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Fragen bzgl. wiederufliche Verpflichtungserklärung

Begonnen von Badner, 09. September 2004, 22:55:20

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Badner

Hi Folks  :D
hät ein paar fragen zum im betreff genannten.
Und zwar ist ja der Sold solange ich mich nicht fest verpflichte gleich dem eines Wehrdienstleistenden (wenn ich korrekt informiert bin). Jetzt meine Frage, wie hoch ist dieser Sold? Und 2. wie viele Heimfahrten werden in diesem Fall von der BW bezahlt?
Der entgangene Sold wird mir ja lt. meinen Informationen nachbezahlt, sobald ich mich fest verpflichte, geschieht dies in vollem Umfang?
Hoffe es weiß überhaupt hierüber jemand genauer bescheid da die wiederufliche Verpfl.erkl. ja anscheinend eine neue Möglichkeit für Männer bei der BW ist.
Danke schonmal

InstOA

Du erhälst als GWDLer ca 220€ Whrsold + Entfernungspauschale (0,51 €/km ; max. 204 €) + Nicht in Anspruch genommenes Verpflegungsgeld (Wochenenden)

Du bekommst für jededn Tag 20,45 € nachgezahlt....
Ich hoffe, damit ist deine Frage umfassen beantwortet !?

Badner

#2
Jau danke  :D
Nur noch 1 Frage bzgl. der Entfernungspauschale, kriegt man die jedes WE?? Oder wie häufig? Gelten die max. 204 € als monatliches MAX oder wie ist das gemeint?
Die 20,45€ die nachbezahlt werden pro Wochentag (also rund22*/Mon.)?
Darf ich jedes WE heim fahren??
Achso und muss ich aus den 220 € Wehrsold auch noch verpflegungsgeld zahlen?
Sorry für's löchern, ich muss bloß genau wissen, weil ich feste Ausgaben hab und rechnen muss wie ich über die Runden komm solang ich nicht verpflichtet bin ::)
Thx

Timid

Du bekommst du Entfernungspauschale PRO KILOMETER PRO MONAT. Mit anderen Worten: Jeden Monat einmalig die 51 Cent pro Kilometer, jedoch maximal 204 Euro.
Als GWDL bekommt man aber in jedem Fall noch einen Berechtigungsschein für die Bahn, mit dem man kostenlos zur Dienststelle und nach Hause fahren kann.

Verpflegungsgeld zahlt man als GWDL/FWDL nicht. Es wird quasi schon vor der Ausbezahlung des Soldes abgezogen und man erhält das Geld (doppelt) erstattet für jeden Tag, an dem man nicht in der Kaserne verpflegt wird.
Anders sieht es bei SAZ und BS aus, die müssen von ihrem Sold Verpflegungsgeld zahlen.

Das Geld, was nachbezahlt wird, sollte eigentlich PRO KALENDERTAG gezahlt werden, nicht pro Werktag/Tag, an dem man Dienst tut. Also bei einem Monat mit 30 Tagen würde man 30 mal diese 20 Euro irgendwas bekommen.

Ob du jedes Wochenende nach hause fahren darfst, wirst du erst bei deiner Einheit erfahren. Es gibt genug Dienste, die am Wochenende auch durchgeführt werden müssen, z.B. UvD oder Wache. Und somit wirst du mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit auch mehrfach am Wochenende in der Kaserne bleiben dürfen.
Wenn kein Dienst angesetzt ist, steht es dir aber normalerweise frei, die Kaserne am Wochenende zu verlassen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Badner

Cool, danke Euch  :D
Jetz sind auch wirklich alle Fragen beantwortet, aber nur nochma zur verständnis: Ich krieg für 1 Heimfahrt (hin+zurüc) 51 Cent/Km bzw. diesen max.-betrag, jeweils für 1 monat und zuzüglich krieg ich einen berechtigungsschein für die bahn richtig? Ist der schein dann begrenzt oder kann ich damit theoretisch, also wie mein dienst es zulässt, so oft heim fahren wie ich will?  ???

Zebra

Du bekommst den mob-Zuschlag nur für die Entfernung, nicht für eine Hin-oder Rückfahrt!
Mit dem Berechtigungsausweis kannst du beliebig oft zwischen Kaserne und Wohnort pendeln.

MFG Zebra

Badner

OK danke Euch, jetz hab ich auch wirklich alles begriffen  ;D
Thx