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Wehrübungen und Studium

Begonnen von STFU NOOB, 16. September 2008, 18:27:37

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STFU NOOB

Moin Moin!

Zu meiner Person: Ich war FWDL14 und wurde am 30.08.08 aus BW als HG entlassen (ZSanDstBw) und hat kein Reservistengespräch vor er Entlassung. Mein Spieß wollte mir eigentlich entsprechende Unterlagen per Post schicken. Nun studiere ich Wirtschaftsinformatik seit dem 15.09.08.

Ich würde gern 6 Monaten eine Wehrübung von 1 bis 2 Monaten ableisten.

Jetzt zu den Fragen:

1. Was bedeutet die Schutzfrist? Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich erst nach 12 Monaten eine Wehrübung machen und danach auch erst wieder in 12. Das ist ein sehr langer Zeitraum.

2. Muss ich während des Studiums freigestellt werden durch die Hochschule? Der Arbeitgeber muss ja normalerweise auch zustimmen.

3. Kann ich dadurch Nachteile bekommen, wenn währen der Semesterferien Prüfungen/Projekte laufen?

4. Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich?


Gruß,
HG d.R., Stud. Oec. Inf


wolverine

Das Wichtigste ist eine Beorderung zu bekommen und einen Truppenteil, der einen üben lässt. "Schutzfrist" kene ich nur von ehemaligen Berufssoldaten. Aber sei es ´drum: Auf diese kann verzichtet werden und es gibt Ausnahmegenehmigungen.
Solange keine Präsenzfrist bei den Veranstaltungen herrscht, ist man selbst für seine Zeiteinteilung verantwortlich. Nachteile können natürlich entastehen, wenn man hierbei wichtige Studieninhalte versäumt. Bei mir passte beides immer gut zusammen.
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STFU N00b

Danke schon mal!

Wie gehe ich jetzt am besten vor. Wie gesagt, habe während der Dienstzeit keine Infos erhalten und mein Spieß hat nur mit den Achseln gezuckt und gesagt, er schickt wir was zu.

der Lt

#3
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du wendest dich an dein zuständiges KWEA.
2. Du kontaktierst direkt eine Einheit (und dort z.B. den S1MobFw) aus dem OrgBereich ZSan.

Bedenke aber, dass die Chancen auf eine Wehrübung und Beorderung als Mannschaftsdienstgrad eher gering sind.
Was hast du denn zu bieten? Bw-Führerschein? Irgendwelche besonderen ATNs?

STFU NOOB

Hab nur das, was jeder Soldat hat (Sicherungs-/Wachsoldat, SanSoldat, StabsdienstSoldat). Keinen BW-Führerschein, ne Förmliche, einen Heilfürsorgelehrgang. Eingesetzt war ich als TE-Führer G-Kartei und später StellV. TE-Führer Heilfürsorge. Zivil hab ich nur Abi und das angefangene Studium, was auch keinen juckt.

Also kann ich das wohl eher vergessen?

der Lt

Ich sehe nur eine geringe Chance. Ich will dich aber nicht komplett entmutigen. Fragen kostet nichts - außer einen Anruf/eine E-Mail!

STFU NOOB

Vielen Dank für die Auskünfte!

Schade eigentlich, aber damit muss ich wohl leben.

Piet

Mit WÜs habe ich auch immer die vorlesungsfreie Zeit überwintert und es war ein nettes Zubrot.  ;) Vielleicht wäre die ROA/RFA-Schiene ja was für Dich? Ich kann Dein Vorhaben nur wärmstens unterstützen!

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

wolverine

Im beschriebenen Fall würde ich mich umgehend als ROA adW bewerben.
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der Lt

Eine solche Bewerbung ist nur dann zu empfehlen, wenn eine regelmäßige Wehrübungstätigkeit beabsichtigt ist.


wolverine

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STFU Noob

Wie gesagt. Wehrübungen nebend dem Studium. Ich denke danach, wird man eher keine Zeit/Lust dazu haben und der Arbeitgeber sind es wahrscheinlich auch nicht gern, wenn Personen der Führung alle Halbejahr in Wehrübungen sind.

Zum ROA adW : Was bedeutet das? Was muss dafür tun? Wie sind die Chancen?

wolverine

Reserveoffizieranwärter außerhalb der Wehrdienstzeit. Man führt seine Lehtgänge nach der Wehrdienstzeit in WÜ durch. Zu den Chancen wurde hier schon geschrieben. Kommt natürlich auf die Qualitäten des Bewerbers an.
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STFU Noob

Hi!

Habe mich mal mit dem KWEA in Verbindung gesetzt. Die haben eine Bewerbung für den RUA/ROA oder eine Einstellung mit vorläufigem höheren Dienstgrad. In beiden Fällen hat man mir angeboten, meine Unterlagen ans Personalamt weiterzuleiten.

Frage zum ROA a.d.W.:

Angenommen, ich würde mich bewerben und zu einer Eignungswehrübung einberufen werden. Wer entscheidet, wann die stattfindet? Kann ich selbst darauf Einfluss nehmen? Wie gesagt, das Studium hat oberste Priorität und ich will wichtige Inhalte nicht versäumen. Ist eine Einberufung zu einer Wehrübung gleichzusetzen mit der Einberufung zum GWD? Ich hab nämlich keine Lust, dass wenn ich aus verschiedenen Gründen keine Zeit hätte, die Feldjäger bei mir vor der Türe stehen.
Welche Unterlagen werden eigentlich gebraucht? Habe da nichts Passendes auf "reserveoffizier-bundeswehr.de" gefunden.

Schöne Grüße!

der Lt

Falls du nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen in die engere Auswahl der ROB kommen solltest, so wird sich das Personalamt mit dir in Verbindung setzen, um mit dir einen Termin für die Eignungswehrübung abzustimmen. Ein Einberufungsbescheid ist selbstverständlich keine unverbindliche "Einladung". Das heißt, dass du ohne vorherige Aufhebung des E-Bescheides verpflichtet bist, den Dienst anzutreten. Sofern man sich aber rechtzeitig vor dem Einberufungstermin (nicht erst 1 Tag vorher...) beim KWEA meldet, wird dieses bei Vorliegen wichtiger persönlicher Gründe den E-Bescheid aufheben.
Bewerbungsunterlagen:
-Anschreiben/Antrag auf Laufbahnwechsel
-letztes Dienstzeugnis der Bundeswehr
-Abschlusszeugnisse der Schule (Fach-/Abi oder Mittlere Reife)
-Nachweise über erbrachte Leistungen während des Studiums/der Berufsausbildung
-Immatrikulationsbescheinigung
-Lebenslauf


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