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Rückkehr in die Bw nach feiwilligem Austritt

Begonnen von anne_19, 21. April 2009, 15:09:27

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anne_19

Meint ihr ich könnte in die Bw zurück kehren? ???

Ich wurde letzten Sommer als OA (ohne Studium) eingezogen.Nach einem Monat habe ich vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Könnte ich erneut als OA eingestellt werden oder kehrt einem die Bw den Rücken zu, wenn man sich freiwillig von ihr abgewendet hat? Müsste ich noch einmal zur OPZ?

DrunkenHans

also ich bezweifel das sie dir ne 2te chance geben, die werden dich dann, WENN du eingeladen wirst, bestimmt fragen WARUM du aufgehört hast, und wer ihnen garantiert das du das nicht wieder machst.

mailman

Wenn man vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat, sieht es etwas besser aus, als wenn man anderweitig ausgeschieden ist.

Über Chancen kann keiner was sagen. Einfach bewerben und dann abwarten. Im Falle einer Einladung muss man natürlich damit rechnen das man auf diese Thematik angesprochen wird.

Aber über Chancen, oder nicht Chanchen kann hier niemand was sage. Ich wurde beispielsweise mit einer ähnlichen Situation nicht mal eingeladen. Ein Kamerad von mir, wurde eingeladen und ist heute Feldwebel. Also pauschal kann man gar nichts sagen.

Pete85

Als ich an der OPZ war, hatten wir auch so einen Fall da...
Sie konnte wohl ihre Gründe gut erklären und wurde wieder eingestellt... Der Personaloffizier meinte, dass sie schon der zweite solche Fall in dem Jahr war. Ist wohl dennoch eher die Ausnahme als die Regel - hängt ja auch von deinen Leistungen (Schulnote/Test im KWEA verglichen mit dem Rest des Jahrganges...) ab, ob du überhaupt wieder eingeladen wirst. Dort wird es auf jeden Fall Thema sein und sehr genau analysiert. Die OPZ-Tests sind vollständig zu wiederholen!
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

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