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Begonnen von Mr_Barnes, 30. Oktober 2008, 08:44:57

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Mr_Barnes

Hallo,

ich erläutere kurz meine Situation. Ich bin 22 Jahre alt, habe die mittlere Reife, danach eine abgeschlossenen Ausbildung zum Energieelektroniker gemacht, dann mein Fachabitur nachgeholt und mache nun seit dem 1.8 eine weitere Ausbildung zum Fachinformatiker / Systemanalytiker.

Ich wurde nach meiner ersten Ausbildung und vor dem Fachabitur bis zum Ende des Fachabis freigestellt, gemustert wurde ich bereits auf T1. Nun habe ich vor wenigen Tagen, nach Meldung der BW, eine weitere Freistellung beantragt bis Ende dieser Ausbildung.

Ich spiele schon seit Beginn der ersten Ausbildung mit dem Gedanken beim Bund zu studieren oder mich länger verpflichten zu lassen, nur Grundwehrdienst käme für mich nicht in Frage.

Abgesehen von alle dem: Sollte die Bundeswehr nun entscheiden (sowas solls geben) mich komplett freizustellen und später auch nicht mehr zu berücksichtigen, habe ich dann die Chance freiwillig wieder hinzugehen?

Fragt ncith nach den Gründen warum ich nicht einfach sofort hingehe oder warum ich mich denn dann nochmal freistellen lasse ;)

sliderbp

Zitat von: Mr_Barnes am 30. Oktober 2008, 08:44:57
Hallo,

1. Ich spiele schon seit Beginn der ersten Ausbildung mit dem Gedanken beim Bund zu studieren oder mich länger verpflichten zu lassen.
2. Nur Grundwehrdienst käme für mich nicht in Frage.



Erstmal wird man Soldat um Soldat zu sein und nur zweitrangig um zu studieren. Aufgrunddessen verpflichtet man sich auch SELBST und wird nicht verpflichtet.

Zum zweiten Punkt ... was für dich in Frage kommt oder nicht ist irrelevant. Es gibt nur einen Grund zu verweigern und das ist das Gewissen.
Die Bundeswehr ist nur verpflichtet dich für die erste Ausbildung zurückzustellen. Später kann sie dich jederzeit bis zum 25. Lebensjahr ziehen.
Solltest du nicht gezogen werden (was heutzutage durchaus vorkommt) hat das keinerlei Auswirkungen auf eine eventuelle Bewerbung als Zeitsoldat.

BulleMölders

Da du ja nicht Wehrdienstuntauglich bist, hast du natürlich jederzeit im Rahmen der Altersgrenzen die Möglichkeit dich als SaZ zu bewerben.
Und wieder mal: Man verpflichtet sich und wird nicht verpflichtet.

schlammtreiber

Zitat von: sliderbp am 30. Oktober 2008, 10:22:54
Die Bundeswehr ist nur verpflichtet dich für die erste Ausbildung zurückzustellen. Später kann sie dich jederzeit bis zum 25. Lebensjahr ziehen.

m.W. ist mit der Rückstellung aber diese Altersgrenze hinfällig, einmal zurück gestellte Personen können also auch noch später gezogen werden
Semper Communis
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sliderbp

Meines Wissens IST 25 bereits die erhöhte Altersgrenze ... sonst gilt das 23. Lebensjahr als Fristende.

schlammtreiber

Semper Communis
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Mr_Barnes

1. Danke für die Antworten

2. Sicher möchte ich nicht zur BW um mir Studiengebühren zu sparen. Mein Ziel ist es Soldat zu werden. Welches dann für mich das Richtige ist werde ich mit dem Wehrdienstberater besprechen. Meine Ausdrucksweise war vielleicht etwas unpassend;), auch zum Thema "verpflichten lassen "!

3. NUR Grundwehrdienst kommt auf keinen Fall in frage. Das finde ich nicht irrelevant. In meinen Augen ist ein 9 Monatiger Grundwehrdienst ohne Weitere Ausbildung für die Katz. Was ich damit sagen will: Sollte es dazu kommen, was sehr sehr unwahrscheinlich ist, das ich zu keiner Verpflichtung tauglich bin würde ich auch den Grundwehrdienst ausschlagen. Meiner Meinung nach unsinnig. Ich weiß das ist ein großes Diskussionsthema und will auch gar net damit anfangen, wollt nur meinen Standpunkt von vorhin begründen.


Aber nochmal Danke für die Antworten.

mailman

Problem ist das du den Grundwehrdienst nicht einfach ausschlagen kannst, nur weil er dir unsinnig erscheint.

Schon gar nicht weil du nicht als Zeitsoldat angenommen wirst.

Mr_Barnes

Sicher gibts da Möglichkeiten den Grundwehrdienst zu verweigern. Aber eigentlich tut das gar nichts zur Sache. Die Frage ist beantwortet und im Endeffekt will ich ja dorthin, ich will mich ja nicht verweigern ;)

mailman

Ja aus Gewissensgründen die dann in deinem Fall nicht vorliegen würde.

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