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Wiederholung der AGA bei Wiedereinstellung?

Begonnen von CM, 30. September 2009, 10:03:10

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CM

Habe meinen GWD vom 01.07.2002 - 30.03.2003 geleistet und bewerbe mich jetzt für den fachdienst.
In meiner AGA ist dann die planung durch den hochwassereinsatz durcheinandergeraten. Als in meiner einheit die rekrutenprüfung stattfand war ich in der fahrschule. Da ich nicht teilnehmen konnte gilt diese als "nicht bestanden".

Sollte ich wiedereingestellt werden, muß ich die AGA bzw. die rekrutenprüfung wiederholen?

miguhamburg1

Wie immer: Es kommt darauf an. Aber wahrscheinlich ist es, dass Sie die Prüfung wiederholen müssen, denn Ihnen feld die grundsätzlich für alle Sold erforderliche ATB "Sicherungssoldat".

CM

ATB?
Wachfähigkeit ist vorhanden.
Und sicherungssoldat war ich auf´m übungsplatz (artillerie) da wir fahrer sonst nich viel zu tun hatten. ::)

miguhamburg1

Ja, das haben Sie sicher in  der Ausbildung getan.

Die AusbildungsTätigkeitsBezeichnung mit der dazugehörigen Nummer bekommen Sie aber erst nach der bestandenen Rekrutenprüfung zugeteilt. Und da Sie die nicht absolvierten, werden Sie aller Voraussicht nach diese Prüfung nachholen.


ulli76

@migu: Nein so stimmt das nicht. Man muss die Rekrutenbesichtigung (Rekrutenpüfung gibt es nicht) nicht bestanden haben um die ATN zuerkannt zu bekommen.
Für die ATN muss man an einem bestimmten Prozentsatz (den weiss ich allerdings nicht auswendig) der vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte teilgenommen haben und zusätzlich die K.O.-Kriterien alle erfüllt haben (Wachausbildung, bestimmte Schießen)

Also ob und was du wiederholen musst, wird sich zeigen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

@ uli: Genau das meinte ich ja mit der im Volksmund so genannten Rekrutenrpüfung. Die setzt sich natürlich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Und insofern sollte er mal in seinem PersStBl nachschauen, ob ihm die ATB/ATN verliehen wurden... Wenn nicht, muss sie womöglich nachgeholt werden...

Iolar

Es gibt festgelegte Kriterien wann man den Lehrgang allgemeine Grundausbildung bestanden hat. Eine Abschlussprüfung gehört NICHT dazu.

Welche Kriterien exakt zutreffen hängt an der der TSK. Ich kenne nur die für die SKB. Da sind es verschiedene Schießübungen die man haben muss, den Helfer im Sanitätsdienst, verschiedene Wachausbildungen.

Allerdings hat der Threadersteller ein anderes Problem...ca 3 Jahre ist die Grenze für Wiedereinsteller um nicht die AGA sowieso wiederholen zu müssen, bestanden oder nicht. Dies gilt der Auffrischung.

Von daher...du musst sehr wahrscheinlich sowieso nochmal in die AGA.

Hunter82

Zitatca 3 Jahre ist die Grenze für Wiedereinsteller um nicht die AGA sowieso wiederholen zu müssen, bestanden oder nicht. Dies gilt der Auffrischung.

Ich bin jetzt seit dem 01.10.09 auch als Wiedereinsteller dabei und meine Aga liegt 6 Jahre zurück. Dennoch muss ich sie nicht nochmal machen also denke ich, dass das der KpFw von Kaserne zur Kaserne unterschiedlich entscheidet oder? :)
Wer kämpft, kann verlieren..Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

BulleMölders

Ich glaube kaum, dass ein KpFw diese Entscheidungsbefugnis hat. Jedenfalls hätten ich die zu meiner Zeit nicht gehabt. Dahmals lagen solche Entscheidungen beim Marineamt Ausbildung. Wie das heute nach der Umstrukturierung heißt weiß ich allerdings nicht.
Test

MediNight

Das ist definitiv keine Entscheidung, die ein Kompaniefeldwebel zu treffen hat! Die Karriereplanung kommt von der SDBw, der Stammdienststelle der Bundeswehr, und ist nicht verhandelbar!

ulli76

An die, wo die AGA als Wiedereinsteller nochmal machen mussten:
Könnt ihr mal eure Erfahrungen mit uns teilen? Also, wie war´s für euch? Wie sind die Ausbilder und die anderen Rekruten mit euch umgegangen? Fandet ihr das hilfreich, die Grundlagen nochmal aufzufrischen, oder war es in euren Augen völlig sinnfrei?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Iolar

Es scheint als ob die SDBw von Fall zu Fall entscheidet. Ich gehe davon aus, dass vor allem die Eigungsfeststellung beim Zentrum, eine Rolle spielt ob man die AGA nocheinmal machen muss oder nicht. Die von mir angegebenen 3 Jahre waren auch eher ein Erfahrungswert als schriftlich unterlegt.

Ich denke gerade wenn man soviele Jahre raus war, ist es kein Schaden alle Waffenausbildungen zu wiederholen oder neue Entwicklungen im Gefechtsdienst aller Truppen kennen zu lernen. Auch die Wachausbildung muss wieder sitzen bevor man nach der Eigungsübung auf seine Uffz / Fw Lehrgänge geht und dort darüber Prüfungen schreibt.

Was den Spieß betrifft. Entscheidet die SDBw das der Eigungsübende die AGA nicht wiederholen muss, und meldet sich dieser dann regulär in seiner Einheit, kann der KpFw sehr wohl gemeinsam mit dem Chef entscheiden das der Soldat doch zur AGA kommandiert wird. Das darf sich halt zeitlich nicht mit den von der SDBw geplanten Lehrgängen beißen. Ansonsten ist ja auch die AGA "nur" ein Lehrgang der aber halt 3 Monate geht.