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GvD wegen frechem Unteroffizier

Begonnen von Neoly, 07. August 2008, 17:24:01

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Neoly

Hallo zusammen!

Ich bin mir nicht sicher ob das hier rein passt, dennoch hoffe ich dass ihr mir helfen könnt.

Es geht folglich um meinen Freund, der heute zum Zugführer beordert wurde. Die zentrale Frage hierbei war : "Was haben Sie dann und dann falsch gemacht!"

Zugetragen hat sich folgendes:
Auf der Fahrt in die Kaserne saß mein Freund im Bistro der deutschen Bahn. Neben ihm ein Unteroffizier. Als der Schaffner kam zeigten alle brav wie sonst auch die Karte von der Bundeswehr, bis auf den Uffz, der seine vergessen hatte. Also fragte er meinen Freund ob er gleich seine haben könnte.

Und gestern kam dann wohl ein Brief vom Schaffner in der Kaserne an, dass mein Freund angeblich im Zug rumgemuckt hätte. Ist das jetzt echt Pech und kann er dafür belangt werden? Ist das nicht irgendwo ein Interessenkonflikt oder sowas in der Art?

Danke schon Mal im Voraus.

schlammtreiber

Ich würde sagen das ist sogar strafbar (Betrug), oder nicht?
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Flexscan

sehe ich auch so

der einzigste der meiner Meinung nach belangt werden wird is der Uffz

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wolverine

#3
Hat er die Karte denn hergegeben? Dann hätten wir auch eine Beihilfehandlung.
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Neoly

Ja, er hat ihm die Karte gegeben. Und der Schaffner hatte dann wegen des Namens auf der Fahrerkarte meinen Freund als Täter "identifiziert", obwohl er es logischerweise nicht war.

Gräfin

Aha, so wird doch ein Schuh draus. Das hatte ich mir bald gedacht.
Da wird es wohl darauf hinauslaufen, dass da nicht viel gemacht werden kann. Der Übeltäter ist ja nicht auszumachen, da ihr ihn ja wahrscheinlich nicht kennt.
Ansonsten glaube ich, ist es auch so, dass dein Freund seine Karte gar nicht rausrücken darf. Ob und wie das belangt werden kann, kann ich dir dann allerdings auch nicht sagen.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

mailman

Ein Unteroffzier hat doch normalerweise keine "Karte" von der Bundeswehr.

wolverine

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schlammtreiber


Zitat von: mailmanEin Unteroffzier hat doch normalerweise keine "Karte" von der Bundeswehr.

Das weiß doch der ungediente Schaffner nicht  ;)


Zitat von: wolverine
Hat er die Karte denn hergegeben? Dann hätten wir auch eine Beihilfehandlung.

Und ich dachte "Beihilfehandlung" wäre ein vornehmer Ausdruck für "Blowjob"  :D
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Gräfin

*schlammi auf die Finger hau*
Wir wollen nicht schon wieder abdriften.
Also an die Jura-Fraktion hier: kann das belangt werden? Und wie wird nach soner Aktion evtl verfahren? Theoretisch?
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Dennis812

Gemäß meines juristischen Wissens könnten beide belangt werden

Der eine wegen Beihilfe zum Betrug, der andere wegen Betrug, wenigstens aber wegen Anstiftung zu selbigem.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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wolverine

Es können beide belangt werden. Erschleichen von Leistungen, Betrug (evtl. im Versuch) und Beihilfe. Weil eindeutig als Soldaten zu erkennen (Uniform, Militärfahrkarte) auch dienstlich. Wer was anklagt, ermittelt und einstellt ist Ermessenssache.
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Flexscan

Unteroffiziere haben in dr Tat doch keine bahnberechtigungsausweise wie GWD7FWDL sondern nur aufgrund dessen nen Zuschuss von 25 % als Bahngutschein.

Also hätte sich dieser von vornherein ein Fahrschein kaufen müssen. hat er nicht ist das Vorsatz.

Lieg ioch da richtig?
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wolverine

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein. Könnte man dann nicht in dieser Zeit den Bahnberechtigungsausweis haben? Das wäre ein Fall, den ich mir vorstellen könnte, aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher.

Zum Rest: Vorsatz steht bei mir nicht in Frage, wenn jemand bewusst und willentlich ohne Fahrschein ein öffentl. Verkehrsmittel benutzt. Wenn es nicht gesondert gesetztlich normiet ist (z. B. fahrl. KV) sind in Deutschland sowieso nur Vorsatzdelikte strafbewehrt.
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Flexscan

Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.

stimmt. garnich drann gedacht
MkG Flex
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