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Von wegen Pflichtbeförderung zum Gefreiten

Begonnen von KingKong, 18. Dezember 2008, 21:01:05

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KingKong

hallo,
bin seit 01.10.08 W9er und konnte aufgrund einer schweren Verletzung die Aga nicht beenden und als ich heute in meine Stammeinheit versetzt wurde, habe ich erfahren, dass ich nicht Befördert werde und 9 Monate "Rekrut" bleibe.
Zu meiner Frage: Es ist nicht Pflicht zum Gefreiten befördert zu werden?

Simon

Eine Beförderung setzt erstmal das bestehen der Grundausbildung vorraus, im uebrigen bleibst Du hoechstens 9 Monate Schuetze/Grenadier/etc....Rekrut bist DU nur in der Grundausbildung und Du wirst ja wohl jetzt nicht noch 2 volle Durchgaenge mitmachen mhm?

schlammtreiber

Da wurde ein Kamerad von mir schon vor 12 Jahren belehrt: es gibt (oder gab damals) nur eine einzige Pflichtbeförderung in der Bw, und das ist die zum Uffz ein Jahr nach Ernennung zum UA, wenn zwischenzeitlich NICHT durch den Lehrgang gerasselt oder abgelöst. (bzw evtl noch parallel bei anderen Laufbahnen, das stand aber derzeit nicht zur Debatte)  ;)
Semper Communis
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Andi

Ähem, man kann die AGA nicht nichtbestehen. Und die AGA hat auch nichts mit der Beförderung zu tun.

Grundwehrdienstleistende sind schon im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung grundsätzlich pünktlich nach drei Monaten zum Gefreiten und nach sechs Monaten zum Obergefreiten zu befördern. An sich gibt es nur drei Gründe, die eine Beförderung ausschließen:
1) ein laufenden disziplinares Ermittlungsverfahren,
2) das Verweigern des Gelöbnisses und
3) das Stellen eines KDV-Antrages.
Klingt mir irgendwie so, als ob da noch was im Busch ist oder ein DV die "kann"-Bestimmungen der SLV sehr frei auslegt.

Ist keiner dieser drei Gründe gegeben würde ich an Stelle des Threaderstellers prüfen ob eine Beschwer vorliegt und überlegen ob ich Beschwerde einlege und/oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten mache.

Gruß Andi
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KingKong

Nein, diese 3 Punkte treffe bei mir nicht zu, aber ich konnte aufgrund meiner Verletzung am Gelöbniss nicht teilnehmen.
Müssen die mir fall eines DV nicht bescheid geben?

@Simon:
Nein, ich kann leider keine AGA mehr mitmachen, weil ich MSG bis DZE bin.

erdpichel

wer findet den fehler?
aussage 1) Nein, diese 3 Punkte treffe bei mir nicht zu
aussage 2) ich konnte aufgrund meiner Verletzung am Gelöbniss nicht teilnehmen
verbunden mit der aussage von andi "2) das Verweigern des Gelöbnisses"

na, merkste was?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

mailman

Gelöbnis verweigern ist aber was anderes als nicht teilnehmen können.


KingKong

genau mailman, so sehe ich das auch. 

Ich hab ja nicht gesagt, dass ich das Gelöbnis nicht machen will, ganz im gegenteil ich wollte daran teilnehmen nur ich durfte vom KpChef nicht. 

ist ja auch egal, scheiß auf die Beförderung und diese paar €uro, ich mach jetzt die restlichen 6 monate, damit die Bundeswehr mich dann auch in Ruhe lässt. ;-)

Andi

Das Gelöbnis muss an sich nachgeholt werden. Und ich würde an deiner Stelle nicht so einfach klein bei geben.

Gruß Andi
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meisterjäger

Ich konnte damals wegen einer Verletzung auch nicht am Gelöbnis teilnehmen. Nach dem Wochenende bin ich dann sofort zum DV befohlen worden, um mein Gelöbnis nachzuholen. So sollte das doch eigentlich immer laufen  :o.
Das Gehalt und die Beförderung stehen dir auch trotz nicht komplett erfüllter AGA zu. In meiner Stammeinheit fleuchten auch genügend Kameraden rum, die einige ATN's in der AGA nicht erfüllt hatten, aber trotzdem ihre Fritten auf der Schulter hatten.
Numquam Desperare

KpTrpFhr

Eine Beförderung kann verweigert werden, wenn zB ein Diszi läuft oder wenn derjenige vorsätzlich das Gelöbnis verweigert.


Ein Bestehen der AGA ist nur für Längerdienende streng relevant und wirkt sich nicht auf eine Beförderung aus.


In unserer KP waren drei Kameraden am Tag des Gelöbnisses KzH und mussten das dann ein paar Tage später nachholen und wurden fristgerecht befördert.


Ein anderer Kamerad wurde zB nicht befördert wegen Kifferei.

Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

Webseite: http://www.juniggs.de.vu
Gästebuch: http://139829.m

GA

Guten Abend Kameraden!

Nun es kann sein das es nur bei der Marine so ist, aber wenn hier ein nichtbestehen der AGA vorkommt (dementsprechend auch eine nicht bestandene Verwendungsausbildung) wird man nicht zum Gefreiten ernannt.
Da ich das jedes Quartal wieder erleben darf, möchte ich wohl behaupten das es so gehandhabt wird. Gerade auch bei Leuten die KzH oder MSG bis DZE sind wird immer wenn sie in der GA zu oft gefehlt haben keine Beförderung erteilt.

MkG

GA

Timid

Siehe dazu Andis Beitrag weiter oben:

Zitat von: Andi am 19. Dezember 2008, 13:08:27Ähem, man kann die AGA nicht nichtbestehen. Und die AGA hat auch nichts mit der Beförderung zu tun.

Grundwehrdienstleistende sind schon im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung grundsätzlich pünktlich nach drei Monaten zum Gefreiten und nach sechs Monaten zum Obergefreiten zu befördern. An sich gibt es nur drei Gründe, die eine Beförderung ausschließen:
1) ein laufenden disziplinares Ermittlungsverfahren,
2) das Verweigern des Gelöbnisses und
3) das Stellen eines KDV-Antrages.
Klingt mir irgendwie so, als ob da noch was im Busch ist oder ein DV die "kann"-Bestimmungen der SLV sehr frei auslegt.

Ist keiner dieser drei Gründe gegeben würde ich an Stelle des Threaderstellers prüfen ob eine Beschwer vorliegt und überlegen ob ich Beschwerde einlege und/oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten mache.
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HangLoose

Ich kann mir dies bei der Marine nur dadurch erklären, dass dort eine Verwendungausbildung während der GA in Form des Gasten Lehrgangs statt findet. Und baufgrund nicht bestehen des Gasten Lehrgangs keine Beförderung statt findet.

GA

@Timid: Schön wenn es jemand schreibt, aber wenn es nicht den Tatsachen entspricht ist damit niemandem geholfen. Und wir machen es nicht erst seit gestern so, sondern schon ein paar Jahre.

@Hangloose: Korrekt, das mag wohl der Grund sein.

MkG

GA

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