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Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?

Begonnen von Neugierig, 01. September 2008, 20:02:34

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Neugierig

wäre super wenn sich jemand auskennt und mir Gesetzbuch und/ oder Paragraph nennen könnte..... dieses Gerücht, das man nicht über das 40 !! hinaus verpflichtet werden kann, und wenn doch wird man automatisch in den BS Status gehoben...... bVielen Dank im vorraus.....



EDIT Zebra: Ich habe mal versucht dem Thema eine etwas aussagekräftigere Überschrift zu geben.

Flexscan

#1
 ??? ???

man verpflichtet sich selber und wird nicht verpflichtet.

Das höchstalter für den Wehrdienst liegt bei 25 und wird durch das Wehrpflichtgesetz geregelt.
MkG Flex
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mailman

Zeitsoldaten werden doch grundsätzlich nicht so lange verpflichtet das sie das 40. Lebensjahr als Soldat vollenden. Also ich denke damit hat sich deine Frage erledigt.

In der SLV steht auch nichts von deinem "Gerücht"

Flexscan

ok jetzt hab ich verstanden worauf der TE hienauswill.

Fw Fachdienst. Mit 32 eingestellt.

Angenommene Verpflichtungszeit 12 Jahre und denkt dann, mit 40 automatisch Berufssoldat zu sein.

oder hab ich jetzt nen Gedankenfehler?
MkG Flex
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Andi

"§ 40 Soldatengesetz
Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1.    Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,[...]"
the rest is silence...

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Neugierig

Ja, ich denke der ein oder andere hat mich verstanden...... und trotzdem, ist dies passiert..... mit 40 und 3 monaten wäre dann schluss..... ich weis, in jedem Gesetz steht darf nich über das 40 hinaus .... und so weiter..... und wenn doch.....

mailman

Die Gesetzeslage ist doch klar oder?

Wenn du die Vorraussetzungen für BS nicht erfüllst oder eine Bewerbung ohne Erfolg war dann dürfte es das gewesen sein.

Das wußtest du wohl schon vorher.

schlammtreiber

Zitat von: Neugierig am 01. September 2008, 20:39:01
und wenn doch.....

Dann musst Du wahrscheinlich damit rechnen, dass Deine Dienstzeit entsprechend um diese drei Monate verkürzt wird, fürchte ich.
Semper Communis
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wolverine

Haben Sie denn eine Dienstzeitfestsetzung mit einem Datum, an welchem Sie das 40. Lebensjahr vollendet haben? Reden wir doch nicht ´rum; machen wir es doch konkret.
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Neugierig

Natürlich habe ich solch ein Datum.... genau gesagt....schwarz auf weiß bestätigt von der SDBw... und mit einer Verkürzung sind " Die" mir schon gekommen und nicht mit durch gekommen...

wolverine

Dann verstehe ich nicht Ihr Problem: Sie haben sich anscheinend auf einen Tatbestand berufen und haben - meinetwegen im Widerspruchs/Beschwerdeverfahren (spätestens im Besched wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen genannt) - obsiegt. Dann ist doch anscheinend alles in Ordnung.
Selbst wenn etwas gesetzlich normiert ist, können Sachbearbeiter Fehler bei ihrer Arbeit machen. Dann erwächst entweder der VA in Bestandskraft oder - bei Rücknahme/Widerruf - wird das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns geschützt. Wenn Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind, freuen Sie sich doch einfach.
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NUR SO

Also ganz kurz bin 23 und FA bei den goldgelben....
vor kurzem wurde einer bei uns eingestellt :
-29 Jahre
-Wiedereinsteller
-FA
-Status: SAZ 14

-> er war beim spieß im büro und der hatt ihm erklärt, er sei quasi schon BS, wiel die BW den Fehler Gemacht hatt ihn über das 40. LJ hinaus zu verpflichten :D



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