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Wiedereinstellung nach abgebrochener AGA??

Begonnen von darkangel19, 17. März 2009, 13:56:15

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darkangel19

Hallo. hoffe ihr könnt mir helfen.

wurde am 1.7.2006 in die oberpfalzkaserne eingezogen.
mir hat das damals wirklich spass gemacht, und ich war glücklich meinen traum erreicht zu haben.

irgendwann bekamm ich knie schmerzen und mir wurde mit der diagnose miniskus und knorpelschaden und fortgeschrittene athrose gesagt das ich wohl in ein paar tagen ausgemustert werde. im nachhinein habe ich aber erfahren das ich nen läppischen senk und spreizfuss habe.

mein gruppenführer hat mir damals gesagt ich soll mein wiederrufsrecht einlegen damit ich nochmal die change habe mich auf wiedereinsteller zu bewerben
das habe ich letztes jahr auch gemacht.
da wurde ich auf grund meiner schulischen bildung nicht genommen.
bin gerade dabei meinen schulabschluß nachzumachen und will mich im sommer wieder bewerben.
kann mir jemand einen hilfreichen tipp geben damit ich evtl. bessere changen habe????
klingt vll komisch aber BW ist wirklich mein traum und ich möchte unbedingt wieder eintretten....
hoffe ich könnt mir helfen.

danke schon mal im vorraus .....

mailman

Was sollte es für einen Sinn haben dich wieder zu bewerben? Wenn du schon damals kurz vor der Ausmusterung standest dann wird sich das auch jetzt nich ändern.

Falls du überhaupt eingeladen wirst, steht dazu bestimmt was in der G Akte und dann wirst du beim Arzt ausgmustert.

Natürlich musst du das auch angeben, da die die Aatrhose bekannt ist.

Es gibt soweiso ein paar unklarheiten. Ich neheme an du warst GWDL weil du "eingezogen" wurdest.

Da gibt es kein Widerrufsrecht es sei den du warst damals SaZ auf Widerruf.

darkangel19

das is ja des lustige .. Ich habe garkeine atrose..kein meniskus schaden und keinen knorpelschaden.....
war SAZ4
und ich hatte es auch nie.... bis auf den blöden senk und spreizfuss ( auf deutsch plattfuss) hab ich gaaaaaaaaaaaaarnix..... und das kann ich auch ärztlich belegen.....
hab die diagnose ja ohne röntgen bzw kernspin bekommen......

schlammtreiber

Zitat von: darkangel19 am 17. März 2009, 16:00:49
und das kann ich auch ärztlich belegen.....

Schön und gut, trotzdem wird das immer noch durch den Musterungsarzt untersucht und entschieden - wobei die Unterlagen Deines zivilen Arztes natürlich vorgelegt werden können
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Helft mit, daß es so bleiben kann

mailman

Zitat von: darkangel19 am 17. März 2009, 16:00:49
das is ja des lustige .. Ich habe garkeine atrose..kein meniskus schaden und keinen knorpelschaden.....
war SAZ4
und ich hatte es auch nie.... bis auf den blöden senk und spreizfuss ( auf deutsch plattfuss) hab ich gaaaaaaaaaaaaarnix..... und das kann ich auch ärztlich belegen.....
hab die diagnose ja ohne röntgen bzw kernspin bekommen......


Dann hättest du damals schon dagen Widerspruch einlegen können.

Wenn du dann selbst aufhörst bist du eigentlich selbst schuld.

darkangel19

hab ja wiedrruf eingelegt gegen die diagnose...aber es hat nix gebracht. hab ja des Arztschreiben von damals noch und die bescheinigung von meinem zivielarzt das ich keines der aufgeführten sachen habe.....


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