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Urlaub und Job während GWD

Begonnen von electrofaust, 12. September 2008, 12:29:33

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electrofaust

Peace,

hätte mal Paar Fragen zum GWD.

1. Wann darf ich Urlaub beantragen? Mir ist klar, dass ich keinen Urlaub während der AGA bekommen kann. Dürfte ich mir aber theoretisch die Urlaubstage aufsparen und dann ganz zum Ende meines GWDs nehmen? Bestimmt nicht. Gibt es da irgendwelche Fristen? Z.B. bis wann man vor Ablauf des Dienstes Urlaub nehmen kann oder ähnliches?
2. Genieße ich während des Urlaubs völlige Reisefreiheit? Dürfte ich z.B. die EU verlassen? Oder ist es rein vom Urlaubsland abhängig, ob sie mir ein Visum während des Dienstes genehmigen?

3. Dürfte ich während des GWD´s theoretisch am Wochenende z.B. jobben? Und wenn ja, wie würde man es steuertechnisch handhaben?


Vielen Dank im Vorraus

mailman

1. In der Grundausbildung gibt es (abgesehen von Sonderurlaub) keinen Urlaub. In der Stammeinheit kann man dann Urluab beantragen sofern keien Lehrgänge oder Übugnen anstehen

Man kann seinen Urlaub schon bis zum Ende des GWD aufsparen. Wenn man dann noch Freizeitausgleich oder so hat kann man die Bw ca. 1 Monat früher verlassen.

Mit der Reisefreiheit das weiß ich nicht genau. Aber ich denke wenn man in "problematische Länder" fährt sollte man das schon vor fragen.


schlammtreiber

Zitat von: electrofaust am 12. September 2008, 12:29:33
1. Wann darf ich Urlaub beantragen? Mir ist klar, dass ich keinen Urlaub während der AGA bekommen kann. Dürfte ich mir aber theoretisch die Urlaubstage aufsparen und dann ganz zum Ende meines GWDs nehmen? Bestimmt nicht. Gibt es da irgendwelche Fristen? Z.B. bis wann man vor Ablauf des Dienstes Urlaub nehmen kann oder ähnliches?

Hängt von der jeweiligen Einheit (nach der AGA) und Verwendung ab. Einfach nach Zuschleusung in die Stammeinheit dort informieren. Mit Urlaub am Ende des GWD ist das Problem, dass man zur Entlassung/Auskleidung etc noch mal ein paar Tage reinkommen muss.

ZitatGenieße ich während des Urlaubs völlige Reisefreiheit? Dürfte ich z.B. die EU verlassen? Oder ist es rein vom Urlaubsland abhängig, ob sie mir ein Visum während des Dienstes genehmigen?

Du darfst die EU/NATO verlassen, allerdings gibt es eine Liste mit "bösen Staaten", bevor man dorthin Reisepläne schmiedet sollte man Rücksprache mit seinen Vorgesetzten bzw dem S2 halten.

Zitat3. Dürfte ich während des GWD´s theoretisch am Wochenende z.B. jobben? Und wenn ja, wie würde man es steuertechnisch handhaben?

Theoretisch ja, wenn der Disziplinarvorgesetzte nichts dagegen zu sagen hat, muss jedenfalls angemeldet werden. Steuertechnisch dürfte es auf Steuerklasse VI rauslaufen (zweite Lohnsteuerkarte).
Semper Communis
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AriFuSchr

Die Bezüge nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Wehrsoldgesetz (Vergütung der GWD) sind steuerfrei nach § 3 Nr. 5 EStG. Sie fallen auch nicht unter den Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, da sie dort nicht aufgeführt sind.

Die Besteuerung des Jobs am WE würde sich daher nach der persönlichen Steuerklasse (vmtl. I) richten. Es handelt sich um Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 19 EStG).

Ich habe während meines GWD auch bei meinem alten Arbeitgeber gejobbt, war kein Problem, allerdings habe ich selbstverständlich beim Spieß Bescheid gesagt.

mkg


AriFuSchr
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

Zitat von: mailman am 12. September 2008, 12:40:53
1. In der Grundausbildung gibt es (abgesehen von Sonderurlaub) keinen Urlaub.

doch!
zum beispiel dann, wenn die ganze kompanie in dieser zeit kompanie-urlaub hat.
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

mailman

Die AGA Kompanie will ich sehen die ihre Rekruten dann ein paar Wochen nach Hause schickt :D

Ich weiß das es sowas im Oktoberquartal kurz vor Weihnachten geben kann, aber da ist das meiste der AGA schon gelaufen.

peppie

Ich hatte im 2. Quartal AGA und 2x langes Wochenende im April, 1 im Mai und einmal im Juni.

Donnerstags war Feiertag und somit hatten wir Freitags frei. Einmal hatten wir auch Fr + Mo frei (Ostern) ;)

Und nein AKp's versetzen Rekruten schon VOR Weihnachten in die Stammeinheit, dort wird dann entschieden ob Urlaub genehmigt wird oder nicht. So war es zumindest bei uns immer, das die Rekruten schon vor Weihnachten kamen.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

mailman

Darum gehts ja eigentlich auch gar nicht.

Der TE wollte wissen ob er in der AGA Urlaub haben kann. Und  da lautet die Antwort nun mal nein. Kompanieurluab ist ein Sonderfall udn es gibt wohl auch Einheiten die an Feiertagen nicht frei haben.

erdpichel

ne, die antwortet lautet nicht nein  ::)
die korrekte antwort lautet:
es wird kein individueller urlaub genehmigt, sollte aber die ganze kompanie urlaub haben, können zB 2 wochen urlaub drin sein...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)