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Werde ich noch einberufen?

Begonnen von Christian86, 21. Februar 2009, 12:38:21

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Christian86

Hallo!

Ich will hier mal kurz meinen Fall schildern.
Ich bin im Februar 2008, drei Monate vor meinem 22.Geburtstag im KWEA in Bamberg gemustert worden.
ergebnis: Tauglichkeitsstufe 2 (wegen zu hohem Blutdruck daraufhin für "Gebirgsjäger" ausgeschlossen worden).

Mein zuständiger Wehrberater meinte am Ende der Musterung zu mir: "Herr XY, viele Einberufungstermine haben wir nicht mehr für sie. 1.04.08 wird wohl zu knapp, aber 1.7.08 oder 1.10.08 holen wir dich."
Habe mich auf diese Aussage eigentlich auch verlassen und bin dementsprechend "kürzer getreten", was das finanzielle angeht, um die 9 Monate zu finanzieren.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss, wurde nach der Ausbildung direkt übernommen.
Und nun ist es so, dass sich die Bundeswehr bis zum heutigen Tage einfach nicht bei mir gemeldet hat. Auch der 1.01.09 ist ohne Brief vorbeigegangen.
Damals sagten die zu mir im KWEA dass sie sich "mindestens vier Wochen vorher" bei mir melden. Und der 1.4.09 ist mein letzter Einberufungstermin weil ich anfang Mai 23 werde.
Oder glaubt ihr, dass die Bundeswehr sich nächste Woche noch bei mir mit einem Einberufungsbescheid meldet? Bis zum 28.Februar hätten sie ja noch Zeit, also 7 Tage.
Hätte ja noch die möglichkeit anzurufen um mal zu fragen wie es jetzt ausschaut in meinem Fall !?

oder können die sich trotzdem noch bis 25 melden?
Weil manche bei mir auf der Arbeit meinten, wenn sie dich gemustert und bis zum 23. nicht gezogen haben, verlängert sich das ganze automatisch bis zum 25. Geburtstag.
Um eine verlässliche Aussage wäre ich dankbar.


beste Grüße und Danke,

Christian aus Kitzingen

mailman

Wenn du nicht zurückgestellt wurdest, ist normalerweise mit 23 Schluß.

StOPfr

Einberufungsbescheide können auch noch kurzfristiger vor dem jeweiligen Termin zugestellt werden.
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mailman

Muß man dazu nicht schriftlich auf diese Frist verzichten?

StOPfr

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob drei, vier Wochen vor Quartalsbeginn schon unter Fristverzicht fallen...
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BulleMölders

Da Einspruchs- oder Widerspruchsfristen im Normalfall eine Monat betragen, muss ein Bescheid ohne Fristverzicht spätestenz am 01.03. zugestellt sein.

Christian86

Danke für eure antworten.  :)
Ich werd einfach anfang der Woche mal dort anrufen und nachfragen ob noch mit mir geplant wird oder nicht.
Das ich bis heute noch nichtmal den "Ersatz für Ausfälle-Brief" bekommen habe, macht mich doch etwas stutzig.