberufung dann erst am 1.10.? denn irgendwie müssen die mir ja auch einräumen dass ich mich für unis bewerben kann um danach is ja auch kacke. außerdem glaube ich kaum, dass die einberufung so locker gestaltet is dass die mich da locker einschieben werden, sodass ich das erst am 2. machen kann oder?

kann ich davon ausgehen dass ich damit erst am 1.10 eingezogen werde, zumal ja noch nichmal sicher is dass ich am 1.7. überhaupt eingezogen werde, da ich a) noch keinen einberufungsbescheid habe und b) noch zum eignungstest muss irgendwann nach dem 28.5.

was meint ihr?

mfg g0zZ

ps: nicht falsch verstehen es wäre mir eigtl. egal ob zum 1.7. oder zum 1.10. ich will da so oder so hin, aber ich würde mich auch vorher schon gern für unis bewerben, damit ich danach dann gleich studieren kann, falls ich mich dafür entscheide mich nich zu verpflichten.

g0zZ

sry, hab mich im forum wohl vertan. war wohl zu voreilig und habs wehrdienstforum nicht gesehen. wäre nett wenns ein admin oder so verschieben könnte. danke!

Gräfin

So jetzt mal langsam.
Du hast also nur eine Bescheinigung, dass du bis 30.6 Schüler bist?
Das heißt, du bist bis 30.6. Schüler und danach dann für die Bundeswehr frei verfügbar. Das bedeutet, du könntest sicherlich zum 1.7. gezogen werden.
Dahingestellt ist erstmal, dass du da Abi-Ball oder Zeugnisverleihung oder sonstwas hast, da es ja im Prinzip keine richtige schulische Veranstaltung mehr ist.
Außerdem muss dir die BW keinesfalls einräumen, dass du dich für Unis bewerben willst. Weil das eine hat mit dem anderen erstmal nix zu tun.
Außerdem kannst du deine Unibewerbungen auch am Wochenende schreiben und abschicken.
Hab ich das jetzt richtig zusammengefasst?
Wovon du nun ausgehen kannst, kann dir hier niemand sagen. Da wirst du wohl deinen Bescheid abwarten.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

g0zZ

die abitur verleihung ist definitiv eine schulische veranstaltung zu der ich sozusagen nocch schüler bin.

hab mit dem kreiswehrersatzamt heute telefoniert und sie meitne daher würde es mit der abi verleihung keine probleme als schulische vveranstaltung geben. wenn ich ihr eine bescheinigung vo nder schule geben (keine allgemeine schulbescheinigung sondern genau von diesem termin), dass die im juli stattfindet.

ich bin davon ausgegangen dass diese veranstaltung am 15. is was ich mit abiparty verwechselte.

die abitur verleihung ist definitiv eine schulveranstaltung, da ja die zeugnisse verteilt werden und so und als schüler muss man da ja sozusagen hin um seinen abschluss zu bekommen.

das problem ist sozusagen geklöärt aber meine frage ist nun ob sie mich dann statt zum 1.7. zum 2.7. einziehen werden doer nicht bzw mit welcher wahrscheinlichkeit etc. zumal mein eignungstest erst ab dem 28.5. ist.

hoffe es st jetzt verständlich.

und die bewerbungen für die uni:
ich habe vom 1. bis zum 15. juli zeit für die bewerbungen. und soweit ich gelesen habe, wird man für sowas am wochenende keine zeit haben zu beginn. zumal ich eigtl nur ein wochenende wirklich zeit hätte die bewerbung zu schreiben. am zweiten wochenende müsste die schon längst raussein, damit sie bei der uni angekommen ist. aber das ist ja auch egal es geht ja um was ganz anderes.

schlammtreiber

Zitat von: g0zZ am 22. April 2008, 23:31:34
die die abitur verleihung ist definitiv eine schulveranstaltung, da ja die zeugnisse verteilt werden und so und als schüler muss man da ja sozusagen hin um seinen abschluss zu bekommen.

Mit Verlaub: völliger Blödsinn! Dein Abi hast Du wenn Du die Prüfungen bestanden hast, das ist in keiner Art und Weise abhängig von Deiner Anwesenheit bei irgendeiner "Verleihungszeremonie"  ::)

Davon ganz abgesehen denke ich aber nicht, dass die Bw da irgendwelche Probleme veranstaltet. Einfach Bestätigung von der Schule holen, hinschicken, und es dürfte keine weiteren Probs geben.
Semper Communis
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g0zZ

ich habe doch schon mit dem kwe deswegen telefoniert - gestern. dachte aber dass ich mein zeugnis erst am 15. bekomme. sie meinte wenn ich im juli solch eine veranstaltung habe bräuchte sie eine bescheinigung, damit ich zum 1.7. nicht eingezogen werde bzw. damit sie meinen einberufungstermin ändern kann!

meine frage jetzt ist nur folgende:

besteht die möglichkeit, dass ich dann zum 2.7. einberufen werde oder ob es bis zum 1.10. aufgeschoben wird?

Andi

Selbstverständlich wirst du dann ein Quartal später, zum 01.10. eingezogen, da du dann ja zum Quartalsbeginn des dritten Quartals nicht zur Verfügung stehst. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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g0zZ

genau das wollt ich wissen, vielen dank! dann kann ich ja den Sommer am Strand genießen :P

Andi

Ja, wenn du noch eine Schulbescheinigung für das dritte Quartal bekommst... ;)
the rest is silence...

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Sulshim

Ziehen die einen immer gleich zum nächsten Termin???

Das ist in vielen Fällen so aber es gibt da auch Ausnahmen die könnten dich auch erst ein halbes Jahr später ziehen oder so,soweit ich es mitbekommen habe.

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