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Kann er rausgeschmissen werden wenn wir heiraten??

Begonnen von chui_babe, 07. Januar 2009, 14:57:05

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chui_babe

Hallo,

also ich erkläre mal die Situation.
Seit dem 5. Januar ist mein Freund beim Bund und macht erst seine Grundausbildung, und dann hat er sich auch direkt für 2 Jahre verpflichten lassen...
Nun bin ich unerwartet Schwanger geworden und jetzt fast im 5. Monat.
Wir würden gerne heiraten, noch bevor das Kind kommt und sollte dies zeitlich nicht klappen dann auf jeden Fall danach.

Nun frage ich mich ob die Bundeswehr, dann vielleicht denkt dass wir das nur heiraten wollen, weil wir ja dann auch mehr Geld bekommen würden, und ihn rausschmeißen. Weil sieht ja schon komisch aus, gerade wo er zum Bund geht bekommen wir ein Kind und wollen heiraten... Ich hab keine Ahnung wie die das sehen und frage euch deshalb ob das vielleicht passieren könnte, denn wir wollen eigentlich schon, dass er seine 2 Jahre dort beendet.

schlammtreiber

Niemand wird ihn rausschmeißen oder ähnliches weil er heiratet. Keine Sorge.
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KpTrpFhr

Die Bundeswehr richtet sich nicht nach privaten Veränderungen und wird ihn auch nicht aus dem Dienst entfernen!
Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

Webseite: http://www.juniggs.de.vu
Gästebuch: http://139829.m

Blizzerd

Moin!

Ich kann mich "schlammtreiber" nur anschließen

Meine Meinung:

Also ich persönlich glaube nicht das die Bw einfach so jemanden rausschmeißt der sich verpflichten lässt ( 2 Jahre ) und denkt , dass er dies nur tuht um "mehr Geld" zu bekommen.

Die größere hälfte der deutschen Bevölkerung sieht die Bundeswehr ja auch als Loyal ,fair und hilfsbereit. ( Würde ich nun meinen, .. wenn nicht klärt mich bitte auf ;) )

Mein Tipp:
Vergiss das lieber ganz schnell , sowas wird nicht passieren.


Ich glaube jedoch ,dass es ´ne andere Sache wäre wenn dein Freund die ganze Zeit damit Pralen würde... ???
Wer etwas will und hart dafür kämpft bekommt es auch ! ;)

Andi

@Blizzerd: Was du glaubst ist hier nicht gefragt.

@chui_babe: Erst mal herzlichen Glückwunsch.
"Die Bundeswehr" denkt nichts, "die Bundeswehr" schmeißt auch niemanden wegen Heirat oder Kindern raus. ;) Dein Freund hat sich verpflichtet, die Bundeswehr hat ihn eingestellt. Familienzuschläge haben nicht den Zweck, dass sich jemanden an ihnen bereichert (das ist durch entstehende mehrkosten auch nicht möglich), sondern sie sollen zusätzliche Kosten durch gesellschaftsbegründende und -erhaltende soziale Prozesse im Bereich der Familie abfedern, eben damit das Gründen einer Familie nicht zum wirtschaftlichen Kollaps führt.

Darf ich fragen, wie du auf die Idee kommst, er würde deswegen entlassen werden (können)?

Gruß Andi
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Blizzerd

Zitat@Blizzerd: Was du glaubst ist hier nicht gefragt.

Das verstehe ich nun wirklich absolut nicht , dies ist doch ein öffentliches Forum wo man seine Meinung zu bestehenden Themen frei äußern darf oder nicht ?

Außer du meinst damit ,dass sich auch nur Leute äußern sollten die vom jeweiligen Thema bescheid wissen. Wenn ich dein Kommentar falsch interpretieren sollte , zieh´ich die Aussage natürlich zurück.
Wer etwas will und hart dafür kämpft bekommt es auch ! ;)

Andi

Zitat von: Blizzerd am 08. Januar 2009, 14:29:19
Außer du meinst damit ,dass sich auch nur Leute äußern sollten die vom jeweiligen Thema bescheid wissen.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder... ;)

Gruß Andi
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Blizzerd

Wer etwas will und hart dafür kämpft bekommt es auch ! ;)

wolverine

Eine familiäre Bindung stabilisiert die Mehrheit der Menschen psychisch und ist damit absolutu im Sinne der Bw. Lediglich in Ausnahmefällen führen derratige - eigentlich positive und stabilisierende - Faktoren zu vermehrten privaten Problemen und dienstlichen Fehlleistungen. Lediglich im letzteren Fall kann es zu Konsequenzen führen und selbst dann steht auch noch die Fürsorgepflicht im Raum. Zusatzleistungen wie etwa der Familienzuschlag begründen jedoch niemals eine Entlassung und sind auch kein Anlass für Neid etc.

Also auch von hiesiger Seite: Herzlichen Glückwunsch!
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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 08. Januar 2009, 15:36:12
Zusatzleistungen wie etwa der Familienzuschlag begründen jedoch niemals eine Entlassung und sind auch kein Anlass für Neid etc.

Zumal noch dazu kommt, dass es sich bei den meisten Soldaten um junge Männer handelt (die über 80jährigen haben zwar mehr Kampferfahrung, kommen aber schlechter über die HiBa), also per se damit zu rechnen ist, dass diese ein halbwegs attraktives weibliches Wesen finden, diese heiraten, schwängern (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) und danach eben mit Ehering und Nachwuchs dastehen, was man landläufig als "Familiengründung" bezeichnet. Es berechtigt nicht nur zum Bezug diverser Zuschläge (womit die Bw gar kein Problem hat) sondern ist auch allernormalster Grundbestandteil menschlichen Daseins  ;)
Semper Communis
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Fitsch

wenn er sich sicher ist daß er der Vater Deines Kindes ist empfehle ich eine pränatale Vaterschaftsanerkennung (er erkennt schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft an)

Sollte ihm während Deiner Schwangerschaft was zustoßen habt ihr bedeutend weniger Stress bezüglich einer Halbweisenrente etc.

Ach ja, noch was:
Daß er verheiratet ist und nen Balg hat hindert das Y-Tours nicht daran ihn ne zeitlang ins Ausland (ISAF / KFOR etc.) zu schicken.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

schlammtreiber

Zitat von: Fitsch am 08. Januar 2009, 16:27:36
wenn er sich sicher ist daß er der Vater Deines Kindes ist empfehle ich eine pränatale Vaterschaftsanerkennung (er erkennt schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft an)

Geh mir weg mit pränatalem Papierkram, den Krieg fechten wir auch gerade aus  >:(

Vaterschaftsanerkennung (Pflichten des Vaters) ging ja problemlos, aber Sorgerecht (Rechte des Vaters) und Familienname sind endlose Operationen, keiner weiß Bescheid  :D
Semper Communis
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Fitsch

wieso?

Namenserteilung eines Kindes bei vorliegen einer (pränatalen) Vaterschaftanerkennung ist doch kein Problem. Lieg nur grad in Murnau, deshalb kann ich nicht in meiner Bibel nachschauen.

Sorgerechtsregelung? Wo gibts denn da ein Problem?

Hast ja meine pm ;)
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schlammtreiber

Das Problem ist weniger die Rechtslage als "menschliches Versagen". Sprich, wir telefonieren seit Wochen hauptsächlich mit Urlaubsvertretungen, die vom entsprechenden Fachgebiet grad keine Ahnung haben und uns dann meist an den falschen Kollegen weiterleiten der dann weiterleitet, leider zur falschen Kollegin  ;)
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bayern bazi

Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2009, 13:29:37
Das Problem ist weniger die Rechtslage als "menschliches Versagen". Sprich, wir telefonieren seit Wochen hauptsächlich mit Urlaubsvertretungen, die vom entsprechenden Fachgebiet grad keine Ahnung haben und uns dann meist an den falschen Kollegen weiterleiten der dann weiterleitet, leider zur falschen Kollegin  ;)


HIER BUCHBINDER WANNINGER  ;D ;D ;D ;D



glaub dei spieß muss zum entbinden ins allgäu - dann kann fitsch den papierkram erledigen  ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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