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Dringende Frage zum Zustand der Zähne

Begonnen von Bewerber20, 30. Juli 2008, 09:31:11

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Bewerber20

Hallo,

habe am 01.10 meinen Dienstantritt und wurde im ZNwG für SAZ12 tauglich befunden. Ich habe nur ein Problem mit meinen Zähnen und deshalb große Angst das man mich bei Dienstantritt wieder entlässt. Ich habe kein Karies oder sowas aber eine fehlstellung. Meine Schneidezähne stehen nicht gerade sondern der eine steht schief. ich kann das schlecht erklären. Der eine Schneidezahn steht gerade aber der andere schräg nach vorne gerichtet. Man sieht es auch aber die Ärztin im ZNwG hat sich dsas auch nicht so genau angeschaut sondern eher oberflächlich aber sie hat eine fehlstellung festgestellt. Nun hört man von Leuten die wegen sowas nachträglich ausgemustert werden. Dann würde ich ohne ausbildung darstehen und wäre arbeitslos. Die fehlstellung behindert mich auch nicht sie sieht halt nur nicht schön aus. das ist mir aber nicht so wichtig hauptsache ich kann meinen Traum von der Bundeswehr verwirklichen. Wie gesagt ich bin dadurch nicht eingeschränkt aber kann es passieren das der truppenzahnarzt mir sagt, dass es aufgrund dessen nicht klappt? Wo kann ich das im Vornerein erfahren? Danke schon mal im Vorraus für die Hilfe

schlammtreiber

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Bewerber20

Es ist nur sehr belastend für mich da ich ehrlich gesagt Bedenken habe, dass man mich nachträglich ausmustert. Ich weiß das man hier keine Ärztlichen Prognosen stellen kann aber kann es passieren das Fehlstellungen auch wenn sie einen nicht behindern zu Ausmusterung führt?

schlammtreiber

Theoretisch kann man die Auflage kriegen, notwendige zahnärztliche Behandlungen vor Dienstantritt abzuschließen.

Letzlich hängt die Einschätzung aber vom Ermessen des Arztes ab, weshalb Dir auch niemand vorher sagen kann in welche Richtung es laufen wird.

Wenn ich eine Prognose wagen müsste, dann würde ich sagen: da der Musterungsarzt offenbar keinen Hidnerungsgrund gesehen hat, stehen die Chancen gut dass es "durchgeht"
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Bewerber20

Danke erstmal das du geantwortet hast. Kennt hier vielleicht jemand Soldaten die auch trotz schiefer Zähne SAZ sind? Ich meine es kann doch nicht sein das eine Fehlstellung Grund zur Aumusterung ist solange ich damit keine Probleme habe oder? Kennt jemand solch einen Fall?

Birgit

ich weiß nicht wie schief Deine Zähne sind, aber mein Sohn hat keinesfalls gleichmäßige Zähne. Sie sind gesund, aber so, daß er jetzt noch mit dem BW-Zahnarzt über eine feste Spange nachgedacht hat (und das wohl auch macht).

Er hatte sich ursprünglich für den fliegerischen Dienst beworben; bevor die Einladung zur OPZ kam, mußte er nochmal zum Zahnarzt und dort mußten dann die Weisheitszähne gezogen werden, weil sie das Zahnbild veränderten. All das war jetzt gerade in den letzten Wochen. Ansonsten war das ungleichmäßige Zahnbild bei nichts hinderlich. Und er hat ganz normal seinen Grundwehrdienst geleistet und ist seit dieser Woche in der Offizierschule.




schlammtreiber

Wobei zu beachten ist, dass bei Piloten (fliegerischer Dienst) strenger auf die Zähne geachtet wird als bei anderen Soldaten  ;)

Also ich kannte mehrere Soldaten (SaZ und GWDL) deren Zähne nicht gerade als Vorzeigeobjekt für die Dr. Best Werbung getaugt hätten. Ist halt die Frage wie "schlimm" die Fehlstellung ist, wie das der Arzt sieht UND wie das allgemein heutzutage gesehen wird (ich habe von 95-99 gedient, ist ne Weile her)
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Fiestaman

Nun der Arzt am ZnwG hat ja keine Untersuchung vom Facharzt angeordnet. Also kann das ja nicht so schlimm sein. Wichtig für die Bundeswehr ist natürlich  wie weit dein Gebiss Kosten verursacht während deiner Dienstzeit. Da Zahnarztbehandlung ja bekanntlich nicht gerade günstig sind. Und da du ja nun keine ständig Medikamentöse Behandlung, Kronen oder sonstige zahnärztliche Behandlung benötigst sehe ich da kein Problem. Dies ist meine persönliche Meinung!

Und die Erfahrung von schlammtreiber kann ich auch teilen, habe schon viele Kameraden mit einem nicht gerade vorzeigbarem Gebiss gesehen.

Bewerber20

Was heißt nicht vorzeigbares gebiss bzw wie kannst du mir das ungefähr beschreiben? Ich habe in der ZDv 46/1 gelesen das man ein ausreichendes Gebiss hat, wenn man Nahrung usw ohne Probleme aufnehmen kann. Dies ist natürlich der Fall. Wie gesagt es geht um den einen Schneidezahn der schräg steht. Zerbreche mir darüber nun schon seit Tagen den Kopf. Wäre froh wenn bald der 1.10 ist und ich endlich Gewissheit bekomme. habe nun schon so oft gelesen das jemand wegen ungeraden Zähnen ausgemustert wird. Das waren aber meistens GWdler keine SAZs. Danke das ihr mir hier antwortet und mein Anliegen nicht ignoriert. Im ZNwG anrfen und vielleicht dort den Musterungsarzt fragen bringt wohl auch nichts oder?

StOPfr

Zitat von: Bewerber20 am 30. Juli 2008, 17:39:42
Im ZNwG anrfen und vielleicht dort den Musterungsarzt fragen bringt wohl auch nichts oder?
Davon rate ich ab. Anfragen wegen möglicher gesundheitlicher Probleme bei einer Stelle die nicht mehr zuständig ist führen nicht unbedingt zur Beantwortung der Frage sondern zu Missmut.
Du wirst Dich gedulden müssen. Geh einfach mal davon aus, dass die Zahnstellung kein medizinischer Hinderungsgrund sein wird (positives Denken) und dass die Ratschläge hier genau dieses Gefühl schärfen wollen...
Ein Gefühl ist natürlich keine Sicherheit. Die gibt es hier nicht.
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Bewerber20

Okay dann werde ich das wohl lieber lassen. Habe demnächst einen Termin beim zahnarzt um mein gebiss soweit nochmal komplett auf Vordermann bringen zu lassen. Wie gesagt ich habe keine Probleme mit meinen Zähnen nur diese Fehlsellung sieht man halt ich habe sie ja auch bereits beschrieben. Sie sind sogar ziemlich weiß und meine zahnpflege ist auch in Ordnung meiner Anischt nach. Mich verwirrt es nur das so oft gesagt gesagt das der Bund bei fehlstellungen oder ähnlichem, keine Kosten tragen will die daraus entstehen könnten und solche Leute vorsichtshalber ausmustert. Heißt das man kann nur zum Bund wenn das Gebiss super gerade ist, man keine Kieferprobleme hat und sonst frei von Mängel`n? Warum suchen die dann nicht direkt nach topmodels? Weiß hier jemand in wie weit eine fehlstellung überhaupt akzeptiert wird bzw bis wann? Was muss gegeben sein?

Birgit

ich schenk Dir eine Geschichte:

Ein Mann will ein Bild aufhängen. Den Nagel hat er, nicht aber den Hammer. Der Nachbar hat einen. Also beschließt unser Mann, hinüberzugehen und ihn auszuborgen. Doch da kommt ihm ein Zweifel: Was, wenn der Nachbar mir den Hammer nicht leihen will? Gestern schon grüßte er mich nur so flüchtig. Vielleicht war er in Eile. Vielleicht hat er die Eile nur vorgeschützt, und er hat was gegen mich. Und was? Ich habe ihm nichts getan; der bildet sich da etwas ein. Wenn jemand von mir ein Werkzeug borgen wollte, ich gäbe es ihm sofort. Und warum er nicht? Wie kann man einem Mitmenschen einen so einfachen Gefallen abschlagen? Leute wie dieser Kerl vergiften einem das Leben. Und dann bildet er sich noch ein, ich sei auf ihn angewiesen. Bloß weil er einen Hammer hat. Jetzt reicht´s mir wirklich. - Und so stürmt er hinüber, läutet, der Nachbar öffnet, doch bevor er "Guten Tag" sagen kann, schreit ihn unser Mann an: "Behalten Sie Ihren Hammer".

(aus P. Watzlawick: Anleitung zum unglücklich sein.)


BulleMölders

Kann es sein, Dass Sie sich in das "Problem" so ziemlich reinsteigern.
Zitat von: Bewerber20 am 30. Juli 2008, 23:34:34
Mich verwirrt es nur das so oft gesagt gesagt das der Bund bei fehlstellungen oder ähnlichem, keine Kosten tragen will die daraus entstehen könnten und solche Leute vorsichtshalber ausmustert. Heißt das man kann nur zum Bund wenn das Gebiss super gerade ist, man keine Kieferprobleme hat und sonst frei von Mängel`n? Warum suchen die dann nicht direkt nach topmodels?
Wer sagt so oft dass das so ist?
Was hat es mit der Suche nach Topmodells zu tun wenn die Bundeswehr Kosten und Ausfälle vermeiden will?
Warum sollte sich die Bundeswehr absehbare, nicht unerhebliche Kosten unnötigerweise an die Backe kleben?
Außerdem ist es sicher ein Unterschied ob GWDL oder SaZ.
Zitat von: Bewerber20 am 30. Juli 2008, 23:34:34
Weiß hier jemand in wie weit eine fehlstellung überhaupt akzeptiert wird bzw bis wann? Was muss gegeben sein?
Ich frage mich ob Sie die Ihnen gegebenen Antworten überhaupt lesen.
Hier ist kein Arzt der das beurteilen könnte, schon gar nicht per Ferndiagnose.
Ihnen wurde ja bereits mitgeteilt, das man da kein Problem sieht.
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass es nicht das ist was Sie hören wollten.

Birgit

Zitat von: Bewerber20 am 31. Juli 2008, 00:35:54
Ja irgendwie passt es ja.

Also, junger Mann, was kannst Du tun?

Abwarten und positiv denken. Die Sache mit dem selbsterfüllenden Prophezeiungen funktioniert nämlich, ganz besonders im negativen Sinne. Was Du ausstrahlst, ziehst Du an. Verstanden? ;-)

Du hast ja noch ein bißchen Zeit, also überleg Dir Plan B, falls Deine Befürchtungen eintreffen (z. B. jobben bis Du einen Ausbildungsplatz gefunden hast). Mach Dich nicht verrückt und genieße den Sommer!

Ich kann Dir versichern, daß nichts im Leben bleibt wie es ist ;-)


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