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Juristen (Uni) beim Bund?

Begonnen von CH53, 07. September 2009, 12:58:19

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CH53

Wie sehen die Einstellungschancen für Juristen eigentlich beim Bund aus, also solche mit erstem (Dipl.jur.) oder sogar mit zweitem Staatsexamen (Volljurist)?

Kommen diese - wenn überhaupt - nur für eine Verwendung in der Verwaltung in Betracht (Juristische Abteilungen bei der Bundeswehr oder so)? Oder können diese sogar eine reguläre Laufbahn einschlagen, wobei ihnen das fertige Studium irgentwie besonders angerechnet wird?

Timid

Es ist prinzipiell möglich, mit entsprechender Vorbildung als Seiteneinsteiger zur Bundeswehr zu gehen - Einstellungsdienstgrad wäre in dem Fall Hauptmann (erstes Staatsexamen/entsprechendes) oder sogar Major (zweites Staatsexamen/Dr. Ing.).

Aber gerade bei Juristen dürfte sich eine Verwendung im Bereich der Rechtsberater anbieten. Das wären aber, meines Wissens nach, Beamte statt Soldaten.

Wie die Einstellungschancen aussehen, kann dir hier aber vermutlich niemand sagen, da der Abschluss an sich nur ein Aspekt ist, der da mit rein spielt.
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ulli76

Eine "normale" Laufbahn kann man natürlich auch einschlagen, sofern man noch in der Altersgrenze ist. Das Studium wird dann allerdings nicht gesondert angerechnet.
Allerdings wäre es eine ziemliche Verschwendung einen fertig studierten Juristen z.B. als FA einzustellen.(Meiner persönlichen Meinung nach)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

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miguhamburg

Lieber User CH 53,

die Bundeswehr stellt selbstverständlich auch gerne Juristen ein. Jede Kommandobehörde hat mehrere Rechtsberater - ab der Divisionsebene. Also überall, wo mindestens ein Zweisternegeneral/-admiral die Führung einer Dienststelle hat, gibt es mindestens 2 Rechtsberater, die STAN sieht sogar insgesamt je 4 Rechtsberater vor. Dazu kommen an allen Schulen mehrere Rechtslehrer. Schließlich gibt es Juristen als Richter an den Truppendienstgerichten.

Sämtliche bei der Bundeswehr im Einsatz befindliche Juristen in den o.g. Tätigkeiten sind Beamte der Bundeswehrverwaltung. Die Besoldung ist für den leitenden Rechtslehrer/-berater A 15 (Regierungsdirektor) und für die Rechtsberater/-lehrer A 13/14 (Ober-)Regierungsrat). Die Einstiegsbesoldung erfolgt als Beamter auf Probe (Regierungsrat z.A.) und wird ebenfalls mit A 13 besoldet. Eingestellt werden allerdings ausschließlich Volljuristen.

wolverine

Hier wurde doch nach "regulärer Laufbahn" gefragt. Und das wären dann die RB-Stoffz.
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miguhamburg

Falsch, mein Lieber. Die Normallaufbahn habe ich zuvor beschrieben - und die ist so.

Die Rechtsberater werden im Einsatz, bei Übungen und im V-Fall wie die Truppenverwaltungsbeamten zum Soldaten entsprechend Ihrem Dienstrang eben Major oder Oberstleutnant. Das heißt, der Dienstposten RB-StOffz ist in der jeweiligen STAN als V-geschlüsselt und speist sich aus dem Kreis der in der Bundeswehr beschäftigten Juristen. Das sind dann also Uniformträger auf Zeit.

wolverine

Nein - es gibt offiziell Stabsoffiziere (in Uniform) mit der Befähigung zum  Richteramt. Das Rechtsberater der Wehrverwaltung mit militärischem Dienstgrad in den Einsatz gehen, ist mir bekannt.
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miguhamburg

Hab ich ja auch nicht behauptet, dass es die nicht gibt, Wolwerine, ich wiederhole das nochmal gerne:

Sämtliche in Dienst der Bundeswehr eingesetzte Juristen (und hier im Spezielle Rechtsberater und -lehrer) sind

-  mit zivilen Dienstgraden Regierungsrat, Oberregierungsrat und Regierungsdirektor Beamte der Bundeswehr(verwaltung)
-  wie bei den Truppenverwaltungsbeamten auch gibt es für diese Juristen sog. V-Dienstposten in deren Stäben/Kommandobehörden etc, auf die sie
   wie Reservisten auch beordert sind
-  Bei den Einsätzen, aber auch bei Wehrübungen und natürlich im V-Fall bekleiden diese Beorderten dann den schönen Dienstposten "Rechtsberater Stabsoffizier" und tragen Uniform mit ihrem ihrem zivilen Dienstgrad vergleichbaren militärischen Dienstgrad.

Wenn Sie also einen Uniformträger RechtsberaterStOffz im Einsatz gesehen haben, dann handelt es sich ganz einfach um einen zivilen RB/-lehrer, der für den Einsatz auf diesen Dienstposten zur Dienstleistung abgestellt wird und Uniform trägt.

wolverine

Und das ist (bisher) nur für den Einsatz richtig. In Deutschland gibt es unifomierte Stabsoffiziere (Volljuristen) in der Laufbahn RB-StOffz. Die besetzen jeweils drei Dienstposten in der SDBw/PersABw, einige Dienstposten bei PSZ und noch ein paar "Exoten".
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miguhamburg

...Lassen Sie uns doch noch mal auf die Eingangsfrage zurückkommen: Unserem Mituser hilft doch nun wirklich nicht weiter, dass es eine handvoll Exoten gibt, wie Sie schreiben. Mal abgesehen davon, dass Sie mal in die STAN der genannten Dienststellen schauen sollten. Diese Dienstposten sind ebenfalls V-geschlüsselt. Wenn dort also Juristen in Uniform arbeiten, dann absolvieren sie dort eine Wehrübung...

wolverine

#11
Nein - auch das ist nicht so. Keine Wehrübungen. Und die Ausgangsfrage war gerichtet auf Offiziere in juristischer Verwendung. Da gibt es Dienstposten. Übrigens ganz normale Offiziere des Truppendienst. Auch mit normalen Truppenverwendungen zwischendurch. Somit beantwortet.
Zitat von: miguhamburg am 10. September 2009, 11:52:09
Telefonnummern und Dienstleistungen der Abt IV finden sich auf der Homepage der StDstSt Bw im Internet. Dort ist alles umfassend beschrieben...
Der derzeitige Leiter dieser von Ihnen benannten Abteilung entstammt übrigens dieser Laufbahn.

Glauben Sie es endlich oder auch nicht. Ich war einmal für so eine Verwendung geplant, habe mich aber anderweitig entschieden. Aber mir wird das jetzt zu albern.
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blubbbla

Hallo zusammen,

ich habe eine Anschlussfrage zum Thema StOffz/R: Wie sehen die Verwendungsmöglichkeiten im Verlauf einer solchen Karriere aus? Besteht "nur" die Möglichkeit zwischen den beschriebenen 50 Dienstposten zu wechseln, oder kommen gar "reguläre" Truppenverwendungen in Betracht? Interessieren würden mich dabei auch etwas Spezielverwendungen im Ausland. Gibt es beispielsweise die Möglichkeit zur Arbeit als Militärattache in einer ausländischen Vertretung? Und sogar noch weitergehend: Gibt es eine festgelegte Grenze für StOffz/R Verwendungen? oder wäre - rein theoretisch - eine Verwendung auch über den Dienstgrad Oberst hinaus denkbar?

Mit bestem Dank im Voraus für die Antworten.

F_K

MillAtt sind in aller Regel Berufssoldaten, die auf einem Generalstabslehrgang gewesen sind.

Gelingt dies dem Juristen, kann er MilAtt werden und auch mehr als Oberst.

(Ja, es gibt als Superausnahme auch die Möglichkeit ohne i. G. General zu werden ... )

Dies ist aber nur für die Spitzengruppe möglich - und MilAtt ist auch da unwahrscheinlich.

justice005

ZitatBesteht "nur" die Möglichkeit zwischen den beschriebenen 50 Dienstposten zu wechseln, oder kommen gar "reguläre" Truppenverwendungen in Betracht?

Reguläre Truppenverwendungen sind durchaus vorgesehen. Im Idealfall wechselt sich die "juristische" Tätigkeit mit einer Truppenverwendung ab. Die juristische Tätigkeit ist aber nicht vergleichbar mit der eines Rechtsberaters. Insbesondere macht der StOffz R keine Rechtsberatertätigkeit. Er ist vielmehr im Personalgeschäft eingesetzt und kümmert sich um Personal- und Verwaltungsangelegenheiten. Dafür hat er aber die Möglichkeit, wie ein regulärer Truppenoffizier in der Truppe tätig zu sein.

Wer also als Jurist wert darauf legt, Soldat zu sein, der sollte StOffz R werden. Wer hingegen wert darauf legt, Rechtsberatung und Rechtslehre zu leisten und im Disziplinarwesen etc. tätig zu sein, der sollte lieber ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr werden.

ZitatInteressieren würden mich dabei auch etwas Spezielverwendungen im Ausland. Gibt es beispielsweise die Möglichkeit zur Arbeit als Militärattache in einer ausländischen Vertretung?

Theoretisch ist das durchaus möglich. Allerdings sind das keine klassischen Dienstposten für StOffz R. Diese Dienstposten werden eher von regulären Truppenoffizieren besetzt, die auch bereits auf einem Generalstabslehrgang waren.

ZitatUnd sogar noch weitergehend: Gibt es eine festgelegte Grenze für StOffz/R Verwendungen? oder wäre - rein theoretisch - eine Verwendung auch über den Dienstgrad Oberst hinaus denkbar?

Das ist noch unwahrscheinlicher. Regulär ist bereits nur der Oberstleutnant vorgesehen. Mit Glück kann man auch Oberst werden. Mehr aber in aller Regel nicht.

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