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SAZ 12 KFZ Mechatroniker Feldwebel Laufbahn!

Begonnen von HawkFFM, 28. August 2009, 11:41:14

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HawkFFM

Hi ich mach ab 01.10.2009 SAZ 12 nun hab ich ein paar fragen.

Da ich in spätestens 3 jahren fertig sein muss (feldwebel) wäre es interresant wann wie lange wo ich welche lehrgänge machen muss. Und meister Schule muss ich ja auch noch machen.



Ich danke für eure antworten gruß janni

Jägersmann

#1
Ich denke mal du hast erst mal Probezeit, das heisst schaffst du den UFFZ Lehrgang nicht ist der Traum BW ganz schnell vorbei. Ich kenne Leute die haben 10Monate Meister gemacht an der KFZ MECH SCHULE TSLw in Fassberg, und zuvor ihren Uffz Lehrgang.

Das heisst mit Grundi 3 Monate
2 Monate Uffz
10 Monate 6er Stufe.

Bitte berichtigt mich wenn der Uffz Lehrgang wie zu meiner Zeit 3 Monate dauert ich habe was gehört von 2 Monate jetzt  ???
Und "müssen" seit wann muss man in 3 Jahren Fw werden?! Ich war nach meiner 7er Stufe noch 5 Monate HG UA mbl, ich hätte auch sagen können ICH MUSS JETZT UFFZ werden ich habe den Lehrgang bestanden und meine 7er Stufe.  ;D

snake99

@HawkFFM
Sie werden, sofern sie ungedient sind, auf jeden Fall erstmal 2 Monate AGA machen. Der 3. AGA Dienstmonat (Spezialgrundausbildung) kann aufgrund ihrer Vorkenntnis als KFZ Mechatroniker ggf. schon entfallen.

Für weitere Fragen wenden sie sich bitte nach der AGA an ihren zuständigen S1 bzw. KpChef. Dort sollte ihnen dann die persönliche Lehrgangsplanung im Rahmen eines Personalgesprächs eröffnet werden. In der AGA werden sie aller Wahrscheinlichkeit erstmal keine Infos diesbezüglich bekommen. 

Für den heutigen Uffz Lehrgang können 5-6 Wochen eingeplant werden, der Fw Lehrgang dauert dann 6 Monate.   
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Die AGA dauert doch  3 Monate abgesehen von Marine und Z San?

snake99

Der "grüne Teil" ist nach 2 Monaten abgeschlossen. Im 3. Dienstmonat findet die "Spezialgrundausbildung" statt (früher auch SGA genannt). Soweit ich gesehen habe, kann bei entsprechend nachgewiesener Vorbildung des Soldaten auf eine Teilnahme verzichtet werden. Trifft aber wohl nur auf SaZ's in der Uffz FD Schiene zu.
Wäre ja auch irgendwo Unsinn, wenn man einem Elektriker mit Berufserfahrung noch mal versuchen würde Elektrogrundlagen beizubringen ...

Aber wie gesagt, es ist Einzelfallabhängig. In der Regel besteht die AGA aus 3 Monaten, das ist richtig. 

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Also die SGA findet ziemlich sicher nach den 3 Monaten statt. Eine zweimonatige AGA gibt es schon länger nicht mehr.


snake99

Ich sag doch, die AGA beträgt normalerweise 3 Monate ... korrekt. Jedoch ist der 3. Monat für fachspezifische Ausbildung reserviert, DAMALS nannte man es SGA, heute ist es Bestandteil der AGA ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Also ich kann mich nicht erinnern in meiner AGA im 3 Monat eine fachspezfische Ausbildung erhalten zu haben. Im Gegenteil es gab Geländetage, Märsche und nicht zuletzt die Rekrutenprüfung.

Wenn du mit SGA die Wachausbildung meinst dann stimmte ich dir zu die ist im 3 Monat.

Aber die fachliche Ausbildung findet in den Stammeinheiten statt. Es macht ja auch keine Sinn die in der AGA zu machen weil die Rekruten ja teilweise verschiedene Verwendungen haben.

xuxu

Zitat von: snake99 am 31. August 2009, 10:33:08

Für den heutigen Uffz Lehrgang können 5-6 Wochen eingeplant werden, der Fw Lehrgang dauert dann 6 Monate.   

Ist der Feldwebellehrgang für jeden 6 Monate? Und wird der in einem "Rutsch" erfolgen, oder splittet der sich z.B. 3 Monate, dann 1 Monat Stammeinheit und dann 3 Monate restlichen Lehrgang?
Kann man während der Zeit auch mal eine Woche Urlaub nehmen (z.B. wenn das im Sommer liegt)?
Oder mal einen Tag freinehmen, wenn ein wirklich wichtiger Termin ansteht, oder geht sowas gar nicht in der Zeit? Bzw. Gibt es da Ausnahmen?

mailman

Während Lehrgängen gibt es grundsätzlich keinen Urlaub.

sgbo79

Also zu meiner Zeit gab es auch bei längeren Lehrgängen, welche über den gesamten Sommer gingen immer eine Lehrgangspause. In dieser Zeit konnten sich die Teilnehmer entweder Urlaub nehmen oder mussten in ihre Stammeinheit.
Ich glaube nicht das es heutzutage großartig anders geregelt wird.

Timid

Zitat von: mailman am 31. August 2009, 14:19:09Während Lehrgängen gibt es grundsätzlich keinen Urlaub.

Kann man so pauschal aber auch nicht sagen - der Generalstabslehrgang dauert 2 Jahre, in der Zeit wird der Offizier irgendwann mal Urlaub nehmen müssen ;)

Es dürfte vielmehr so sein, dass der Zeitraum, in dem Urlaub genommen werden kann/darf, z.B. durch die eigene Lehrgangsplanung vorgeschrieben ist. Für wirklich wichtige Dinge (Todesfall in der Familie o.ä. - also WIRKLICH wichtige Dinge) wird man sicherlich mal ein paar Tage außer der Reihe frei nehmen können - aber das sind Ausnahmen, nicht die Regel.
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xuxu

Hmm verstehe.
Aber geht der FW Lehrgang nun 6 Monate, oder teilt sich der auf?
Und wann beginnt der normalerweise? Ich weiß bisschen viele Fragen...
Aber erst ist ja normal 3 Monate AGA, dann erst mal Stammeinheit oder ist das überall verschieden? Dann UffZ-Lehrgang und dann gleich der FW Lehrgang hinterher?
Also zählt sowas wie: Freisprechung von meinem besten Freund wohl nich als wichtiger Grund? Oder ein runder Geburtstag? (ist zwar beides abends, wenn es nich allzu weit weg ist, kann man ja hinfahren und muss halt dann "nachts" zurück, aber wenn man z.b. weiter weg den Lehrgang hat, hat man ja keine Chance dahinzukommen).
Ich mein für Todesfälle oder Geburt des Kindes gibt es ja Sonderurlaub, wenn ich mich nicht täusche?

Achso noch etwas, gibt es gewisse Kasernen, wo der FW Lehrgang stattfindet? Z.B. für die LW ist der Lehrgang da und da und für das Heer da und da, oder findet der in der Kaserne statt, wo man stationiert ist bzw. da in der Nähe oder kann es sein, dass man dann auch mal nach München etc muss, wenn man z.b. in Schleswig-Holstein ist?

Timid

Zitat von: xuxu am 31. August 2009, 15:14:06Dann UffZ-Lehrgang und dann gleich der FW Lehrgang hinterher?

Das wäre sicherlich der Idealfall. Schau am besten mal auf www.bundeswehr-karriere.de, da kann man in den PDF-Dateien zu den jeweiligen Laufbahnen normalerweise beispielhafte Ausbildungspläne sehen.

ZitatAlso zählt sowas wie: Freisprechung von meinem besten Freund wohl nich als wichtiger Grund? Oder ein runder Geburtstag?

Ehm ... genau ...

ZitatIch mein für Todesfälle oder Geburt des Kindes gibt es ja Sonderurlaub, wenn ich mich nicht täusche?

Es kann welchen geben, ja.

ZitatAchso noch etwas, gibt es gewisse Kasernen, wo der FW Lehrgang stattfindet? Z.B. für die LW ist der Lehrgang da und da und für das Heer da und da, oder findet der in der Kaserne statt, wo man stationiert ist bzw. da in der Nähe oder kann es sein, dass man dann auch mal nach München etc muss, wenn man z.b. in Schleswig-Holstein ist?

Natürlich! Die Lehrgangsorte richten sich auch immer nach Truppengattung, Verwendung, Teilstreitkraft, gegebenenfalls Ausbildung/ZAW etc. pp..
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xuxu

Ok danke schon mal. Dann werde ich mich da mal umschauen.
Also habe ich keine Chance zu der Freisprechung etc. zu gehen, weil mir wäre das irgendwie sehr wichtig (ist bestimmt verständlich, oder gibt es die Möglichkeit mal früher Feierabend zu machen, wäre ja nur ein Tag?)


Zitat von: Timid am 31. August 2009, 15:23:32
Natürlich! Die Lehrgangsorte richten sich auch immer nach Truppengattung, Verwendung, Teilstreitkraft, gegebenenfalls Ausbildung/ZAW etc. pp..

Kann ich das irgendwo nachlesen, wo für meine Truppengattung etc. der FW Lehrgang ist, oder erfahre ich das erst wenn ich beim Bund bin bzw. in der AGA?