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Antrag auf Wiedereinstellung, mit Problemen...

Begonnen von Sigonius, 04. September 2008, 01:28:13

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Sigonius

Hallo Leute. Ich bin seit Ende März 20085 als HG aus der BW ausgeschieden, nach 15 Monaten Dienstzeit. Ich hab mir im Januar das Kreuzband gerissen und bin bei der Entlassungsuntersuchung wurde ich als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" eingestuft. Jetzt ist meine Frage. Mich juckts in den Fingern. Ich vermisse die Zeit beim Bund. Ich habe damals schon mit dem Gedanken gespielt, den Antrag auf SaZ12 Feldwebel zu stellen, dann hat mein Kreuzband mir nen Strich durch die Rechnung gemacht. Wie sieht das denn jetzt aus? Wenn ich wieder zurück will, muss ich dann neu gemustert werden? Oder gibt es eine bestimmte Zeit, in der ich nicht erneut gemustert werden kann? Weil ich halt erst seit 5 Monaten v.n.Wehrdienstfähig eingestuft bin...?
Oder geht das mit nem ersetzten Kreuzband allgemein gar nicht?
Ich wär euch dankbar für eure Antworten...

BulleMölders

Hier sind zwar keine Musterungsärzte.
Aber mit ein wenig Logik hätten Sie sich die Frage selbst beantworten könne.
Sie sind zur Zeit Wehrdienstunfähig. Um sich als SaZ muss zumindest eine Wehrdienstfähigkeit vorliegen.
Und dieses wird mit einer Musterung überprüft oder wie hatten Sie sich das Vorgestellt, die Wehrdienstfähigkeit wieder zu erlangen?

erdpichel

vielleicht so nach dem motto "kreuzband ok = alter tauglichkeitsgrad" ;)

naja, also ich denke mal, sie müssen warten, bis das kreuzband wieder verheilt/belastbar ist, dann würde ich mal nen arzt konsultieren, was der zu schweren belastungen sagt, und dann können sie sich erneut mustern lassen, bzw dann den antrag auf wiedereinsteller stellen...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Sigonius

Das ich nicht mit den Fingern schnippe und ich hab meinen alten Tauglichkeitsgrad wieder, war mir eigentlich klar. Nur ich wollte gerne wissen, ob zwischen der letzten Feststellung und der möglichen erneuten Musterung z.B. 1 Jahr vergehen muss. Meinen alten Tauglichkeitsgrad krieg ich eh nicht wieder...

BulleMölders

Muss meines Wissens nach nicht vergehen.
Wenn die gesundheitlichen Problem, die zur vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit geführt haben vollständig behoben sind, dann können Sie einen Antrag auf Nachmusterung stellen.
Sie sind sogar dazu verpflichtet dem KWEA die Wiederherstellung ihrer Gesundheit mitzuteilen.

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