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Zusätzlicher freiwillger wehrdienst

Begonnen von Artur___, 01. Februar 2009, 15:38:24

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Artur___

Also ich wollte nach dem bund noch drei monate zusätzlich absolvieren, vorrausetzung wäre aber, dass ich am 1 Juli einberufen werde, da ich mein studuim im herbst beginnen möchte. bei dem FWD-Berater hätte ich schon sofort zustimmen können und der hätte mich, so wie ich es verstanden habe , auch sofort für dieses Quartal eintragen können.
Da ich mir aber noch nicht sicher war, habe ich ersteienmal nur dese erklärung bekommen, wo ich ja auch die zusätlichen 3 monate eintragen kann.
kann ich das jetzt noch irgendwie beeinflussen, damit ich auch am 1. Juli einberufen werde, reicht es da zum beispiel, wenn ich den berater nochma anrufe und das mit ihm kläre, oder kann der das auch net bestimmen, wann jemand einberufen wird?

Dennis812

Ja, die Chancen stehen üblicherweise gut, wenn man rechtzeitig mit dem zuständigen KWEA Kontakt aufnimmt.
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Artur___

Erstmal danke für die schnelle antwort :)
Wie läuft den das genau ab. kann ich mich drauf verlassen, wenn der berater mir sagt, dass ich dann am ersten juli einberufen werde, oder gibts dann noch was schriftliches.
Und wie sieht es mit den auslandseinsätzen aus, der berater meinte zu mir, die würden keine leude nehmen, die nicht schon min. 15 monate dabei sind. ich muss mich ja auch bereit erklären ins ausland zu gehen ( was mir net so lieb wäre  ;D), wenn ich zusätzlichen wehrdienst mache. aber nach dem berater würden die mich ja gar net nehmen oder ?

Timid

Zitat von: Artur___ am 02. Februar 2009, 14:38:10kann ich mich drauf verlassen, wenn der berater mir sagt, dass ich dann am ersten juli einberufen werde, oder gibts dann noch was schriftliches.

Fest steht es erst, wenn du den Einberufungsbescheid in Händen hältst!

ZitatUnd wie sieht es mit den auslandseinsätzen aus, der berater meinte zu mir, die würden keine leude nehmen, die nicht schon min. 15 monate dabei sind. ich muss mich ja auch bereit erklären ins ausland zu gehen ( was mir net so lieb wäre  ;D), wenn ich zusätzlichen wehrdienst mache. aber nach dem berater würden die mich ja gar net nehmen oder ?

Wer sich nicht dazu bereiterklärt, auch in einen Auslandseinsatz zu gehen, wird nicht über die 9 Monate hinaus Soldat bleiben können. Andererseits wird nur in den Auslandseinsatz geschickt, wer eine bestimmte Dienstzeit hinter sich und noch eine bestimmte mindeste Dienstzeit vor sich hat.

Trotzdem wird bei weitem nicht jeder FWDL, geschweige denn jeder Zeit- oder Berufssoldat, in den Auslandseinsatz geschickt, daher sind auch Verpflichtungszeiten von 10, 11, 12, ... Monaten möglich.

Sprich: Die Tatsache, dass man auf Grund einer "zu kurzen" Verpflichtungszeit nicht ins Ausland geschickt werden kann, bedeutet nicht, dass man nicht trotzdem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten kann!

Oder, auf deinen Fall bezogen: Du kannst, wenn du dich zu Auslandseinsätzen bereiterklärst (und alle anderen Voraussetzungen stimmen), für 12 Monate (bzw. 9+3) zur Bundeswehr gehen, wirst aber nach derzeitigem Stand der Dinge vermutlich trotzdem nicht ins Ausland gehen müssen, da dafür die Zeit der Vor- und Nachbereitung einfach fehlt.
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Artur___

Alles klar , danke für die super schnelle antwort  ;)
Was kan ich denn machen, wenn man mir sagt: " Ja du wirst im Juli einberufen, wir klären dass"
und wenn ich dann im juli warte und es kommt nix, habe ich dann eine möglichkeit zur Widerrufung meiner erklärung ?
denn ich will ja im herbst studieren bzw ausbildung machen

BulleMölders

Deine Erklärung zum freiwilligen längeren Wehrdienst kannst du natürlich widerrufen.
Dernen Grundwehrdienst wirst du aber trotzdem ableisten müssen, dass ist eine Pflicht und keine kann.

Artur___

Bekommt man währen des freiwilligen zusätzlichen wehrdienstes auch einen Mobilitätszuschlag ?

StOPfr

Zitat von: Artur___ am 12. Februar 2009, 20:02:04
Bekommt man währen des freiwilligen zusätzlichen wehrdienstes auch einen Mobilitätszuschlag ?
Nein!
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Flow

MUSS man als FWDL´er, bei bedarf, ins ausland, oder kann man dies auch dann verweigern? 

BulleMölders

Eine freiwillige längere Verpflichtung bedeutet immer einen uneingeschränkte Bereitschaft zu Auslandseinsätzen.
Ob es dann dazu kommt ist eine ganz andere Sache.

wolverine

Man sollte aber ganz deutlich sagen: Wenn man damit ein Problem hat, sollte man sich nicht dazu verpflichten!
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