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Fahrtkostenerstattung als SaZ 12??

Begonnen von Sabrina, 21. September 2008, 15:14:09

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Sabrina

Mich würde es interessieren, ob man als SaZ12 die Zugfahrt erstattet bekommt. Zumindest während der Aga. Hinterher ja nicht mehr.

MfG Sabrina :)

Andi

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Schorsch08


Andi

Natürlich für alle SaZ. Was meint ihr wozu man monatlich sein Geld überwiesen bekommt?  ::)

Gruß Andi
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Huey

Grundsätzlich gilt für SaZ:

Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.

Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.

Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.

Björn

Wie sieht es denn aus bei SaZ, die sich mit Widerrufsrecht verpflichtet haben und demnach zunächst nur Wehrsold erhalten? Kenne die Situation des Threadersellers nicht, mich betrifft es auch nicht, aber rein aus Interesse?
SUUM CUIQUE

Huey

Diese sind in den ersten Monaten "stinknormale" Wehrpflichtige-und erhalten einen Bahnberechtigungsausweis..

Andi

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Wolf359

Zitat von: Huey am 21. September 2008, 16:58:54
Grundsätzlich gilt für SaZ:

Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.

Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.

Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.

Müsste das nicht genau andersherum sein? Also 30 Tage bei verheirateten und 15 bei unverheirateten? Wäre doch unlogisch wenn unverheirateten die Möglichkeit gegeben wird, die Familie jeden Tag zu sehen und verheirateten nur den halben Monat ermöglicht wird, die eigene Frau zu sehen.

Björn

Ich glaube damit ist gemeint im Abstand von 30/15 Tagen bzw. für einen jeweiligen Zeitraum von 30/15 Tagen, womit Verheiratet bei 15 Tagen in jedem Fall besser gestellt wären.
SUUM CUIQUE

Wolf359

Achso. Also könnte man sagen, unverheiratete bekommen nur einmal pro Monat so eine Zahlung und verheiratete zweimal. Richtig verstanden?

Pete85

#11
Japp, der Erklärung nach hast du das richtig verstanden...
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

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