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Wiedereinstellung trotz Arrest?

Begonnen von Timboh, 16. März 2009, 17:49:15

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Timboh

Tach zusammen,

möchte unbedingt wieder zurück zum bund. kleines problem: musste während meiner dienstzeit damals fünf tage ins viereck.
kurze erklärung:
war SaZ8 und hab aber im ersten halben jahr (probezeit) überschüssigen diesel angenommen. folge: zurückstufung auf w9 und arrest. der wehrdienst gilt als abgeleistet (urkunde, zeugnis) und das alles ereignete sich 2003 (personalakte -> 3 jahre -> löschung!?).
habe nun abitur nachgeholt und will! zurück. welche aussichten, meint ihr, habe ich? ps. werde im oktober 25

mailman

Welche Art von Dienstvergehen war das? Ich nehme an Diebstahl oder sowas in der Art.

sowas bleibt mit Sicherheit in deiner Akte.


Ich glaube nicht das du mit sowas überhaupt eingeladen wirst geschweige den eingeplant. Das wäre auch unfair gegenüber anderen.

Andi

Dieser Eintrag ist in der Disziplinarakte mittlerweile geschwärzt.
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Timboh

jep, war diebstahl. "aneignung fremden eigentums". sehr komplizierte sache. war zu doof und blauäugig. 18 jahre alt. hätte wegen den mir verhängnisvollen 10 litern schmutzdiesel nur nen vorgesetzten fragen sollen. anstatt dessen bin ich von korrektheit ausgegangen, weils gang und gebe war, selbst für die StoV wars normal. naja, letztendlich hätte ich es "aus meiner allgemeinen lebenserfahrung" wissen müssen. diese ist mit sicherheit nun da und unfair gegenüber anderen wäre es nicht, finde ich.

müsste geschwärzt sein? ist geschwärzt? die tatsache, dass ich "scheisse" gebaut habe oder, dass ich überhaupt SaZ war? Müsste ich dann zu den gründen warum nur 6 monate SaZ aussage machen oder schweigen?

gruß

Timboh

würde morgen erste telefonische schritte zur beratung einleiten. wo meint ihr am ehesten? wehrdienstberatung, zentrum für nachwuchsg. ...

Andi

Du brauchst nich versuchen dich hier zu erklären oder zu rechtfertigen.
Das du SaZ warst und entlassen wurdest steht selbst verständlich in deinr Stammakte.
Die Disziplinarsache ist aber geschwärzt.

Gruß Andi
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Timboh

#6
war nur für den mailman, weil diebstahl subjektiv zu hart klingt.
ok, geschwärzt ist gut. inwieweit sollte ich den vorfall bei bewerbung und co "preisgeben"?
generell hätte ich alle vorraussetzungen für ne offzlaufbahn erfüllt, wenn da dann nicht fragen kämen, warum ich nicht 8 jahre durchgezogen habe oder wenn nicht sogar persönlich in zuge meiner bewerbungsprüfung in meinen alten einheiten nachgefragt wird. oder kann man bei ner schwärzung davon ausgehen, dass das erst beim psychologen und einstellungsoffizier geklärt werden würde?
weisst du nur über die streichung bescheid oder könntest du vielleicht ma ne einschätzung abgeben? wär mir auch schon mit geholfen. oder eventueller hinweis auf offizielle ansprechpartner!? trotzdem danke für die antworten

gruß

mailman

Das solltest du schon beim Gespräch mit dem WDB angeben. Ich glaub in dem Bogen muß man das auch angeben.

Jedenfalls liegt dann der OPZ deine Stammakte vor in der steht das du Saz warst und entlassen wurdest und da wirst du dich rechtfertigen müssen.

Und mit diesen Gründen kommt man meiner Meinung nach nur schlecht durch. Wird wahrscheinlich dann eine charakterliche Nichteignung sein.

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