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Begonnen von Karlo, 22. Oktober 2008, 14:05:07

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Karlo

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen ;)

Also ich wurde zum 7.1.2009 zum Grundwehrdienst einberufen.

Allerdings wurde ich im August wegen Körperverletzung angezeigt. Kann aber zu 100% sagen das ich nichts gemacht habe. Auch das wurde so bei der Polizei ausgesagt, ist jetzt in Bearbeitung.
Meine Frage werde ich ausgemustert? Oder ist das nur ein Problem für Zeitsoldaten?
Möchte nämlich unter allen Umständen GERNE meine Grundwehrdienst leisten.
Jetzt spukt das natürlich die ganze Zeit in meinen Gedanken rum das das vielleicht ein Problem sein könnte?   :-\

Hoff mir kann jemand weiterhelfen.

Vielen Dank.

Gruss

schlammtreiber

Nein, das ist kein Grund einen GWDL nach Hause zu schicken.

Ruhig Blut und abwarten.
Und nicht vergessen das ehrlich anzugeben, wenn irgendwo bei der Bw nach "schwebenden Verfahren" gefragt wird
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Karlo

super vielen Dank.

bei meinen Unterlagen war eh eine Sicherheitsprüfung dabei wo man ankreuzen ob ein Verfahren läuft. Werd ich es natürlich ankreuzen.

Aber bin auf jeden Fall froh das ich meinen Grundwehrdienst leisten kann.

Auf jeden Fall nochmal vielen vieln dank für die Antwort  ;)

Gruss

Karlo

Jetzt muss ich leider nochmal chatten.

Mir hat nämlich gerade jemand gesagt, wenn ich so eine Sicherheitsprüfung habe zu einem Fernmeldebataillon kommen würde, das es ein Grund ist jemanden auszumustern bzw. nach Hause zu schicken oder an einen anderen Standort zu schicken?

Natürlich bin ich jeztt kpl. durch den Wind.

Hoff das deine Antwort 100% ig richtig ist schlammtreiber *g*

Viele gRüße

und danke schonmal für die Antworten.

Piet

Nein. Ansonten könnte sich doch jeder Wehrpflichtige mit nem Ermittlungsverfahren vor dem Grundwehrdienst drücken, das kann doch nicht richtig sein.

Richtig ist aber, dass, solange ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, keine Ü2 oder Ü3 erteilt werden kann. Die brauchst Du in einem FmBtl normalerweise, um Zugang zu Kryptomaterial etc. zu erhalten. Während des schwebenden Ermittlungsverfahrens kannst Du also demnach nicht in einer sicherheitsrelevanten Funktion eingesetzt werden. In jedem FmBtl gibt es aber genügend Dienstposten, wo man (sei es auch nur vorübergehend) eingesetzt werden kann, ohne die Ü2 zu haben (Bauzug beispielsweise).

Du kannst derzeit nur den Abschluss des Ermittlungsverfahrens abwarten und, sobald Du eine Einstellungsnachricht von der StA bekommst, diese sofort an den S2 weiterleiten.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

schlammtreiber

Kann die obige Aussage von Piet nur unterstreichen  :)
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Karlo

Also auf deutsch ohne die ganzen Ausdrücke zu kennen.

Geh ganz normal in meine 3 Monate AGA, nach 3 Monaten bekomm ich dann keine Ü2 oder Ü3 und mach keine Arbeit wo in den Sicherheitsbereich fällt?

Aber kann auf jeden Fall 9 Monate bleiben, natürlich eingeschränkt wenn man das so sagen kann?

Danke schonmal für eure Antworten  ;D

gruss

schlammtreiber

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Karlo

Vielen Dank für Euere Antworten.  ;D