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Umzugskosten, Darlehn... Dienstbeginn !?

Begonnen von Fluchs, 04. Juni 2009, 20:10:17

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Fluchs

Hallo Leute,

Also ich werde zum 1.10.09 zum Bund gehen SAZ 12 FA.
Werde sowohl meine AGA als auch den weiteren Dienst an dem selben Stadtort machen.

Nun besteht folgendes Problem:

1. Als ich beim ZNWG war, wurde aufgenommen, das ich unverheiratet bin und keine Wohnung besitze.
Was soweit aber nicht richtig ist... Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, jedoch bin ich nicht im Mietvertrag als Hauptmieter gemeldet, da die Wohnungsgenossenschaft nur einen Person als Mieter einträgt = Ausnahme, Verheiratete Personen. Ich teile mir ja dennoch die Kosten der Wohnung mit meiner Freundin.

2. So nun hab ich die Umzugskostenvergütung als Unverheirateter ohne Wohnung zugesagt bekommen, das heißt ich bekomme kein Trennungsgeld.
Also muss ich ja zwei Wohnungen bezahlen die von mir und meiner Freundin und die Stube in der Kaserne.
Meine Freundin kann unsere Wohnung alleine nicht bezahlen.

kann ich das noch ändern lassen?

3. Meine Freundin ist seit kurzem Schwanger 3Woche und wir wollen deshalb auch Heiraten.. ich würde Sie gerne mit dort hin nehmen, also mir Kasernen nahe eine Wohnung suchen. (Vor Dienstbeginn) also spätestens September.
Ist es möglich bzw. kann ich beim Bund ein zinsloses Darlehn oder sonstiges beantragen, damit ich den Umzug finanzieren kann? Selbst kann ich mir das nicht leisten.

Ich weis das ich dennoch in der AGA und bei Lehrgängen in der Kaserne nächtigen muss.
Es geht mir nur darum, da mein Wohnort ca. 400km von der Kaserne entfernt ist, ich sie bei mir haben will wenn unser Nachwuchs kommt und Sie nicht später wenn sie hochschwanger ist den Umzugsstress hat.



gruß

Andi

Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17So nun hab ich die Umzugskostenvergütung als Unverheirateter ohne Wohnung zugesagt bekommen, das heißt ich bekomme kein Trennungsgeld.

Was auch völlig korrekt ist.

Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17Also muss ich ja zwei Wohnungen bezahlen die von mir und meiner Freundin und die Stube in der Kaserne.

Nein, die Unterkunft in der Kaserne ist keine Wohnung und dafür werden pro Monat auch nur um die 90€ vom Grundgehalt abgezogen. Also ist doch genug Geld da.

Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17kann ich das noch ändern lassen?

Nein, warum?

Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17Ist es möglich bzw. kann ich beim Bund ein zinsloses Darlehn oder sonstiges beantragen, damit ich den Umzug finanzieren kann? Selbst kann ich mir das nicht leisten.

Für das erstmalige Einrichten eines eigenen Hausstandes kann ein zinsloses Darlehen in Form von einer Vorauszahlung der Bezüge von bis zu 2500€ beantragt werden. Pro Monat werden dann bis zur Tilgung 125€ von den bezügen einbehalten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Fluchs

Naja das mit dem ändern war nur die Frage, wenn das mit dem Umzug nicht klappt. Damit ich das Trennungsgeld bekomme und die andere Wohnung leichter zu finanzieren ist.

Aber egal, wenn das geht mit dem Darlehen ist das schon meine Rettung. Werde dann dort mal Anrufen und beantragen.

Ich danke dir für die Antwort!
gruß

Fluchs

Achso noch eine Frage....

Kann ich denn die Bundeswehr Speditionen und die Wohnungsfürsorge auch nutzen auch wenn es übers Darlehen läuft? oder muss ich mich dann selber drum kümmern?

Kommt mir ja am ende billiger bzw. stressfreier !?

wolverine

Zum Thema ändern: Sie sind definitiv im moment nicht verheiratet und da Sie nicht im Mietvertrag stehen, haben Sie auch keinen eigenen Hausstand. Darum sind Ihre daten völlig korrekt aufgenommen und es ist nichts zu ändern.
Da Sie umziehen möchten und die UKV zugesagt bekommen haben, ist doch auch alles in Ordnung. Wie gesagt: Für die Ersteinrichtung steht Ihnen die Möglichkeit des Vorschusses zu, den Sie in 20 Monatsraten zurück bezahlen müssen (wird automatisch von den Dienstbezügen einbehalten). Anträge gibt es beim Rechnungsführer und Ihr Spieß wird Ihnen hierbei helfen.

Selbstverständlich können Sie die Wohnungsfürsorge des Bw-Dienstleistungszentrum und Speditionen des Rahmenvertrags nutzen.
Bei Ihnen läuft also alles so, wie es soll.
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Fluchs

ok vielen dank !

Es war nur so, das ich verunsichert war, es gibt ja zwei Arten der UKV zusage.
Zitat1.
Zusage der UKV bedeutet, daß dir die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehenden Kosten erstattet werden. Makler, Anreise zu einem Besichtigungstermin, Umzugsfirma...

2.
der Umzug ist die Dienstantrittsreise, also die erste Fahrt zum Dienstantritt. Danach wohnt man in der Kaserne.

und bei mir Trifft ja zweitens zu, da ich zum ersten mal den Dienst antrete, unter 25 bin und ohne eigene Wohnung.
Aber wenn das dann dennoch funktioniert in Verbindung mit dem Darlehen ist das schon ok so.
Ich hab beim Rechnungsführer schon angerufen, die hatten aber keine Zeit und ich werde heute noch zurück gerufen und dann will er alles mit mir durchgehen.


sliderbp

Gibt es diese "Umzugs- und Wohnkredite" eigentlich bei jeder "Behörde" oder ist das ne bundeswehreigene Sache ?

ulli76

Der Kredit ist nur zur Einrichtung des ersten Hausstandes gedacht. Also um sich so Sachen wie Besteck, Töpfe, Klobürste und was man halt so braucht zu kaufen.

Für Umzüge gibt´s keinen Kredit, denn der wird ja erstattet.

Zusätzlich kann man noch Geld für die Anschaffung eines Herdes bekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

sliderbp

Ich frage nur, weil ich mich bei einer Bundesbehörde beworben habe und da demnächst Vorstellungsgespräch habe.
Leider siehts bei mir jetzt am Ende des Studiums ziemlich knapp aus mit dem Geld und bei so nem Umzug kommt ja schon gewaltig was zusammen (Kaution, Erstmiete, Transporter/Benzin), dazu noch die Lebenshaltungskosten des ersten Monats ohne Einkommen. Da wäre eine "Starthilfe" natürlich gerne gesehen ... aber wer fragt schon gerne beim Bewerbungsgespräch danach  :-\.

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen was im Allgemeinen machbar ist ?
Ändert sich was, wenn man arbeitslos gemeldet ist ... was weiß ich ... geht dann die Verantwortung dafür zur Arbeitsagentur? Im Einladungsschreiben steht nämlich schon, dass die Reisekosten nur übernommen werden wenn man nicht arbeitssuchend gemeldet ist, ansonsten muss man sich deswegen an die Arbeitsagentur wenden.

ulli76

Naja, da würd ich mal auf deren Homepage oder im Infomaterial von denen schauen, bzw. beim Vorstellungsgespräch einfach mal fragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Bei Ersteinstellung im öffentlichen Dienst gilt das Bundesumzugskostengesetz und der Umzug wird in dessen Rahmen erstattet respektive Trennungsgeld gezahlt. Der Gehatsvorschuss ist in den Aufführungsrichtlinien zu § 10 BBesG des Rechtsträgers der Behörde geregelt.
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sliderbp

Oha, viele wohlklingende Schlagwörter.
Danke, da werd ich mich mal schlau machen.

Admirabilis

Ist es nicht bei anderen Bundesbehörden auch so, dass man im vorhinein bezahlt wird?
Somit würde sich das Problem des geldlosen ersten Monats doch erledigen...

Ernstgemeinte Frage, mit Bitte um Beantwortung...

wolverine

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