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Rechtsfrage zur Musterung bzw. Freistellung AG

Begonnen von kler1301, 27. August 2008, 18:35:17

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kler1301

huhu,

bin zufällig auf diese page hier gestoßen.

kurz und knapp:

bin im öfftl. dienst tätig, gleitzeit arbeitszeitmodell,war bei musterung,

und es wird von mir verlangt das ich für diesen tag meine arbeitszeitstunden nehmen soll obwohl ja gesetzlich für die ausfallende arbeitszeit das entgeld weitergezahlt wird.

und das ja eiegntlich ein bundesgesetzt ist also es ja im dem sinne nix mit nem tarifvertrag zutun hat bzw. der TV ja nicht zählt sondern das höherstehende gesetz bvom bund oder?

BulleMölders

Das wird nicht so einfach zu beantworten sein.
Denn öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst. Jedes Bundesland hat da seines eigenes Recht.
Aber ihr habt doch einen Personalrat und für so etwas ist der da. Also am besten mal dort Fragen, die sollten sich damit auskennen, wenn nicht, dann abwählen.
Test

kler1301

naja personal pocht ja nur auf tarifvertrag, aber ArPlSchutzG gesetzt etc steht doch drüber oder nicht?
und man darf ja nicht benachteiligt werden....


BulleMölders

Wie gesagt so nicht zu beantworten.
Dazu müsste man den Tarifvertrag, die entsprechenden Gesetzte des Bundeslandes und das Arbeitsplatzschutzgesetz genau kennen mit allen entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Ich kann nur sagen, wie das bei uns laufen würde. Urlaubsantrag auf einen Tag Sonderurlaub stellen mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz. Dem dann auch statt gegeben wird. Wurde das im vorhinein natürlich versäumt, dann gibt es Probleme. Wenn man dann einen vernünftigen Chef hat, dann kann man das auch noch im nachhinein Regeln.

Aber wie schon gesagt, für solche Fragen gibt es im öffentlichen Dienst den Personalrat. Ich vermute mal das du nicht der erste bist der dieses Problem hat. Und wenn doch, dann muss sich halt der Personalrat damit auseinander setzen.
Test

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