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Befreiung von der Truppenverpflegung

Begonnen von Andy - Hessen, 12. September 2008, 18:46:53

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Andy - Hessen

Servus,

am 25. September werde ich in meine Stammeinheit versetzt. Jedenfalls wollte ich mal fragen ob man sich von der Truppenverpflegung als GWDL'er befreien lassen kann?
Ich möchte intensiv Krafttraining betreiben in der Stammeinheit und dazu gehört dann auch die passende eiweißreiche Ernährung, die wie ich denke mir durch die Truppenküche nicht geboten werden kann.
Kann man befreit werden auch wenn man in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne wohnt( kein Heimschläfer).
Heimschläfer können sich ja von der Morgens und Abendsverpflegung befreien lassen.

Laut dem Wehrrecht kann der Kommandeur einen Soldaten jedoch aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen von der Tagesverpflegung von Amts wegen befreien.
Die Befreiung aus persönlichen Gründen erfolgt als Ermessensentscheidung des zuständigen Kommandeurs.
Laut VV zu §3 WSG muss dem Wehrpflichtigen der von der Tagesverpflegung befreit ist dann der Wertansatz der Tagesverpflegung ausgezahlt werden.

Ist dies möglich oder letztendlich nicht durchzubekommen? Ich könnte auch normal an der Verpflegung teilnehmen und die zusätzlichen Produkte von eigenen Geld kaufen, doch bleibt dann wohl nicht viel übrig von Gefreitensold.

Vielen Dank für eure Hilfe

Huey

Grundsätzlich kannst du die Befreiung von der Truppenverpflegung zwar beantragen; ob diese genehmigt wird ist jedoch eine schwierige Frage...

Rein rechtlich gesehen reichen deine Gründe-auch wenn nachvollziehbar-nicht aus, um eine Befreiung durchzusetzen.
Letzlich ist es in diesem Falle also eine Kann-Bestimmung..


Da dir als Wehrpflichtiger aber keine finanziellen Nachteile durch die Truppenverpflegung entstehen, wirst du es einfach abwarten müssen.

wolverine

In die Begründung sollte auch ein nachvollziehbarer Passus ´rein, wie Sie eine ausreichende und medizinisch unbedenkliche Ernährung außerhalb der Truppenverpflegung sicherstellen wollen.
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