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SaZ 12 - vorzeitig beenden

Begonnen von High-Ender, 13. Januar 2008, 05:25:44

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High-Ender

Einen schönen Sonntag.
Erstmal zu mir. Ich bin G(FA) also im 4. Dienstmonat habe gerade meine Spezialgrundausbildung angefangen und noch keine Lehrgänge besucht usw...

Beim Einstellungstest wusste ich nicht von einem Widerrufsrecht (ich wurde darüber nicht informiert auch nicht von meinem Wehrdienstberater) welches man unterschreiben kann um innerhalb der ersten 6 Monate die ganze Sache abbrechen zu können. Nun habe ich gemerkt, dass das nicht der richtige Beruf für mich ist. Ich bin total unglücklich und stecke voll in der Krise. Die ganze Sache macht mich psychisch fertig. Den Grundwehrdienst möchte ich ja leisten aber halt nicht 12 Jahre mein Leben dort verbringen. Also meinen Teil möchte ich leisten also fällt ein KDV-Antrag weg. Könnt ihr mir helfen.

Wie sieht es aus mit einem Verkürzungsantrag oder gibt es einen anderen Weg? Danke schon mal für eure Antworten.

APDSFS-T


peppie

Gespräch mit dem GrpFhr suchen, dieser leitet es weiter an den ZgFhr und dieser an den Spieß/Chef. Dann ein formloses schreiben aufsetzen und um Dienstzeitverkürzung aus persönlichen Gründen bitten.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

High-Ender

Danke für eure Antworten. Muss ich die privaten Gründe offenlegen?
Was heißt formlos?

Dave

Musst du nicht unbedingt, den Spieß gehts ja auch nichts an, welchen Grund zu hast um Urlaub zu nehmen... Persönliche Gründe, fertig.

Formlos heißt nur, dass du kein formelles Schreiben aufsetzen musst, Gespräch mit Chef und Spieß sollte da reichen. Kein Chef möchte Soldaten in seiner Einheit haben, die absolut keinen Bock auf "Dienen" haben.

APDSFS-T

Mich als Disziplinarvorgesetzter interessieren die Gründe, unabhängig ob dienstlich oder privat, schon sehr wohl, die dazu führen, den eingeschlagenen Weg komplett über Bord zu werfen.
Hier kann es nämlich passieren, dass der Mann subjektiv über private Sachverhalte urteilt, daraus für sich scheinbar die richtige Konsequenzen zieht und sich dieser Tragweite eigentlich in keinster Weise bewusst ist.
Ein klärendes Gespräch ist unumgänglich.
Was sind denn die Gründe, die so schwerwiegend sind, dass hier eine berufliche Zukunft weggeworfen wird? Oder stand hier am Anfang die falsche Beratung oder die fehlerhafte Informationsbeschaffung?

High-Ender

Naja es fing ja schon an, dass ich nicht darüber informiert wurde das es ein Widerrufsrecht gibt.
Es müsste doch innerhalb der ersten sechs Monate reichen, dass ich mich der Aufgabe nicht gewachsen fühle und der Job nichts für mich ist. Habe nur noch Kontakt mit einer Hand voll Menschen aus meiner Familie und das möchte ich ändern. Es gab auch 2 Suizid versuche in meiner Familie. Ich weiß nicht reichen solche Gründe aus?

mfg, High-Ender

mailman

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird man mehrmals über die Möglichkeit des Widerrufsrechts informiert. Einmal am Anfang und spätstens beim Prüfoffz oder Einplaner.

Ein DU Verfahren ist nicht ratsam. Ein Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit stellen und fertig.

griesgrennii

ZitatBeim Einstellungstest wusste ich nicht von einem Widerrufsrecht (ich wurde darüber nicht informiert auch nicht von meinem Wehrdienstberater) welches man unterschreiben kann um innerhalb der ersten 6 Monate die ganze Sache abbrechen zu können.

schau nochmal in deinen unterlagen nach, bevor du mit dieser behauptung zum chef gehst...!

scharfschütze

Auf wieviel Jahre wird denn die Dienstzeit verkürzt, wenn ich einen Antrag stelle?

StOPfr

Zitat von: scharfschütze am 25. März 2008, 12:56:51
Auf wieviel Jahre wird denn die Dienstzeit verkürzt, wenn ich einen Antrag stelle?
Im Zweifel um die Jahre, um die Du die Dienstzeit in Deinem Antrag verkürzt haben möchtest...  Es handelt sich m.W. aber nicht um einen Antrag auf Verkürzung sondern um einen Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit.

Hier hatten wir dieses Thema schon einmal.   
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scharfschütze

Und haben solche Anträge eine gute Chance angenommen zu werden?

Andi

Frag die Kristallkugel, das ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich hat sich der Soldat verpflichtet seinen Dienst zu leisten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Schlumpf

Besteht eigendlich die Möglichkeit sich nach dem Austritt aus der Bundeswehr sich wieder als SaZ zu verpflichten ?


Bestimmt nicht oder ? Das wäre ja schön blöd.......
!!! Wenn man bis zum Halz in der Scheisse steckt sollte man den Kopf nicht hängen lassen !!!

APDSFS-T

Wie groß soll denn der Klammerbeutel sein, mit dem man gepudert wurde, um so etwas zu machen?

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