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Vaterschatfsurlaub?

Begonnen von Fruchtgeist, 23. Februar 2009, 13:16:23

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Fruchtgeist

Moin.

Ich bin z.Z. im Wachbataillon, OG im 8 Dienstmonat (GWDL).

Ich habe meinem Gruppen füherer vor einigen Monaten gesagt, das ich Vater werde, er hat sich darauf hin erkundigt, wieviel urlaub mir dafür zustehen würden:

1 ganzer tag?!?!?!?!?


Das kann doch gar nicht sein Oder?

schlammtreiber

Doch, das ist korrekt.

Geburt des eigenen Kindes ergibt 1 Tag Sonderurlaub.
Will man länger Urlaub nehmen nach der Geburt (was regelmäßig der Fall sein dürfte) muss man zusätzlich seinen normalen Urlaub einsetzen.

Ist überall so, ob der Arbeitgeber Bundeswehr oder Siemens oder Franz-Josefs Lederhosenmanufaktur heißt ist dabei unerheblich.
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Fruchtgeist

Heute ist der ausrechnungstermin ( heute ist Kompanieurlaub ) Heute wird sie aber sicher nicht kommen, eher morgen oder übermorgen, am Wochenende haben wir Gruppenabnahme ( Wochenende weg am 1.3. ) Danach das wochenende (den 7.3. ) haben wir einen Einsatz. D.h. ich sehe meine Tochter, die gerade frisch geboren ist, 3 Wochen am stück nicht? Was ist das denn für nen Quatsch?!

Was passiert, wenn ich ne Woche zuhause bleibe?

Fruchtgeist

Unser KompanieChef ruft morgens im San bereich an und sagt, das keine KZH bekommt, wenn ein Einsatz ansteht o.ä., was ich auch verstehen kann, da sich einige immer verpissen wollen.

Urlaub gibt es nur als Kompanie urlaub.. Oder Sonder urlaub, denn ich ja bereits habe.. 1 ganzer tag..

Womit kann ich denn rechnen, wenn ich fehle?

schlammtreiber

Zitat von: Fruchtgeist am 23. Februar 2009, 13:55:46
D.h. ich sehe meine Tochter, die gerade frisch geboren ist, 3 Wochen am stück nicht? Was ist das denn für nen Quatsch?!

Hast Du schon Urlaub beantragt mit Begründung (Geburt Tochter) und wurde er abgelehnt?

ZitatWas passiert, wenn ich ne Woche zuhause bleibe?

What about "Café Viereck" for a starter?
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Fitsch

krank ist man im Standort, außer bei KzH  ;D

Wenn Du ne Woche zuhause bleibst kommen Deine Kameraden Feldjäger und holen Dich ab.

Deine Eigenmächtige Abwesenheit ist eine Straftat nach §15 WStG und kann mit bis zu 3 Jahren Bau geahndet werden.

Rechne für Dich aus was besser ist.

Ich empfehle ein Gespräch beim Disziplinarvorgesetzten (KpChef)

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/