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sterbefall

Begonnen von sumo_flo, 18. März 2009, 11:05:11

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sumo_flo

hey kameraden,
mein problem ist dass meine oma seit nem monat im sterben liegt ich habe am 1.4 dienstantritt
und nun zu meiner frage wie läuft dss ab wenn sie stirbt nach dem ich dienstantritt hatte bekom ich  dann sonderurlaub oder kann ich dann überhaupt zu meiner famielie fahren??
danke im vorraus ich hofffe ihr könnt mir helfen!
grüße flo

mailman

Wenn ein Großelternteil stirbt bekommt man auch im zivilen keinen Sonderurlaub. Aber vllt. kannst du mit deinen Vorgesetzten reden.

Andi

Wie gesagt, die Möglichkeit von Sonderurlaub besteht beim Tod eines Großelternteils nicht, Anspruch auf Erholungsurlaub besteht für Grundwehrdienstleistende während der ersten drei Dienstmonate und für Soldaten auf Zeit für die ersten sechs Dienstmonate nicht.
Es kann aber sein, dass im Ausnahmefall doch Erholungsurlaub gewährt wird. Innerlich solltest du dich aber darauf einstellen keinen Urlaub zu bekommen. Wie mailman schon schrieb solltest du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen und direkt nach Dienstantritt auf die Situation hinweisen.

Schätze mal, dass das nicht die Antwort ist, die du hören wolltest.

Gruß Andi
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sumo_flo

ne nicht unbedingt dass was ich hören wollt! naja wird schon schief gehen!
danek für die infos
gruß

Dennis812

Ich hatte selber einen ähnlich gearteten Fall, hatte diesen noch nciht ganz geäußert und schon je einen Tag SU/EU.

MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Andi

Zitat von: Dennis812 am 19. März 2009, 19:34:17
MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.

Mutige Aussage, die bereits im Zivilen nicht zutrifft. Es gibt nunmal aus dienstlicher Sicht (und nichts anderes ist relevant) wichtigeres als das Begräbnis eines Familienmitglieds, insbesondere bei Verwandten zweiten Grades die keine Geschwister sind.

Gruß Andi
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Dennis812

Zitat von: Andi am 19. März 2009, 20:06:06
Zitat von: Dennis812 am 19. März 2009, 19:34:17
MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.

Mutige Aussage, die bereits im Zivilen nicht zutrifft. Es gibt nunmal aus dienstlicher Sicht (und nichts anderes ist relevant) wichtigeres als das Begräbnis eines Familienmitglieds, insbesondere bei Verwandten zweiten Grades die keine Geschwister sind.

Gruß Andi

Die Rechtslage ist mir durchaus bewusst, und das kein Anspruch besteht auch. Vielmehr stellt sich schlicht die Frage, ob es nicht einfach angebracht ist, jemandem in einer solchen, real existenten, Situation Urlaub zu gewähren.
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Andi

Nein, die Frage ist erst mal, ob es dienstlich möglich ist. Dann  stellt sich die Frage ob es dienstlich sinnvoll ist und wenn diese Frage bejaht werden wird man wohl auch Urlaub gewähren, andernfalls nicht (und davon ist in der AGA grundsätzlich auszugehen).
Und das ein Großelternteil stirbt ist im Normalfall auch nicht unbedingt eine "extreme Situation". Das passiert bei leiblichen Großeltern bis zu 4 Mal im Leben.
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sumo_flo

es ist aber wohl menschlich einem verstorbenen großeltern teil hinterher zu trauern und abschied zu nehmen!
ja es passiert 4 mal im leben aber man möchte ja von jedem einzelnn menschen der stirbt abschied nehmen oder?? man geht ja nicht nur zu der 4. beerdigung und nimmt von allen bei einer beerdigung abschied also das ist mal meine ansicht!
und einen menschen mit dem man aufgewachsen ist und ich (20) jahre lange kenn eigentlich schon gerne bei der beerdigung dabei sein würde!
gruß

Beobachter

@sumo_flo:

Ich denke deiner Ansicht wird hier keiner widersprechen und persönlich sehe ich es genau so.
Trotzdem: Einen Anspruch auf Urlaub hast du in diesem Fall nicht. Es kommt also auf den guten Willen deines Chefs an. Wie also bereits anfangs gesagt wurde, solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen.


wolverine

Bevor wir uns hier um persönliche Einstellung zu Pietät und Trauer diskutieren, warten wir doch einmal die Entscheidung des zuständigen Chefs ab. Und die folgt nicht "goodwill" sondern "Ermessen" und damit nach Recht und Gesetz. Ich bin da zuversichtlich, dass sie in beiderseitigem Sinne erfolgt.
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sumo_flo

ok ich sag euch auf jedenfall bescheid wie die geschichte endet!
auf jedenfall vielen dank für die infos!
gruß

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