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Problem mit Du antrag

Begonnen von ic3cub3, 18. Juni 2008, 15:49:28

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ic3cub3

Hallo habe folgendes Problem, bin seit dem 1.4.2008 w9er. da ich aber so probleme mit meinen knien hab konnte ich den wehrdienst nicht weiter ausführen und somit hat der arzt vor ca 6 wochen einen du antrag gesteltt, so weit so gut. ich wurde ausgekleidet, hab alles weitere abgegeben und wurde KZH bis Du geschrieben. habe bereits beim arzt alles ausgefüllt usw, gestern wurde mir gesagt wenn alles gut geht bin ich in einer woche raus. heute früh musst ich nochmals rein, dann hat der herr im gezi gesagt dass es probleme gibt mit meinem DU unzwar hat ihn in der früh der herr angerufen der wo das bearbeitet und er will mir den Du nicht bewilligen. also muss ich ab montag wieder rein, ich find das so eine frechheit, weiss gar net was ich sagen soll, ich habe weder meine grundausbildung noch sonst irgendwas da drin gemacht und nun soll ich wieder rein. wenn ich KDV stelle muss ich zivi machen und dann is mein job weg weil ich ja wieder 10 monate machen muss.

weiss einer vielleicht nen rat??

Fitsch

heul doch rum.

Zivi und Barras sind übrigens 9 Monate.

Warnung vorweg:
Sollten hier irgendwelche nichtlegalen Ausmusterungstips auftauchen ist der Thread weg.

- Ohne Meldung, wegtreten -
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Andi

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wolverine

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig: Sie sind wehrpflichtig bis die DU verfügt ist (also ein entsprechender Bescheid zugestellt ist). Bis dahin besteht Wehrpflicht und Arbeitsplatzschutz, der auch für Kriegsdienstverweigerer gilt.
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Pioneer

Zitat von: wolverine am 18. Juni 2008, 17:46:10
Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig: Sie sind wehrpflichtig bis die DU verfügt ist (also ein entsprechender Bescheid zugestellt ist). Bis dahin besteht Wehrpflicht und Arbeitsplatzschutz, der auch für Kriegsdienstverweigerer gilt.

Tjap, is aber hart, wenn man sich seelisch schon drauf eingestellt hat mit dem Laden fertig zu sein... Da wird dann bei einer solchen Situation gleich von einer "Frechheit" gesprochen.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

wolverine

Wenn die Erkrankung, die zur DU geführt hat, weiter besteht, wird sich am Ergebnis wahrscheinlich auch nichts ändern. Meistens werden in einigen Terminen lediglich Formalien erfüllt. Und schlussendlich sollte man sich freuen, gesund zu sein und dafür das "kleinere Übel" Wehrpflicht in Kauf zu nehmen. Alles sofort als Frechheit zu sehen, ist schon "schräg".
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schlammtreiber

Ganz kleiner Hinweis noch am Rande:

Zitatbin seit dem 1.4.2008 w9er. ... wenn ich KDV stelle muss ich zivi machen und dann is mein job weg weil ich ja wieder 10 monate machen muss

a) wenn man von Wehrdienst zu Ersatzdienst wechselt, wird natürlich die bereits geleistete Zeit angerechnet und man muss dementsprechend NICHT die vollen 9 Monate ableisten.

b) ist der Arbeitsplatz NICHT weg (wenn er vorher schon bestand) da Zivildienstleistende den gleichen Arbeitsplatzschutz genießen wie Wehrdienstleistende
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steinschnell

ic3cub3, lass das doch alles auf dich zukommen. mein DU dauert schon 5 Monate. Du bekommst doch deinen Sold + Verpflegungsgeld.
.:Si vis pacem, para bellum:.
02.01.2008 - 4./PzAufklBtl 6 - Eutin

ic3cub3

steinschnell, das problem is ja nur das ich wieder in dienst geställt werde ab montag und nicht mehr kzh bin wie du. ich finds halt echt nur bisschen doof weil da drin halt keiner nen plan hat. erst wurde mir gesagt dass ich dann wieder zum arbeiten gehen kann und nun soll ich wieder in den laden. schlagartig innerhalb von paar tagen.

Andi

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schlammtreiber

evtl meinte "Laden" in diesem Fall die Kaserne, nicht die Bw an sich  ;)
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Fitsch

in Dienst wird evtl. ein Schlachtschiff gestellt, aber Du mit Sicherheit nicht.  ;)

Und daß es Dir stinkt daß Du nicht mehr kzh bist, ist verständlich. Aber evtl. reicht es ja für ein "Krank auf Stube"
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