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Eingeschränkt wehrdienstfähig, Dienst bei der LW möglich?

Begonnen von Mili, 16. September 2008, 15:32:59

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Mili

hallo, ich hatte kürzlich meine musterung hinter mir.
T2 (aufgrund hohem blutdruck, herzklappenfehler sowie infektanfälligkeit und allergien)
Bin ansonnsten sehr fit (internationaler leistungssport)
Ich habe denen gesagt das mich die Luftwaffe am ehesten interessiert. Nun, ich habe ja noch etwas Zeit was die Entscheidung angeht Zivi, Bw. Eine Pilotenausbildung beim Bund käme mir aber sehr entgegen, von daher würde ich aus diesem grund auch den wehrdienst leisten.
Geht das überhaupt mit meinen Mängeln?

Viele Grüße

alf

Der Wehrdienst hat aber überhaupt nichts mit der Offizierslaufbahn zu tun, die du als Pilot einschlagen müsstest.
Das mit den Mängeln kann dir am ehesten noch die Bundeswehr sagen behaupte ich einfach mal  ;)

StOPfr

T2 ist für sehr viele Verwendungen eher die Regel als die Ausnahme. Von besonders eingeschränkter Verwendung kann kaum die Rede sein. Die Krankheitsbeschreibungen hätten mich an T5 denken lassen...
Du bist voll tauglich und sicher für die meisten Verwendungen geeignet. Darüber müsstest Du mit einem Formblatt informiert worden sein. Wie schon gesagt ist eine Pilotenausbildung für GWDL ausgeschlossen.
Was die Entscheidung zwischen Bw und Zivildienst angeht: Darüber entscheidet das Gewissen und nicht die Erfüllung besonderer Wünsche.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Huey

#3
Zitatwas die Entscheidung angeht Zivi, Bw.

Du hast keine "Entscheidung".

Du musst-alleine vom Gesetz so vorgesehen-deinen Wehrdienst leisten.
Lediglich aus Gewissensgründen darfst du den Kriegsdienst verweigern.
Wann lernt ihr das endlich?

ZitatT2 (aufgrund hohem blutdruck, herzklappenfehler sowie infektanfälligkeit und allergien)
Damit wirst du dir eine Pilotenausbildung zu 99% abschminken können.
Bei der Untersuchung in Fürstenfeldbruck wirst du zu 100% durchgecheckt; jeder Verdacht, das sich etwas entwicklen könnte, ist bereits ein Ausschlusskriterium.
Wenn überhaupt, ist eine Einstellung in den fliegerischen Dienst (bei Erfüllung aller sonstiger Bedingungen) nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Also bewerben und abwarten...

sliderbp

Zitat von: Huey am 16. September 2008, 16:43:46
Wann lernt ihr das endlich?

Von wem sollen sie es denn lernen ?
Vom Staat, der jeden runtergeladenen "Gewissensgrund" gelten lässt ?
Von der Bundeswehr, die mehr oder weniger froh ist dass es so läuft, weil sie mehr GWDL gar nicht verkraften kann ?
Von den Einrichtungen die heilfroh sind Zivis zu bekommen ?

Ich sag ja nicht, dass ichs gut finde ich meine nur es muss langsam ne Lösung her.

erdpichel

Zitat von: Huey am 16. September 2008, 16:43:46
ZitatT2 (aufgrund hohem blutdruck, herzklappenfehler sowie infektanfälligkeit und allergien)
Damit wirst du dir eine Pilotenausbildung zu 99% abschminken können.
Bei der Untersuchung in Fürstenfeldbruck wirst du zu 10% durchgecheckt; jeder Verdacht, das sich etwas entwicklen könnte, ist bereits ein Ausschlusskriterium.

dann hatter ja ne 90%ige chance durchzukommen, ich würds probieren :P
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Huey

Alter Nörgler.... ;-))

@Mili:

Egal, wie oft du diese Frage in anderen Foren noch stellst-die Antworten werden die gleichen bleiben, ob sie dir passen oder nicht....

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