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beschwerde wegen 3-4 wochen zu spät wehrsold

Begonnen von captainwellington, 20. Juli 2004, 20:46:03

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captainwellington

hallo, ich schreibe noch mal, da ich wieder eine frage habe:
wer weiß , wie  man eine beschwerde schreibt, und wie sie adressiert werden muss. etc....??

tatbestand ist folgender: der ReFü meiner Einheit hat komplett für alle GWDL'er und FWDL'er vergessen, den Wehrsold und V-Geld zu überweisen. das heißt , dass nun alle leute, die ja nur um die 400-1000 euro bekommen, keinen sold in diesem monat juli erhalten, da auch nur einmal im monat die kasse überweisungen vornimmt.

ich will mich nun über den refü beschweren, aber wem gebe ich die beschwerde, wie adressiere ich sie, etc.
hat jemand eine vorfertigte beschwerde, oder ein beispiel-exemplar.???
bitte mailen an captainwellington@web.de

BIN FÜR JEDE INFO DANKBAR! schreibt zu diesem thema was ich könnt und wisst !
danke !

BwOG

Hallo!

Puh..wenn das wirklich so ist, dann wäre das eine ganz gravierende Dienstpflichtverletzung.
Das würde nicht nur den ReFü treffen, sondern schon etwas sehr viel weiter oben!

Die Auszahlung ist ein absoluter Rechtsanspruch und eine absolute Pflicht des Dienstherrn. Notfalls könntest Du diese auch im Rahmen der WBO einklagen und würdest dann Recht bekommen.

Ich würde an Deiner Stelle aber erstmal schauen, wie sich das auf einer anderen Ebene lösen lässt: Ideal wäre für so einen Fall der Vertrauensmann. Habt ihr schon einen gewählt?

Was sagt denn Dein KpChef/KpFw dazu????
Mein alter Spieß hätte jedenfalls schon dafür gesorgt, daß das Geld pünktlich bar ausgezahlt worden wäre.....

Berichte mal, was draus geworden ist!

MkG!

Panzergrenadiere: Dran! Drauf! Drüber!

schlammtreiber

Wende Dich an Deinen Disziplinarvorgesetzten, der leitet die Beschwerde gegebenenfalls weiter an die Vorgesetzten des ReFü.

Mein persönlicher Tipp: lass es

Der ReFü ist auch nur ein Mensch, sowas kann passieren. Der wird wahrscheinlich schon genug aufgeblasen von allen Seiten, im jetzt auch noch "offiziell" auf dem Dienstweg eine reinzuwürgen, das braucht es wahrscheinlich gar nicht mehr...

:-\
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captainwellington

hallo
fakt ist nun, dass der refü es 1.vergessen hat , 2. mit der neuen software nicht klargekommen ist.
beide gerüchte schweben im raum
weiterhin fakt ist, dass er ende juni eine woche mit auf übung war, und danach 1-2 wochen urlaub hatte. und beim thema geld muss man ganz früh anfangen.....denn unser refü hat kein konto von dem er an wehrpflichtige direkt überweist, sondern das läuft über die bundeskasse trier, und denen muss er mindestens 2 wochen vorher die zu  zahlenden beträge einreichen.......(bundeswehr halt, bürokratie ! über 1000 ecken muss es laufen !)

nun soll das geld angeblich am 23.7 auf dem konto sein. aber wenn nicht, dann werde ich auf jedenfall am montag morgen eine beschwerde einreichen, denn dies wäre sonst wieder BESCHISS.
und an den wehrbeauftragten habe ich eh vor zu schreiben, um ihn davon in kenntnis zu setzen, was bei uns passiert !

aber wer weiß nun, wie  man genau diese beschwerde adressiert ? und schreibt ?
danke im voraus. !

schlammtreiber

Anschrift des Wehrbeauftragten hängt in jeder Einheit am schwarzen Brett aus.
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Timid

#5
Zitat von: captainwellington am 21. Juli 2004, 17:05:57(bundeswehr halt, bürokratie ! über 1000 ecken muss es laufen !)

Das ist nur dummerweise NICHT auf die Bundeswehr beschränkt - es gibt auch noch genug andere Dienststellen, Ämter und sonstige Behörden, die genau den selben Dienstweg gehen müssen und ihn einzuhalten haben. Und das hat auch seine Vorteile - so wird es wesentlich schwieriger, Gelder zu hinterziehen. Aber darum geht es ja hier nicht ...

Zitatnun soll das geld angeblich am 23.7 auf dem konto sein. aber wenn nicht, dann werde ich auf jedenfall am montag morgen eine beschwerde einreichen, denn dies wäre sonst wieder BESCHISS.

Hat das jemand so schriftlich verlautbaren lassen? Wenn nicht, gibt es wohl kaum eine Möglichkeit, denjenigen dafür zu belangen: Wenn etwas nicht schriftlich vorliegt, gab es das auch nicht ...

Zitataber wer weiß nun, wie  man genau diese beschwerde adressiert ? und schreibt ?

Schreib die Beschwerde an deinen Disziplinarvorgesetzten (mit Zusatz "o.V.i.A." - oder Vertreter im Amt, wenn er zu dem Zeitpunkt nicht anwesend sein sollte; so wird vielleicht gewährleistet, dass die 14 Tage Frist eingehalten werden). Der wird die bearbeiten und den zuständigen Stellen (vermutlich Kommandeur) weiterleiten.

Wie schreibt man sowas? Wie würdest du es schreiben?  :)


Im Prinzip handelt es sich bei einer Beschwerde lediglich um einen normalen (formlosen) Brief, in dem du deinen Beschwerdewillen kund tust und aufführst, weshalb du dich über wen beschweren willst.

Also z.B.:
"Sehr geehrter Herr XY/Sehr geehrte Frau XY (DV; je nachdem, was zutrifft),
hiermit möchte ich Beschwerde einreichen über den Herrn <Dienstgrad, Name>, derzeit ReFü bei <Dienststelle>."
Dann folgt die Begründung bzw. eine Erläuterung, weshalb du dich beschwerst. Und zum Schluss vielleicht noch einen Satz wie z.B.:
"Ich bitte höflichst um Weiterleitung dieser Beschwerde an die zuständigen Personen.", um ganz sicher zu gehen. In den Briefkopf das Datum, deine PK, Name, Einheit, Dienstgrad. Fertig, Aus, Applaus.
Ansonsten frag deinen TE-Führer, den Spieß oder den KpChef, die werden dir sicherlich weiterhelfen.

Für den Wehrbeauftragten kannst du im Prinzip den selben Schrieb nehmen, nur führst du keine Beschwerde, sondern informierst ihn über den entsprechenden Sachverhalt.
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captainwellington

disziplinarvorgesetzer ist dann der zugführer ? oder wäre es in meinem fall mein stationsleiter (bin auf einer fernmeldestation, d.h. mit 20 leuten , der chef und zugführer ist in einer anderen stadt, und um diese herum gibt es 6 stationen, mit den leuten von unsere einheit besetzt !)

schlammtreiber

Disziplinarvorgesetzter heißt normalerweise ab Kompaniechef aufwärts.
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