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Normen für Stiefel

Begonnen von Starfox, 01. August 2009, 05:27:11

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Timid

Zitat von: MediNight am 02. August 2009, 15:43:42Abgesehen davon laufen auch nicht wirklich viele Kameraden herum, die mir dazu Vorschriften machen könnten ;) !

Halte ich allerdings für ein denkbar schlechtes Argument ...

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 16:28:11Beschafft sich ein Soldat die Bergstiefel selber, so wüsste ich nicht was gegen das Tragen spricht, da sie "Farbe und Form" der dienstlich gelieferten Standard Stiefeln entsprechen. Da ich selber Vorgesetzter bin, würde ich es auch niemals einem Soldaten verbieten diese Stiefel zu tragen, es sei denn wenn Formaldienst ansteht.

Ich kann es gerne nochmal schreiben: Die Gebirgsstiefel sind einigen wenigen Truppengattungen/Verbänden vorbehalten! Speziell den Resten der ehemaligen 1. GebDiv. Im Rahmen der Auslandseinsätze mag es noch andere "Berechtigte" geben, aber die ZDv 37/10 ist da ansonsten relativ eindeutig.

ZitatFragwürdige Auftritte wie des Herrn HF in der AGA sowie dem genannten KpChef wird es immer geben.

Fragwürdig? Was ist an den oben genannten Beispielen fragwürdig? Die Kameraden setzen geltende Befehle um - das ist nicht fragwürdig, sondern eine der Hauptaufgaben eines jeden Vorgesetzten!
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snake99

Zitat von: Timid am 02. August 2009, 18:49:39
Ich kann es gerne nochmal schreiben: Die Gebirgsstiefel sind einigen wenigen Truppengattungen/Verbänden vorbehalten! Speziell den Resten der ehemaligen 1. GebDiv. Im Rahmen der Auslandseinsätze mag es noch andere "Berechtigte" geben, aber die ZDv 37/10 ist da ansonsten relativ eindeutig.

Und welches schlüssige und stichhaltige Argument spricht gegen das Tragen der Bergstiefel, als "Nichtangehöriger" der Gebirgsjäger? Ich kann absolut keins erkennen, außer absolut überflüssige "Vorschriftenrumreiterei".

Außerdem noch mal, die Bergstiefel entsprechen sehr wohl Farbe und Form der dienstlich gelieferten Kampfstiefel (so wie es auch in der Vorschrift gefordert wird, wenn es um privat beschaffte Stiefel geht), einziger Unterscheid, die einen sind dienstlich geliefert, die anderen privat beschafft, jedoch das gleiche Modell wie es auch die Bw beschafft.

Also ... "Kirche im Dorf" lassen und so reagieren, dass man beiden Seiten gerecht wird. Immerhin geht es nur um ein Paar dämliche Stiefel und dem damit verbundenen Tragekomfort. Anderes Beispiel: Kein Soldat würde auf die Idee kommen, seine dienstlich gelieferte P8 gegen seine private "Magnum" zu ersetzen ...
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StOPfr

Zitat von: Timid am 02. August 2009, 18:49:39
Zitat von: MediNight am 02. August 2009, 15:43:42Abgesehen davon laufen auch nicht wirklich viele Kameraden herum, die mir dazu Vorschriften machen könnten ;) !

Halte ich allerdings für ein denkbar schlechtes Argument ...

...und fragwürdig (!) noch dazu.
Denn gerade wenn es wenige Kameraden gäbe, die dazu Vorschriften machen könnten, wäre es besonders wichtig, sich vorbildlich zu verhalten.

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13
Anderes Beispiel: Kein Soldat würde auf die Idee kommen, seine dienstlich gelieferte P8 gegen seine private "Magnum" zu ersetzen ...
Ich finde dieses Beispiel nicht besonders beispielhaft. Um genau zu sein: Es ist an den Haaren herbeigezogen...
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snake99

Zitat von: StOPfr am 02. August 2009, 19:17:51
Ich finde dieses Beispiel nicht besonders beispielhaft. Um genau zu sein: Es ist an den Haaren herbeigezogen...

Habe extra ein sehr überspitztes Beispiel genommen, um den eigentlichen Unsinn der "Stielfrage" aufzuzeigen ;)
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Timid

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13Und welches schlüssige und stichhaltige Argument spricht gegen das Tragen der Bergstiefel, als "Nichtangehöriger" der Gebirgsjäger? Ich kann absolut keins erkennen, außer absolut überflüssige "Vorschriftenrumreiterei".

Die ZDv ist per se ein in sich schlüssiges und stichhaltiges Argument ... Sie ist ein gültiger Befehl, dem jeder Soldat Folge zu leisten hat, nicht mehr, nicht weniger! Du hast sie (gerade als Vorgesetzter und damit auch Vorbild für die Soldaten, denen du vorgesetzt bist) einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen.
So einfach ist das mit Befehl und Gehorsam ;)

Und die Entscheidung, ob jemand Berg- statt Kampfstiefel tragen darf, stände dir mit deinem Dienstgrad, mit Verlaub, nicht einmal ansatzweise zu ... Selbst der direkte Disziplinarvorgesetzte dürfte sowas nur vorübergehend erlauben!

ZitatAlso ... "Kirche im Dorf" lassen und so reagieren, dass man beiden Seiten gerecht wird. Immerhin geht es nur um ein Paar dämliche Stiefel und dem damit verbundenen Tragekomfort.

Es gibt immer gute Gründe, weshalb jemand meint, die ZDv nicht einhalten zu müssen ... Und es gibt genug Möglichkeiten, kundzutun, wenn man Verbesserungsbedarf sieht! Die ZDv ist nicht in Stein gemeißelt.
Sich einfach nicht daran zu halten, ist aber eine eher ... suboptimale Lösung ... Und wenn man auf die richtigen Personen trifft, z.B. Soldaten, die einem auf Grund ihres Dienstgrads vorgesetzt sind, Feldjäger etc., dann hat man unter Umständen ein Problem ... Da wird einem dann auch alles Rumschreien "Vorschriftenrumreiterei" nichts mehr bringen!
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snake99

#20
Timid, ich weiß nicht warum du dich so aufregst, denn ...

1. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln. Der Unterschied, der dienstlich gelieferte Stiefel hat eine Versorgungsnummer, der private nicht. Somit kann ich keinen eindeutigen Verstoß gegen eine Vorschrift feststellen. Auch ich, der "nur" der Fm Truppe angehörig war, bin in Bergstiefeln rumgelaufen, weil sie für mich einfach wesentlich bequemer waren als die Standard Kampfstiefel. 

2. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Vorgesetzter das Tragen dieser Stiefel verbietet.

3. Jeder Soldat kann relativ problemlos eine "ärztliche Tragegenehmigung" bekommen, wenn er angibt, dass er in den Standard Kampfstiefeln Probleme  (wie zum Beispiel Blasenbildung, Druckstellen, etc.) hat.

4. Ich habe noch nie gehört, dass ein Feldjäger wegen angeblich nicht vorschriftskonformer Kampfstiefel ein "Ermittlungsverfahren" eröffnet. Die Jungs haben andere Sorgen, als sich mit solchen "Kindergartenproblemen" auseinander zu setzen.

Hierzu eine Geschichte aus meiner Dienstzeit:
Ein junger, dynamischer, (ober)motivierter Lt lief durch die Kaserne. Er begegnete einem altgedienten OStFw mit dunkelbraunen Kampfstiefeln (diese Stiefel sollen in der Tat irgendwann mal übergangsweise ausgegeben worden sein). Der Herr Lt forderte den Kameraden OStFw auf, seine Stiefel gegen schwarze Kampfstiefel zu tauschen. Noch am gleichen Tag hatte der Kamerad Lt einen Termin beim Kdr. Der Herr OStFw saß nämlich nur 2 Büros vom Kdr im Stab entfernt. Der Kdr fragte den Kameraden Lt, ob er als junger karrierewilliger Offizier tatsächlich seine Hautaufgabe darin sähe, sich über das Schuhwerk altgedienter Kameraden Gedanken zu machen. Wenn ja, müsste dies unbedingt in seinem nächsten Beurteilungsbeitrag erwähnt werden ....

Ob sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, kann ich nicht sagen, aber denkbar ist es schon ... Vor allem die Reaktion des Kdr's halte ich für nicht ausgeschlossen :)


Edit:
Schaue ich mir einige Einsatzfotos an, auf denen Soldaten abgebildet sind die in AFG ihren Dienst tun, so staune ich immer wieder .... eine Vielzahl der dort getragenen Ausrüstungsgegenstände ist nie und nimmer dienstlich geliefert. Und wen stört es? Niemanden :)
 
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Timid

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 20:45:45Timid, ich weiß nicht warum du dich so aufregst

Das kann ich dir genau sagen: Es gibt klare Vorschriften und Befehle in der Bundeswehr. Du versuchst gerade mit Macht, eine Erklärung zu finden, weshalb man sich schon an grundlegendste Befehle (betreffend das einheitliche Aussehen und die Funktion der alltäglichen Schutzbekleidung des Soldaten, auch genannt "Uniform") nicht halten müsste bzw. weshalb der einzelne Soldat diese zu seinem ganz subjektiven "Wohlbefinden" einfach ignorieren soll.


Zitat1. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln.

Die Bergstiefel, die ich so kenne, haben vielleicht die gleiche Farbe, aber bei weitem nicht die gleiche Form von Kampfstiefeln. Wäre auch relativ sinnlos, da dann wohl auch die Funktion relativ identisch wäre ...
Und: Auch die dienstlich gelieferten Bergschuhe haben eine andere Form (und gegebenenfalls Funktion!) als die dienstlich gelieferten Kampfschuhe!

Zitat2. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Vorgesetzter das Tragen dieser Stiefel verbietet.

Schön für dich! Ich habe schon oft genug miterlebt, dass Soldaten ihre Uniform in einen "vorschriftskonformen" Zustand bringen durften. Dabei ging es dann um Dinge wie Namensbänder und Schulterklappen in Flecktarn, das gute "Nacht"-Tätigkeitsabzeichen oder ähnlichen "Kleinkram".

Zitat3. Jeder Soldat kann relativ problemlos eine "ärztliche Tragegenehmigung" bekommen, wenn er angibt, dass er in den Standard Kampfstiefeln Probleme  (wie zum Beispiel Blasenbildung, Druckstellen, etc.) hat.

Schön für ihn! Das ist aber dezent etwas anderes als "ich trag lieber den Bergschuh, der macht so einen schlanken Fuß" o.ä.!

Zitat4. Ich habe noch nie gehört, dass ein Feldjäger wegen angeblich nicht vorschriftskonformer Kampfstiefel ein "Ermittlungsverfahren" eröffnet. Die Jungs haben andere Sorgen, als sich mit solchen "Kindergartenproblemen" auseinander zu setzen.

1. Die Feldjäger kontrollieren auch heutzutage noch an Bahnhöfen etc. die anwesenden Soldaten.
2. Wenn ihnen dort entsprechende Missstände auffallen, dann werden diese auch auf dem dafür vorgesehenen Weg weiterverfolgt.

ZitatOb sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, kann ich nicht sagen, aber denkbar ist es schon ... Vor allem die Reaktion des Kdr's halte ich für nicht ausgeschlossen :)

Befrag mal Kameraden F_K zu dem Thema ...

ZitatSchaue ich mir einige Einsatzfotos an, auf denen Soldaten abgebildet sind die in AFG ihren Dienst tun, so staune ich immer wieder .... eine Vielzahl der dort getragenen Ausrüstungsgegenstände ist nie und nimmer dienstlich geliefert. Und wen stört es? Niemanden :)

Wieso auch? Auslandseinsatz ist Auslandseinsatz, Grundbetrieb im Inland ist Grundbetrieb im Inland. Im Ausland gibt es gegebenenfalls Ausrüstungsgegenstände, die man hier in Deutschland nur auf Bildern zu sehen bekommt, dort werden aus Gründen der Funktionalität gegebenenfalls auch ganz andere Dinge erlaubt oder befohlen als hier in Deutschland. Also - was sagt das jetzt über die Bundeswehr im Allgemeinen aus? Genau: Nichts!
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snake99

#22
ZitatDie Bergstiefel, die ich so kenne, haben vielleicht die gleiche Farbe, aber bei weitem nicht die gleiche Form von Kampfstiefeln.

Beide Stiefelarten sind in der Bw zu finden. Keine Vorschrift sagt aus, dass ausschließlich Gebirgsjäger befugt sind Bergstiefel zu tragen ;) Somit ist die Rechtmässigkeit eines "Bergstiefeltrageverbots" fragwürdig, da die Vorschrift lediglich Angaben zur Farbe und Form macht.

ZitatSchön für dich! Ich habe schon oft genug miterlebt, dass Soldaten ihre Uniform in einen "vorschriftskonformen" Zustand bringen durften. Dabei ging es dann um Dinge wie Namensbänder und Schulterklappen in Flecktarn, das gute "Nacht"-Tätigkeitsabzeichen oder ähnlichen "Kleinkram".

Offensichtlich scheinen da einige Vorgesetzte zu viel "Freizeit" zu haben, wenn sie sich über diese Kleinigkeiten aufregen und womöglich zeitintensive Maßnahmen initiieren. Doof, wenn selbst der Generalinspekteur des Heeres mit Dienstgradabzeichen in Flecktarn rumläuft ;)

ZitatDas ist aber dezent etwas anderes als "ich trag lieber den Bergschuh, der macht so einen schlanken Fuß" o.ä.!

Ich habe meine Bergstiefel nicht getragen, weil sie "einen schlanken Fuss machen", sondern weil sie einfach funktioneller und bequemer waren als der Standard Kampfstiefel. Im übrigen habe ich diese Aussage (schlanker Fuß) nicht getätigt ;)

Zitat... dort werden aus Gründen der Funktionalität gegebenenfalls auch ganz andere Dinge erlaubt oder befohlen als hier in Deutschland

Ja wie kann das denn? Das wäre ja ein eindeutiger Verstoss gegen Vorschriften! Irgendwie widersprichst du dir da gerade selber ... oben setzt du dich noch für die "strikte, kompromisslose Einhaltung" von Vorschriften ein, in Verbindung mit einem Auslandseinsatz legitimierst du etwaigige Vorschriftenverstöße im Bezug auf die pers. Ausrüstung ...

Ich persönlich habe immer die Funktionalität bei der Auftragserfüllung im Auge gehabt und habe dabei nie Probleme bekommen. Wenn ein Soldat im T-Bereich meinte seine Sonnenbrille aufzusetzen, weil die Sonneneinstrahlung zu stark war, war auch das okay für mich. Im Einsatz fragte auch keine "Sau" danach, ob eine Sonnenbrille dienstlich geliefert ist oder nicht :)

Edit:
Wenn ich mich recht erinnere hatten wir die Diskussion über die Rechtmässigkeit privat beschaffter Ausrüstung schon mal. Schaue ich mir heute die Truppe an, so hat sich einiges getan. Die Toleranzgrenze ist (vermutlich durch die Auslandseinsätze) stark nach oben gewichen. Im Großen und Ganzen interessiert es keinen Vorgesetzten mehr, wenn einer seiner Soldaten mit einem privat beschafften Holster oder how ever rumläuft, da die Masse der Vorgesetzten diese Dinge bereits selber zum Einsatz bringen ;) Man kann nunmal "kein Wasser predigen und Wein trinken".

Wenn ein Soldat meint, mit Namensbändern in Flecktarn rumzulaufen .. bitte, dann soll er es tun und sein Geld dafür ausgeben. Macht dies aus ihm womöglich einen schlechtere Soldaten? Nein!
Meint ein Rekrut in der AGA mit seinen Bergstiefeln zu kommen, so wird auch dieser keine wirklichen Probleme bekommen. Nur wird er sich eine Menge "blöder" Kommentare evtl. anhören müssen. Wenn er ein dickes Fell hat ... bitte schön. 
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mailman

Wenn es die Masse der Vorgesetzten macht, dann muss es noch lange nciht in Ordnung sein.

Und gerade ein Holster sollte man nicht privat beschaffen, den hier kommt es auch auf Sicherheit an.

MediNight

Was die "ärztliche Verordnung" von Kampfstiefeln betrifft, ist das ein Gerücht, das sich hartnäckig hält!

Es gibt einen mehrseitigen Befehl vom SanAmtBw als dem obersten fachlichen Vorgesetzten im ZSanDstBw, in dem explizit und ausführlich erläutert wird, dass es genau dieses "Rezept" nicht geben kann und darf! Wer solche Probleme mit seinen Füßen hat, bei dem sind entsprechende Fehlerziffern zu vergeben, die sogar bei Berufssoldaten zu einem DU-Verfahren führen können! Deswegen gibt es "per Order Mufti" definitiv KEINE Kampfstiefel (mehr) auf ärztliche Verordnung!

Aber solche "urban legends" halten sich immer relativ lange über Wasser ;) !

Ausserdem hat die Bundeswehr mittlerweile richtige Bergstiefel von Meindl beschaffgt, und nicht mehr die "BW-Variante von Trekkingstiefeln", wie sie bisher von Haix, etc. dienstlich geliefert wurden! Die neuen Teile sind sogar steigeisenfest und haben so eine harte und durchbiegesichere Sohle, dass es aus orthopädischer Sicht gar keinen Sinn macht, damit auf einen Leistungsmarsch zu gehen! Damit einen Leistungsmarsch laufen zu müssen, würde dem Soldaten definitiv keinen Spaß machen und er hätte hinterher erst recht kaputte Füße!

Zum anderen Vorwurf: Sicher ist es einfach, sich daneben zu benehmen, wenn es niemanden gibt, der einem Befehle erteilen kann ;) ! Allerdings sollte man das ralativieren, da ich schon im Satz vor dieser Aussage, die mit einem Zwinker-Smilie gekennzeichnet war, folgendes geschrieben:
"Aber in meiner Dienstgradgruppe habe ich irgendwelche Adidas-Stiefel oder die berüchtigten Magnum-Galoschen ohnehin so gut wie nie gesehen! Entweder man trägt ein Paar selbstbeschaffte LOWAs oder man nimmt die dienstlich gelieferen Stiefel!"

Und damit dürfte dann wohl alles gesagt sein, oder?

snake99

@MediNight

Du weist aber auch, dass aufgrund des Ärztemangels bei der Bw an vielen Standorten oftmals gar kein Truppenarzt ist, sondern meist nur ein ziviler Vertragsarzt. Ich war im Feb. diesen Jahres für 4 Wochen in Rennerod beim LazRgt 21. In den ganzen 4 Wochen habe ich weder den StA noch den OStA zu Gesicht bekommen ... jedoch 2 unterschiedliche Vertragsärzte ....

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man gerade von den Vertragsärzten alles bekommen kann was man haben möchte. Egal ob Befreiungen, Medikamente oder KzH. Die unterschreiben wesentlich schneller was, als ein richtiger Truppenarzt. Wobei es natürlich auch Ausnahmen geben mag.

Die Stiefelbefreiung via "Doc Verordnung" ist keine "urban legend", denn ich habe sie am Standort damals selber erlebt.
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Timid

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 21:49:56Beide Stiefelarten sind in der Bw zu finden. Keine Vorschrift sagt aus, dass ausschließlich Gebirgsjäger befugt sind Bergstiefel zu tragen ;) Somit ist die Rechtmässigkeit eines "Bergstiefeltrageverbots" fragwürdig, da die Vorschrift lediglich Angaben zur Farbe und Form macht.

Du willst es nicht verstehen, oder? Bergstiefel und Kampfstiefel SIND unterschiedlich, sehen unterschiedlich aus (wie man an den entsprechenden Bildern in der ZDv - die etwas über Form und Farbe aussagen! - erkennen kann), haben eine unterschiedliche Form und damit auch eine unterschiedliche Funktion. Ergo: Bergstiefel =/= Kampfstiefel. Wer es nicht glauben mag, kann auch gerne ergänzend die Technischen Lieferbedingungen des BWB zu Rate ziehen, dort wird dann GANZ deutlich, wo die Unterschiede liegen!

Und genau die ZDv 37/10 besagt, welche Truppenteile den Bergschuh tragen dürfen. Glaub es oder nicht, aber verbreite nicht mehr so einen Unsinn! Die Vorschriftenlage ist absolut eindeutig!

ZitatOffensichtlich scheinen da einige Vorgesetzte zu viel "Freizeit" zu haben, wenn sie sich über diese Kleinigkeiten aufregen und womöglich zeitintensive Maßnahmen initiieren. Doof, wenn selbst der Generalinspekteur des Heeres mit Dienstgradabzeichen in Flecktarn rumläuft ;)

"Die Anderen machen es doch auch so" ist absolut kein Grund, die Vorschrift zu ignorieren! Wenn es Leute gibt, die mit ... weniger gutem Vorbild vorangehen, ist das zwar bedauerlich - aber es ändert nichts daran, dass die Vorschrift rechtskräftig und zu befolgen ist!

ZitatIch habe meine Bergstiefel nicht getragen, weil sie "einen schlanken Fuss machen", sondern weil sie einfach funktioneller und bequemer waren als der Standard Kampfstiefel. Im übrigen habe ich diese Aussage (schlanker Fuß) nicht getätigt ;)

Dann setze jeden beliebigen anderen Grund in den Satz ein, und du wirst das selbe Ergebnis bekommen. Die Uniform soll nicht für das persönliche Wohlbefinden des Soldaten sorgen, sondern ist Dienst- und Schutzbekleidung.
Es käme doch auch niemand auf die Idee, z.B. auf der Baustelle einen Helm oder einen Sicherheitsschuh zu tragen, der vom Arbeitgeber, der BG und Konsorten nicht abgesegnet wäre!

ZitatJa wie kann das denn? Das wäre ja ein eindeutiger Verstoss gegen Vorschriften! Irgendwie widersprichst du dir da gerade selber ... oben setzt du dich noch für die "strikte, kompromisslose Einhaltung" von Vorschriften ein, in Verbindung mit einem Auslandseinsatz legitimierst du etwaigige Vorschriftenverstöße im Bezug auf die pers. Ausrüstung ...

Nö, widerspricht sich kein Stück.
Die ZDv ist ein Befehl. Sie ist nicht in Granit gemeißelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann und darf es Abweichungen (die über die Ergänzungen und Abwandlungen der Anzüge gemäß 37/10 hinausgehen) geben. Und wer diese befehlen/"genehmigen" darf, geht eindeutig aus der ZDv hervor.
Du jedenfalls, mit deinem Dienstgrad, nicht ...

ZitatIch persönlich habe immer die Funktionalität bei der Auftragserfüllung im Auge gehabt und habe dabei nie Probleme bekommen. Wenn ein Soldat im T-Bereich meinte seine Sonnenbrille aufzusetzen, weil die Sonneneinstrahlung zu stark war, war auch das okay für mich. Im Einsatz fragte auch keine "Sau" danach, ob eine Sonnenbrille dienstlich geliefert ist oder nicht :)

Die Brille ist aber auch kein essentieller Bestandteil der 37/10 ...

ZitatMeint ein Rekrut in der AGA mit seinen Bergstiefeln zu kommen, so wird auch dieser keine wirklichen Probleme bekommen.

Doch, wird er. Aus den genannten Gründen und aus Gründen der Einheitlichkeit.
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snake99

ZitatNö, widerspricht sich kein Stück.
Die ZDv ist ein Befehl. Sie ist nicht in Granit gemeißelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann und darf es Abweichungen (die über die Ergänzungen und Abwandlungen der Anzüge gemäß 37/10 hinausgehen) geben ...

Siehst du, du sagst es somit selber, dass das Tragen von Bergstiefeln als "Nicht Gebirgsjäger" durchaus "legal" sein kann. Das Bergstiefel und Kampfstiefel nicht gleich sind, ist klar. Habe ich aber meines Wissens nach auch nie behauptet.

Naja, ich seh es jedoch so, dass wir hier gerade einen "riesen Wind" veranstalten, über eine Sache, die in der Truppe so gut wie keinen interessiert. Vorschrift hin, Vorschrift her.

Wie gesagt, ich habe es noch nie erlebt, dass ein Kamerad Probleme bekommen hat, wenn er statt seiner Kampfstiefel, Bergstiefel getragen hat. Und ich kenne verdammt viele Kameraden ... Selbst auf meinem damaligen UL1 im Jahre 1999 (und dort wurde sehr auf strikte Einhaltung von Vorschriften geachtet) hat es niemanden interessiert, mit welchen Stiefeln man "aufgelaufen" ist oder ob Dienstgradabzeichen in Flecktarn getragen wurden. Im "Innendienst" trug ich grundsätzlich "Magnum" Stiefel, weil man in denen nicht so schnell ins Schwitzen kam an wärmeren Tagen. Ging es raus ins Gelände, trug ich meine privat beschafften Bergstiefel.

Dienstgrad- und Tätigkeitsabzeichen für den Feldanzug sind meines Kenntnisstandes nach sogar dienstlich geliefert in Flecktarn verfügbar. 
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Timid

Zitat von: snake99 am 03. August 2009, 12:47:53Siehst du, du sagst es somit selber, dass das Tragen von Bergstiefeln als "Nicht Gebirgsjäger" durchaus "legal" sein kann.

Nur ist das die Ausnahme - nicht die Regel!
Und nochmal: Darüber hat weder ein Gruppen-, noch ein Zugführer, noch der einzelne Soldat selbstständig zu entscheiden, sowas wird auf höherer Ebene entschieden.

ZitatDas Bergstiefel und Kampfstiefel nicht gleich sind, ist klar. Habe ich aber meines Wissens nach auch nie behauptet.

...

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 16:28:11Beschafft sich ein Soldat die Bergstiefel selber, so wüsste ich nicht was gegen das Tragen spricht, da sie "Farbe und Form" der dienstlich gelieferten Standard Stiefeln entsprechen.

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13Außerdem noch mal, die Bergstiefel entsprechen sehr wohl Farbe und Form der dienstlich gelieferten Kampfstiefel

Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 20:45:451. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln.

ZitatNaja, ich seh es jedoch so, dass wir hier gerade einen "riesen Wind" veranstalten, über eine Sache, die in der Truppe so gut wie keinen interessiert. Vorschrift hin, Vorschrift her.

Mit anderen Worten: Niemand in der Truppe hält sich an die Vorschriften/gültige Befehle?

ZitatDienstgrad- und Tätigkeitsabzeichen für den Feldanzug sind meines Kenntnisstandes nach sogar dienstlich geliefert in Flecktarn verfügbar.

Nein. Schwarze Schrift/schwarzes Rangabzeichen auf Grundtuch - und das ist nicht Flecktarn, sondern Oliv.
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snake99

Okay, ich rolle meine Aussage noch mal auf:

Es werden in der Bundeswehr Bergstiefel und Kampfstiefel getragen. Somit sind beide Modelle in der Bw allgemein vertreten. Daher kann der Satz in der Vorschrift bezüglich Form und Farbe auch auf beide Modelle angewendet werden. Ich sehe darin eine Auslegungssache.

ZitatMit anderen Worten: Niemand in der Truppe hält sich an die Vorschriften/gültige Befehle?

Nein, das habe ich so nicht gesagt und gemeint. Nur was die "Stiefelfrage" angeht sollten wir die "Kirche mal im Dorf lassen" und 5 ruhig mal gerade sein lassen. 
Wie schon erwähnt. Ich kenne niemanden der ersthafte Probleme bekommen hat, nur weil er seine Kampfstiefel gegen Bergstiefel selbstständig getauscht hat. Das gleiche gilt für Dienstgradabzeichen, Tätigkeitsabzeichen sowie Namensbänder in Flecktarn. Hierbei kommt niemand zu Schaden. Anders wäre es, wenn jemand meint seine P8 gegen seine private "Magnum" zu tauschen. Da sind Diskussionen nicht zulässig. Immerhin ginge es hierbei um die allgemeine Sicherheit im Umgang mit Waffen und Munition sowie im schlimmsten Falle Menschenleben.
 
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