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Alles rund um den Heimschläfer

Begonnen von Wolf359, 16. September 2008, 11:42:33

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Wolf359

Wohnen ungefähr 59,2km  von der Kaserne weg, allerdings sehr gute Strecke. Mit dem Auto dauert es nicht mal eine Stunde, da die gesamte Strecke 99% Bundesstraße ist.

Brina

Zitat von: bayern bazi am 17. September 2008, 20:19:40
wobei bei euch natürlich das kind schon eine begründung währe  ;)

wie weit wohnt ihr von der kaserne weg ??

65 Km, soweit ist das ja auch nicht...?! Er hat jetzt die Zusage für eine UK bekommen und man sagte ihm denn, das er nun auch kein Trennungsgeld mehr beantragen kann...ich versteh das alles nicht

Zitat von: Andi am 17. September 2008, 12:45:24
ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Ist auch richtig so.

und mit welcher begründung Andi?
....und tschüß!!!!!

Wolf359

Zitat von Andi:
ZitatDa es die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt ist man danach auch nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet - Ausnahmen sind z.B. Übungen, Lehrgänge und Einsätze, hier gibt es eine allgemeine Pflicht zum Wohnen in der GU.

Und da bei Euch kein "Ausnahmezustand" herrscht, Zitat Andi:
ZitatNein, das geht auch vorher bei vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (z.B. Verheiratet, keine geeigneten Unterkunftskapazitäten...). In jedem Fall muss aber ein eigener Hausstand nachgewiesen werden.

Wird Dein Freund wohl noch warten müssen, bis er 25 Jahre alt ist. Oder Ihr heirat schnell :D

Brina

Zitat von: Wolf359 am 18. September 2008, 08:45:24

Und da bei Euch kein "Ausnahmezustand" herrscht,
Wird Dein Freund wohl noch warten müssen, bis er 25 Jahre alt ist. Oder Ihr heirat schnell :D

Was ist denn ein Ausnahmezustand für dich?
Heiraten tu ich deshalb bestimmt nicht, ist ja auch nicht so das Problem, haätte ja auch sein können, das wir irgendwie falsch informiert sind...

Lg Brina
....und tschüß!!!!!

Wolf359

Unter so einer Art von "Ausnahmezustand" verstehe ich besondere Umstände, die von dem Normalfall abweichen.
Der Normalfall wäre dann natürlich der Standard-Soldat zwischen 18 und 25. Der ist im Schnitt nicht verheiratet, hat keine Kinder, ist meist Single oder hat eine Freundin und wohnt entweder noch zu Hause oder in der ersten eigenen 1,5-Zimmer-Wohnung bzw. mit der Freundin zusammen.

Verheiratet sein, ein Kind zu versorgen oder sich um die Oma kümmern müssen weicht da schon ab, oder halt andere besondere Umstände.

Brina

Deshalb frag ich ja. Wir haben seit 5 Jahren eine gemeinsame 4 Zimmer Wohnung und einen Sohn ;)
....und tschüß!!!!!

Indi84

Hallo Forum,

ist ein altes (sehr altes) Thema. Würde das ganze aber gerne nochmal raufholen um einen aktuellen Stand zu der Thematik zu haben.

Wie schaut es denn nach der Grundausbildung, also konkret der SGA, aus mit dem Thema Heimschläfer?
Dass ich während der Grundausbildung in der (690km entferten) Kaserne schlafe ist klar.
Meine SGA findet allerdings nur 35km von mir entfernt statt. Bin über 25, verheiratet mit eigenem Haus. Gibt es da Chancen dass man zuhause schlafen kann?
Die SGA wird ja wahrscheinlich auch als Lehrgang zählen. Und nach meinem Verständnis ist man während Lehrgängen verpflichtet am Lehrgangsort zu schlafen.

F_K

Nein, der "Schlafplatz" darf frei gewählt werden.
Auch in der GA.

(Ausnahmen im Einsatz und bei besonderen Vorhaben).

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