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Steuererklärung

Begonnen von lazarus, 22. November 2008, 18:07:34

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lazarus

Sers zusammen,
bin jetzt seit 11 Monaten beim Bund und höre immer wieder von Soldaten, die mit einer Steuererklärung bis zu zweitausend Euro rausgehauen haben. Was muss ich bei einer Steuererklärung beachten, was kann ich angeben und vor allem wann, bzw. ab wann kann ich eine machen?
Ich hab zum Beispiel meinen Wohnsitz 800 km von der Kaserne entfernt. Kann man da was machen bezüglich Sprit usw.?
Dank schon mal im Vorraus

Huey

Abgesehen davon, das eine Beratung über dieses Forum sowohl unzureichend als auch unzulässig ist-nimm dir einen Steuerberater.

Dieser bekommt zwischen 100 und 200 Euro und nimmt sich deiner Sache an, so das du den dir zustehenden Betrag erstattet bekommst...

wolverine

Vielleicht ein zulässiger Tip vorher: Belege sammeln! Über alles, immer und vollständig.

Bzgl. der "2000 Euro-Erstattung": Man kann maximal die Steuern zurückerhalten, die man auch gezahlt hat! Einfach auf den Gehaltsnachweisen einmal die Lohnsteuer (plus Solidraitätszuschlag) zusammenaddieren.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

lazarus

Danke für die Antworten, sind echt hilfreich. Jetzt bitte nur noch: WAnn mach ich die Steuererklärung? Gibts da nen bestimmten Abgabezeitraum oder muss ich erst ma ein Jahr lang angestellt sein? Bin jetzt seit Januar dabein und manche sagen, die müsste im November gemacht werden, andere meinen, die muss mit Abschluss des ersten Berufsjahres gemacht werden. Was denn nu? Krieg ich auch Geld, wenn ich nichts abgebe oder muss ich dann sogar noch draufzahlen?

bayern bazi

so nach besten wissen und gewissen diese antwort:

deine steuererklärung bzw der antrag wird immer für ein kalenderjahr im darauf folgendem jahr bei deinem finanzamt gestellt - egal ob du nur einen monat oder 12 monate gearbeitet hast.

für diesen antrag benötigst du belege von allen ausgaben die mit deiner "nichtselbständigen Arbeit" zusammenhängen

genauso brauchst du von deinen Versicherungen die belege



zum ausfüllen der Anträge:
am besten du fragst im rahmen deiner kameraden ob dir einer dabei helfen kann

oder

eine 08/15 erklärung ohne große problemme kannst du mit hilfe eiens pc ( prgramme wie WISO - oder vom ALDI sind hier gar nicht so schlecht - die fragen dich auch dem entsprechend ab)

oder

du gehst zu einem steuerberater

oder

du gehst zu einem lohnsteuer hilfe verein in deiner gegend

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BulleMölders

Oder du nutzt das kostenlose Programm, welches von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
Schau mal unter www.elster.de nach.
Und keine Angst, dieses Programm arbeitet genauso wie die Kommerziellen Programme.

Was bazi zur Abgabe der Steuererklärung sagt ist richtig.

erdpichel

um auch deine eingangsfrage zu beantworten:
ja, es ist möglich 2000 euro wiederzubekommen, dazu muss 1) erstmal so viel steuer gezahlt worden sein (LSt+Soli+KiSt) und es müssebn soviel kosten entstanden sein, dass du diesen betrag fordern kannst, das ist zB der Fall, wenn du viele lehrgänge (dienstreisen) hattest oder du sonst hohe (absetzbare) ausgaben hattest...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Brina

Zitat von: bayern bazi am 22. November 2008, 21:17:40
du gehst zu einem lohnsteuer hilfe verein in deiner gegend

kann ich nur empfehlen! Ich habe die Stezern auch sonst jedes Jahr selber erledigt. Jetzt wo mein Freund bei der Nundeswehr ist, war mir das aber zu viel. Ich bin dann zu einem Steuerhilfeverein gegangen, mit meinen ganzen Belegen und die haben dann den Rest gemacht!!!

Lg Brina
....und tschüß!!!!!

AriFuSchr

zum Thema ist ja fast alles gesagt, aber Info für alle die es betrifft,

Längerfristige Dienstreisen – Fahrtkostenabzug

Die Drei-Monats-Frist bei längerfristiger Dienstreise ist durch eine neue
Dienstanweisung (OFD Rheinland vom 13.10.2008) Kurzinfo ESt 48/2008, DB 2008 S.2334
geändert worden.
Bisher galt, der auswärtige Arbeitsort wurde ab dem 4. Monat zur regelmässigen Arbeitsstätte erklärt.
Konsequenz: Ab dem 4. Monat galten die Einschränkungen nach den Regelungen der Entfernungspauschale. Es konnten keine Dienstfahrten mit der Reisekostenpauschale bzw. den tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten angesetzt werden.

Der BFH hat am 10.04.2008, AZ VI R 66/05) entschieden, eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch bloßen Zeitablauf zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

Die Neuregelung gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide.

Für den Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen gilt aber weiterhin die Drei-Monats-Frist.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

und das heisst???
kann ich jetzt zB eine 21-monatige ZAW oder einen 6-Monatigen Lehrgang über die volle zeit als dienstfahrt absetzen, also effektiv hin- und rückfahrt oder wie hab ich das jetzt zu verstehen???  ???
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

AriFuSchr

Das BFH-Urteil war bisher nv, also nicht veröffentlicht. Ich werde es mir besorgen und Dir dann Antwort über die Zeitvorstellungen des BFH geben. Fakt ist, dass die LStR 2008 keine zeitliche Begrenzung mehr nennen.
Grundsätzlich hast Du aber das Urteil richtig umgesetzt. Über die Abkürzung ZAW musst Du mich noch aufklären, da ich seit dem 15.11.1979 OG d.R. bin und militärische Abkürzungen mir nicht immer geläufig sind.  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

AriFuSchr

#11
Der BFH begründet in seinem Urteil wie folgt:

......

bb) Liegt jedoch keine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte (regelmäßige) Arbeitsstätte vor, auf die sich der Arbeitnehmer typischerweise in der aufgezeigten Weise einstellen kann, ist eine Durchbrechung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Mobilitätskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sachlich nicht gerechtfertigt. Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785), sondern u.a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine --zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte-- Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588). Ein solcher Arbeitnehmer hat typischerweise nicht die vorbezeichneten Möglichkeiten, seine Wegekosten gering zu halten.


cc) Nach diesen Grundsätzen und den im Streitfall vorliegenden Umständen ist die Berufliche Schule in X nicht als weitere regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Die in der Freizeit ausgeübte (Fort-)Bildungsmaßnahme des Klägers erstreckte sich zwar über vier Jahre und war damit längerfristig; sie war indessen vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt.

Zitatende

Damit ist entscheidend, dass die Tätigkeitsstätte zeitlich befristet, bzw. nicht auf Dauer angelegt sein darf, um die Voraussetzung (Ansatz von 0,30 €) pro km für Hin- und Rückfahrt bzw. tatsächlich nachgewiesene (höhere Kosten) zu erfüllen.

Im Urteilsfall waren es (neben der eigentlichen Tätigkeit), 4 Jahre.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

ZAW heisst Zivile Aus- und Weiterbildung, ist ein "lehrgang" in dem man in 21 monaten einen beruf erlernt.
die frage die sich mir jetzt stellt ist:
in deinem beispiel ist von "neben dem beruf" die rede, was aber, wenn die ausübung der ausbildung ein teil deines berufs ist, gilt das dann auch? das wäre natürlich super :D
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

AriFuSchr

...nach Auswertung und Zusammenfassung der vorliegenden Aufsätze und Veröffentlichungen zum Thema werde ich hier in Kurzform was reinstellen, da es ja bestimmt viele interessiert. In den LStR 2008 gibt es zum Thema einige Lücken, die Interpretationen der verschiedensten Art zulassen.

Wenn ich keine Kurzform wähle, braucht das Forum einen neuen Server. Steuerrecht ist leider ein Rechtsgebiet in dem viel ausgelegt werden muß, weil die Rechtsnormen häufig nicht eindeutig sind.


Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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