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Antrag wegen Freistellung

Begonnen von Stefan, 25. Mai 2004, 15:17:59

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Stefan

hallo

wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, was ich in den Antrag für die Freistellung wegen Abifeier reinschreiben muss, außer die Bescheinigung von der Schule!?

muss am 1.7. den Dienst antreten und am 2.7. ist die feier, ob ich dann erst wieder am 4. oder 5.7. antreten muss?

ciao

killerweasle

ahoi,

  du solltest erst mal einen ordentlichen briefkopf machen...nimm dazu einfach die daten, die du auf deinem einberufungsbescheid stehen hast. Dann schreibst du halt:

   Betreff:  Grundwehrdienst ab 1.7.2004 – Personenkennziffer ______-x-______          Antrag auf Freistellung        



Sehr geehrte Damen und Herren,

den Einberufungsbescheid erhielt ich zum 01.07.2004. Aufgrund meiner Abiturfeierlichkeiten am 02.07.2004 in xxxx erbitte ich eine Freistellung vom Dienst vom xxx zum xxx. Anbei die Bescheinigung zur Teilnahme an den Feierlichkeiten.
Ich danke für Ihr Verständnis und bitte um Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

oder so ähnlich... in manchen Fällen verlangen die dann eine Schulbescheinigung dafür, dass du an dem Datum auch Feierlichkeiten hast. Also machst du dir einfach nen wisch wo du draufschreibst, dass du am so-uns-so-vielten dort-und-dort deinen abiball hast und laässt das vom Sekretariat deine School stempeln und unterschreiben...den legst du dann einfach mit rein und die in deinem standort werden zufrieden sein. Die werden aber wahrscheinlich auch ne Einladung von den entsprechenden veranstaltern sehen wollen, wenn du am 1.7. deinen dienst antreten wirst  Also lass dir einfach noch so ein wisch ausstellen und die ganze sache hat sich.

cu, Killerweasle.

Stefan


Obsi

Ist diese Vorgehensweise immer möglich oder sind das nur Einheitenspezifische Möglichkeiten ?

Ich hab am 2.7. Abizeugnisübergabe und am 3.7. Abifeier und auf meine telefonische Nachfrage meinte mein Kp-Kommandeur ich müsse erst mal grundsätzlich am 1.7. antreten. Alle Abifeiernden werden dann gesammelt freigestellt so deren Plan. Nur versichern kann er mir das noch nicht.

bayern bazi

Wenn deine Kp dich sehen will, dann mußt du hin  :(

ohne wenn und aber - ohne murren :o

aber viel hoffen ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

killerweasle

ahoi...

  in den meisten fällen wird man dir sagen, dass du doch bitte am 1.7. erscheinen sollst und dir dann alles weitere gesagt wird. Das Problem is eigentlich ein sehr häufig autretendes...also ist es wichtig dass du vorher schon mal bei deine Kompanie anrufst und da gleich mal die anfrage stellst. Die werden dir dann sowieso sagen, dass du doch bitte so nen wisch aufsetzen sollst und am 1.7. antreten sollst. Alles weitere liegt dann nich mehr in deiner hand...aber deine chancen steigen wenn du denen vorher schon mal bescheid gegeben hast...das erleichtert die ganze bürokratie ein wenig  ;D

cu, Killerweasle.

Stefan

also ich hab mal im kreiswehrersatzamt angerufen. sie meinte, dass man mal anrufen und die lage schildern soll.
wenn die entfernung sehr groß ist, dann kann es sein, dass du erst am 3. bzw. 4.7. erscheinen musst.
ich brauch bloß 160km, ich werd am 1.7. da sein müssen und darf dann am 2.7. mittags nach hause.
naja jeden das seine ;o)